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Carport / Autounterstand - Casanova & Rolli GmbH Casanova ...

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AllgemeineGeschäftsbedingungen1. Preiseverstehen sich in CHF exklusive Mehrwertsteuer. Die MWST wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Preisänderungen, sowieIrrtümer in Angeboten, bleiben ohne vorherige Anzeige vorbehalten.2. Zahlunginnerhalb 30 Tagen rein netto ohne Abzug. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Grossaufträgen werden dieZahlungskonditionen individuell geregelt. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins geschuldet. Aufträge, die verschoben werden, werdenohne Montagekosten in Rechnung gestellt. Bestellungen «auf Abruf» werden nach der Bereitstellung fakturiert und zur Zahlung fällig.3. Lieferfristenfür Massanfertigungen beginnen mit dem Tag der Auftragsklarheit. Sie werden von uns in der Auftragsbestätigung angegeben und nachMöglichkeit eingehalten. Aus verspäteter Lieferung entstehen keine Schadensersatzansprüche des Bestellers, und der Besteller ist nichtberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ware welche an Lager sind, werden in der Regel innert 2-3 Werkstage ausgeliefert.4. LieferungenDie Lieferung erfolgt franko Baustelle (Talbahnstation) oder Domizil. Ausgenommen schwere und sperrige Güter wie Überdachungen,schwere Stahlbauten und Fertighäuser. Dies werden auf sämtlichen Papieren ausgewiesen. Auf dem Prospekt / Katalog ist dies jeweilsgekennzeichnet.5. LieferpflichtEine Lieferpflicht des Lieferanten besteht nur, soweit der Besteller kreditwürdig ist. Nachträgliche gegenteilige Feststellungen berechtigenden Lieferanten, Vorauszahlung zu verlangen oder unter Kostenfolge des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten.6. VerpackungenVerpackungsmaterialien werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.7. TransportDer Transport erfolgt auf Risiko und Gefahr des Bestellers. Transportschäden werden im Rahmen des ASTAG-GU-Tarifs vergütet, sofernder Empfänger von der Speditionsfirma eine Tatbestandesaufnahme erstellen lässt und uns diese gleichzeitig mit der Schadenmeldungzustellt.8. WarenrücknahmeLagerartikel werden nur in einwandfreiem Zustand, nach vorheriger Absprache, franko unsere Adresse zurückgenommen. Die Gutschriftbeträgt maximal 75% des Warenwertes. Sonder- oder Massanfertigungen wie auch Stahlleichtbauten können nicht zurückgenommenwerden. Die Transportkosten gehen zu Ihren Lasten.9. ÄnderungenKosten infolge Massänderungen nach der Auftragserteilung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.10. GarantieFehlerhaftes Material wird von uns ersetzt, sofern entsprechende Mängelrügen schriftlich bei uns angezeigt werden. Werden versteckteMängel nicht spätestens binnen 6 Monaten nach Empfang der Lieferung entdeckt und dem Lieferanten schriftlich angezeigt, so gilt dieLieferung als genehmigt. Schäden welche auf unsachgemässe Behandlung der Produkte zurückzuführen sind, fallen nicht in unsereGarantieleistungen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Besteller nicht zu.11. MängelrügeAllfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 48 Stunden nach Empfang zu erfolgen,ansonsten gilt die Lieferung als angenommen.12. MindestfakturaDer Mindestfakturawert beträgt CHF 50.0013. EigentumsvorbehaltSolange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt oder nicht mit Gebäuden fest verbunden ist, bleibt sie Eigentum der <strong>Casanova</strong> &<strong>Rolli</strong> <strong>GmbH</strong>. Diese ist berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte oder das Handwerkerpfandrecht eintragen zu lassen.14. MontageDer Montagepreis versteht sich als RICHTPREIS/nach AUFWAND. Die effektiven Kosten erfolgen nach Aufwand. Um unplanmässigeMehrkosten der Montage zu verhindern, bitten wir Sie, folgendes einzuhalten: bauseitige Fundamente müssen bei Montagebeginn fertiggestellt sein; die Zufahrt zur Baustelle muss gewährleistet sein; der Montagestandort muss gereinigt sein; die angegebeneAnsprechperson muss pünktlich vor Ort sein; Kranzüge, notwendige Hebemittel, Gerüste oder andere notwendige Hilfsmittel gehen zuLasten des Bestellers.15. AGBIm Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der <strong>Casanova</strong> & <strong>Rolli</strong> <strong>GmbH</strong> oder subsidiär das schweizerischeObligationenrecht.16. Gerichtsstandist der Firmensitz der <strong>Casanova</strong> & <strong>Rolli</strong> <strong>GmbH</strong>. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen. Es giltschweizerisches Recht.

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