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Seite 2<br />

Liegau-Augustusbad ist die Allgemeine Wasserversorgungssatzung <strong>de</strong>r Stadt Ra<strong>de</strong>berg vom 16.12.1993, die<br />

Wasserversorgungssatzung - Benutzungsgebühren <strong>de</strong>r Stadt Ra<strong>de</strong>berg vom 31.03.1994 in <strong>de</strong>r Neufassung vom<br />

17.12.1998.<br />

Für die zum 01.01.1999 in die Stadt Ra<strong>de</strong>berg als Ortsteile eingeglie<strong>de</strong>rten Gemein<strong>de</strong>n Großerkmannsdorf und<br />

Ullersdorf gelten nach § 5 <strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einglie<strong>de</strong>rung in die Stadt Ra<strong>de</strong>berg<br />

die jeweiligen Satzungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n, bis neues Ortsrecht entsteht, weiter.<br />

Satzungsrechtliche Grundlage für die Wasserversorgung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Ortsteiles Großerkmannsdorf ist die<br />

Vorläufige Allgemeine Wasserversorgungssatzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großerkmannsdorf vom 25.11.1993 und die<br />

Vorläufige Wasserversorgungssatzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großerkmannsdorf über Benutzungsgebühren vom<br />

25.11.1993.<br />

Satzungsrechtliche Grundlage für die Wasserversorgung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Ortsteiles Ullersdorf ist die Vorläufige<br />

Wasserversorgungssatzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ullersdorf über Benutzungsgebühren vom 16.11.1993, zuletzt<br />

geän<strong>de</strong>rt am 16.11.1999.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Hauptsatzung <strong>de</strong>r Stadt Ra<strong>de</strong>berg sind <strong>de</strong>r Stadtrat und <strong>de</strong>r Technische Ausschuss (als Betriebsausschuss)<br />

die beschließen<strong>de</strong>n Gremien für Angelegenheiten <strong>de</strong>s Eigenbetriebes.<br />

Die Aktivitäten <strong>de</strong>s Eigenbetriebes waren im Beson<strong>de</strong>ren dadurch gekennzeichnet, dass nach <strong>de</strong>r umfangreichen<br />

Erfassung <strong>de</strong>s Anlagevermögens, <strong>de</strong>r abgeschlossenen Erstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses 1997 und 1998, das<br />

Anlagevermögen <strong>de</strong>r zum 01.01.1999 in die Stadt eingeglie<strong>de</strong>rten Gemein<strong>de</strong>n Großerkmannsdorf und Ullersdorf<br />

erfasst wer<strong>de</strong>n musste. Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Erfassung <strong>de</strong>s Anlagevermögens ergab sich durch das Anlagevermögen<br />

im WG „Am Hei<strong>de</strong>rand" im Ortsteil Großerkmannsdorf, da zu dieser Maßnahme noch keine Endabrechnung<br />

vorlag.<br />

Neben dieser umfangreichen Aufgabe stand die Klärung <strong>de</strong>s mit Mängeln behafteten Abschlusses <strong>de</strong>r GEWA<br />

über die Erhebung <strong>de</strong>r Trinkwassergebühren an. Dieser lag im November 2001 vor.<br />

Die durch die Steuerprüfungen <strong>de</strong>s Finanzamtes in 2000 für die Jahre 1993 bis 1996 sich ergeben<strong>de</strong>n Berichtigungen<br />

<strong>de</strong>r Jahresabschlüsse nach Vorlage <strong>de</strong>s Prüfungsberichtes zum 07.02.2002 hatten Auswirkungen auf die<br />

bereits durch <strong>de</strong>n Stadtrat am 13.12.2000 beschlossene Eröffnungsbilanz zum 01.01.1997 und die Jahresabschlüsse<br />

1997 und 1998 <strong>de</strong>s Eigenbetriebes. Die Eröffnungsbilanz zum .01.01.1997 und die Jahresabschlüsse<br />

1997 und 1998 mussten nach Vorlage <strong>de</strong>s Prüfungsberichtes <strong>de</strong>s Finanzamtes berichtigt wer<strong>de</strong>n und erneut vom<br />

Stadtrat festgestellt wer<strong>de</strong>n. Auch die bereits erfolgte Aufstellung <strong>de</strong>r Jahresabschlusses 1999 musste aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Prüfungsergebnisse berichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Rentabilitätsverhältnisse<br />

Der Eigenbetrieb Trinkwasserversorgung Ra<strong>de</strong>berg hat die satzungsgemäße Aufgabe, die örtlichen Trinkwasseranlagen<br />

zu betreiben, herzustellen und zu erhalten. Weiterhin hat er als Mitglied <strong>de</strong>s TZV über <strong>de</strong>n festgelegten<br />

mengenbezogenen Trinkwasserbezugspreis die finanziellen Mittel für die Betreibung, die Herstellung und Erhaltung<br />

<strong>de</strong>r überörtlichen Trinkwasseranlagen bereitzustellen.<br />

Der Eigenbetrieb finanziert sich aus mit Satzung festgelegten Trinkwassergebühren.<br />

Mit Abschluss <strong>de</strong>r Vereinbarung mit allen Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s TZV über die Betriebsfuhrung durch <strong>de</strong>n TZV vom<br />

30.04.1997 sollte die Voraussetzung für eine Effizienz in <strong>de</strong>r Aufgabenerflillung mit <strong>de</strong>r einheitlichen technischen<br />

Betriebsfuhrung <strong>de</strong>r Ortsnetze und Verbandsanlagen, einschließlich <strong>de</strong>s Gebühreneinzuges, geschaffen<br />

und die Kosten<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r satzungsgemäß festgelegten Trinkwassergrund- und -Verbrauchsgebühren gesichert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Investitionsgeschehen<br />

Im Wirtschaftsplan <strong>de</strong>s Eigenbetriebes, Teil Vermögensplan, waren im Jahr 1999 folgen<strong>de</strong> Investitionen vorgesehen:<br />

In <strong>de</strong>r Kernstadt Ra<strong>de</strong>berg<br />

**• Sanierung/Erneuerung Dr.-Albert-Dietze-Str./Mittelmühle/Pestalozzistr.<br />

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