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Wasserwirtschaft 08

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AllgemeineGeschäftsbedingungen1. “Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen istder Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibendenoder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines halben Jahres nach Vertragsabschlussabzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelnerAnzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinender ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der inZiffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitereAnzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, sohat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedzwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlassdem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhererGewalt im Risikobereich des Verlages beruht.5. Die Abrechnung der Anzeigen erfolgt ausschließlich nach Seiten und Seitenteilen. DieAbrechnung von zusätzlichen Verlagsangaben im Redaktionsteil erfolgt nach tatsächlichbeanspruchten Zeilen. Auslaufende Zeilen, Zwischenüberschriften und Durchschüsseab4 Punkt werden als volle Petitzeile berechnet. Aus rationellen Gründen ist hier nur Rechnungsstellungfür ein Kalenderjahr möglich.6. Für die Platzierung der Anzeigen in einer bestimmten Ausgabe oder an Plätzen derDruckschrift wird keine Gewähr geleistet. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, dieerklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder anbestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitigbeim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteiltwerden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigenwerden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarungbedarf.7. Für die unter dem Punkt Kleinanzeigen angegebenen Insertionsmöglichkeiten sowiedas Basispaket wird keine Mittlerprovision gewährt. Die Einschaltung läuft grundsätzlichpro Titel auf ein Jahr und dann bis auf Widerruf. Kündigungsmöglichkeit bestehtzum Jahresende, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober.8. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nichtan anderen Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltungnicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“deutlich kenntlich gemacht. Dies gilt entsprechend für zusätzliche Verlagsangaben imRedaktionsteil.9. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen einesAbschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischenForm nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oderderen Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die beiGeschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträgesind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck einesBestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werdennicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglichmitgeteilt.10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagenoder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oderbeschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Wird keine einwandfreieDruckvorlage von dem Auftraggeber geliefert, druckt der Verlag die Anzeige inder Qualität ab, die die vorgelegte Druckvorgabe erlaubt. Der Verlag gewährleistet die fürden belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenenMöglichkeiten. Die Stornierung des Anzeigenauftrages bis Anzeigenschlussterminist für den Auftraggeber kostenfrei. Storniert der Auftraggeber nach dem Anzeigenschlusstermin,stellt der Verlag eine Rechnung in Höhe von 50 Prozent dess/w-Anzeigenpreises. Eine Stornierung nach Druckunterlagenschluss ist ausgeschlossen.Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeterUmstände – z.B. Krieg, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen Energieversorgungsschwierigkeitenusw. – auch wenn sie bei den Vorlieferanten eintreten,vereinbaren die Vertragspartner einen den Umständen angemessenen neuen Liefer- undLeistungstermin.11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder beiunvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreieErsatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigtwurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichenoder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber einRecht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Die Haftung fürSchadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschlussund unerlaubter Handlung bei leichter Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichenVertreters oder seines Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um dieVerletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder das Fehlen einerzugesicherten Eigenschaft handelt.Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind außer bei Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder seinesErfüllungsgehilfen beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Im kaufmännischenGeschäftsverkehr gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichesRechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen haftet der Verlag darüber hinausauch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällenist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf denvoraussehbaren Schaden beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichenMängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleggeltend gemacht werden.12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt dieVerantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigtalle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugesgesetzten Frist mitgeteilt werden.13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeigeübliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.14. Der Auftraggeber ist vorleistungspflichtig. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungleistet, wird die Rechnung spätestens 10 Tage nach Erscheinen der ersten Anzeigeerstellt. Der Verlag ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Auftraggebers,Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten undZinsen entstanden, so ist der Verlag berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Rechnung istsofort bei Erhalt fällig.15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftragesbis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Müssen Forderungen vom Verlag eingeklagt werden, entfällt jeder Nachlass.16. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung, zur Minderung oder zur Zurückbehaltungausschließlich dann zu, wenn Gegenforderungen vom Auftragnehmerausdrücklich anerkannt bzw. vom Gericht rechtskräftig festgelegt sind. Diese Einschränkunggilt für die beiden zuletzt genannten Rechte nur dann, wenn es sich bei dem Auftraggeberum einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder umöffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.17. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art undUmfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständigeBelegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seineStelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über dieVeröffentlichung undVerbreitung der Anzeige.18. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggebergewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungenhat der Auftraggeber zu tragen.19. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabeder Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefeauf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingängeauf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieserFrist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlagzurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischenPersonen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist beiKlagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht imMahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oderhat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltaus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlagesvereinbart.22. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verlages erfolgen ausschließlich aufgrunddieser Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedienungen finden,soweit es sich um Unternehmer, juristische Personen des öffentliches Rechts oder öffentlich-rechtlicheSondervermögen handelt, auch für die künftigen GeschäftsbeziehungenAnwendung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten.Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungenwird hiermit widersprochen.Seite 8 von 8

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