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PREISLISTE 2013 - Vigier Beton Mittelland

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ALLGEMEINE VERKAUFS- UNDLIEFERBEDINGUNGEN1. GrundsatzAlle Aufträge für Lieferungen aller Werke werden auf Grund dernachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungenausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Bestellerdie Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungensind nur gültig, wenn sie vom Werk schriftlich bestätigt wordensind.2. Auftragserteilung und AuftragsannahmeAufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden.Das Werk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifischeAngaben über Sorte, Menge, Lieferbeginn und Lieferprogramm,Fahrzeugart für den Transport. Aufträge und Lieferungsabrufewerden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeitangenommen. Soweit kein anderes Dokument vorliegt, gilt derLieferschein als Auftragsbestätigung.3. Preise, Offerte, Verkaufs- und ZahlungsbedingungenDie Basispreise der gedruckten Preisliste gelten für Bauunternehmungen,Strassenbau-, Flachdachbelags-, Gartenbau- undBodenbelagsfirmen. Die darin enthaltenen Preise und Konditionengelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemeingültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines unsauf Grund dieser Preisliste erteilten Auftrags verbindlich. DieGül tig keit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt speziellerVereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Die Preise verstehensich für alle Produkte ab Werk verladen, ohne MWST. Die Preisegelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im <strong>Beton</strong>werkgeltenden Öffnungszeiten. Wird Lieferung franko Baustellevereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für denkürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrtsweg und die umgehendeProduktübernahme durch den Besteller. Zahlungen sindinnert 30 Tagen netto, uns ab 31. Tag mit einem Verzugszins von5 % zu leisten. Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen undNebenkosten wie Wartezeit, Winterzuschläge etc. gelten – andereschriftlichen Abmachungen vorbehalten – die auf der Preislistevermerkten Zahlungsbedingungen.4. LieferungDie Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einenallfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halbenStunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbarenGründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt,Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich,so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfälligeMöglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werkeangeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirektenSchaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Bestellerist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahmedem Werk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er fürdadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen.5. MängelrügeEs obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Produktes zu prüfen,ob a) die Angaben auf dem Lieferschein mit seiner Bestellungübereinstimmt, b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. BeiLieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe aufdem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe auf dasTransportfahrzeug. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbarsind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehenseitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des geliefertenProduktes Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich,so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durchdie sofortige Mitteilung ist dem Werk Gelegenheit zu geben, derProbeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wirdvom Werk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbarnach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der entsprechendengültigen SN-EN- respektive SIA-Normen vorgenommenund die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilungeingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandungberechtigt ist, so übernimmt das Werk die Prüfungskosten. Andernfallssind sie vom Besteller zu tragen.6. Teilfakturierung / BauhandwerkerpfandrechtSämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferung,unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen.Das Werk behält sich Teilfakturierung vor. Beanstandungeneiner Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltungvon allfälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablaufder Zahlungsfrist behält sich das Werk die Eintragung des Bauhandwerkpfandrechtesvor.7. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung frankoBaustelle, das Geschäftsdomizil des jeweiligen Lieferwerkes. Fürdie Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichenGerichte zuständig.6AllgemeinesBeratung und VerkaufTel. 061 633 30 35Fax 061 633 30 38Dispo und BestellungenTel. 061 633 30 30Fax 061 633 30 3922

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