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augenauf-Bulletin 65

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Scheinehe, romantische Liebe, häusliche Gewalt: Ein paar Gedanken zum Umgang mit GrundrechtenWirksamstes Mittel gegen DiskriminierungGegen Frauenhandel, Zwangsheirat, Kopftuch, Burka, Klitorisbeschneidung,Verbot der Teilnahme am Schwimmunterricht:Medien und PolitikerInnen von links bis rechts geben sichengagiert im Kampf gegen patriarchale Unterdrückung der Frau.Aber wie sieht es in der Praxis aus?Es ist Aufgabe des Staates, Menschen auf seinem Staatsgebietvor Ausbeutung und Zwang zu schützen. In vielen Ländern versagtdieser Schutz. Seit Jahrzehnten wird deshalb die Anerkennung vonAsylsuchenden gefordert, die private Gewalt an Orten erfahrenhaben, wo der Staat sie davor nicht schützte. Unentwegt gefordertwerden auch Massnahmen zur Bekämpfung des Frauenhandels.Trotz der Bemühungen von NGOs und obwohl Frauenhandel seitJahrzehnten in den Medien als frauenverachtend beklagt wird, gibtes kaum Verurteilungen deswegen. Hingegen enden Strafverfahrenim Prostitutionsbereich nicht selten mit einer Bestrafungwegen Verstössen gegen das Aufenthaltsrecht.Das eidgenössische Justizdepartement beschäftigt sich nunöffentlichkeitswirksam mit dem Burkaverbot und bemüht dabeiimmer wieder Argumente gegen Frauenunterdrückung. Gleichzeitigaber verfolgt das diesem Departement unterstellte Amt fürMigration eine harte Praxis, wenn es um den Aufenthalt vongewaltbetroffenen Migrantinnen geht.Die Schweiz hat den Völkerrechtsvertrag zum Schutz von Frauengegen Diskriminierung ratifiziert. An der Tagung des eidgenössischenGleichstellungsbüros vom 27. Mai 2010 in Bern zur Frage«Wie wird diese Frauenkonvention angewendet?» zeigte sich,dass schweizerische Behörden und Gerichte diesen Vertrag in derRegel ignorieren. Beschwerden wegen Verletzung internationalenRechts lassen sie meist unbeantwortet.Das Gleichstellungsengagement von Behörden und GerichtenAuch der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung findetkaum Beachtung. Dazu ein Beispiel aus dem Bundesverwaltungsgericht.Dabei ging es um die Frage, ob eine Frau, die von ihremMann geschlagen wurde und sich deshalb von ihm trennte, in derSchweiz bleiben darf: «Es trifft auch zu, dass Frauen viel häufigervon häuslicher Gewalt betroffen sind als Männer. Diese Ausführungen(gemeint sind die Argumente der Anwältin zur Frageder Frauendiskriminierung durch häusliche Gewalt) gehenindessen an der ausländerrechtlichen Fragestellung vorbei. Abgesehendavon, dass schwer eruierbar sein dürfte, ob die GewaltanwendungFolge oder Ursache des Scheiterns der ehelichenGemeinschaft war, ist mit deren definitivem Scheitern der einzigeGrund, der eine Bewilligungserneuerung der Beschwerdeführerinrechtfertigte, dahingefallen.»6 <strong>augenauf</strong>-<strong>Bulletin</strong> <strong>65</strong> l Juni 2010

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