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MEDIADATEN 2011 - Mediengruppe Stegenwaller

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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrererAnzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einerDruckschrift zum Zweck der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nachVer tragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Rechtzum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalbeines Jahres seit Er scheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern dieerste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlichtwird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbartenbzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannteAnzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zuvertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weitererRechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem dertatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewaltim Risikobereich des Verlages beruht.5. Kooperationen dürfen über Kulturveranstaltungen eingebucht werden.6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlichin bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmtenPlätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitigbeim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschlussmitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nichtauszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrikabgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an denText und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrerredaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden alssolche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe imRahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts,der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigtenGrundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhaltgegen Gesetze oder behördliche Bestim mungen verstößt oder derenVeröffent lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge,die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegebenwerden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage einesMusters der Beilage und derer Billigung bindend. Beilagen, die durchFormat oder Auf machung beim Leser den Eindruck eines Bestandteilsder Zeitung oder Zeit schrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird demAuftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreierDruck un ter lagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordertder Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für denbelegten Titel übliche Druckqualität im Rah men der durch die Druckunterlagengegebenen Möglichkeiten.10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigemoder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruchauf Zahlungs min der ung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, abernur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der An zei ge beeinträchtigtwurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemesseneFrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs minderung oderRückgängigmachung des Auf trages. Schadens ersatz an sprüche auspositiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsab schluss undunerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auf trags erteilung– ausge schlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungund Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadensund auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherterEigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehrhaftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit vonErfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten dieHaftung für grobe Fahr lässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbarenSchaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln– in ner halb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung und Belegegeltend gemacht werden.11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. DerAuftrag geber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandtenProbeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,die ihm innerhalb der bei der Übersen dung des Probeabzuges gesetztenFrist mitgeteilt werden.12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Artder Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt.13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort,möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfangder Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falleine andere Zahlungs frist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässefür vorzeitige Zahlun gen werden nach der Preisliste gewährt.14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskostenberechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführungdes laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und fürdie restlichen Anzeigen Vor auszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeterZweifel an der Zahlungsfä hig keit des Auftraggebers ist der Verlagberechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzei genabschlusses dasErscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprüng lich vereinbartesZahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von demAusgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann einBeleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindlicheBescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung undVerbreitung der Anzeige.16. Kosten für die Anfertigung bestellter Filme, Druckstöcke, Matern, digitalerDruckvorlagen und Zeichnun gen sowie für vom Auftraggeber gewünschteoder zu vertretende Änderungen ur sprünglich vereinbarter Ausführungenhat der Auftraggeber zu tragen.17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss übermehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitetwerden, wenn im Gesamtdurch schnitt des mit der ersten Anzeigebeginnenden Insertions jahres die in der Preisliste oder auf andereWeise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenenKalender jahres unterschritten wird. Eine Auflagen minderung istnur dann ein zur Preis min derung berechtigter Mangel, wenn siemehr als 20 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprücheausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggebervon dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeberzurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monatenach Ablauf des Auftrages.19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Essen.

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