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ZUHAUSE NEU ERLEBEN - Bloemecke GmbH

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Garantien und Versicherungen<br />

Von A bis Z<br />

gut aufgehoben<br />

Garantien und Versicherungen<br />

Ihr Haus ist Ihr wertvollster Besitz, und der gehört in beste Hände. Engagieren Sie<br />

erfahrene Fachfirmen aus Ihrer Region, gelingt Ihr Projekt zuverlässig. Vereinbaren<br />

Sie eine schlüsselfertige Sanierung zum Festpreis und zum Festtermin, dann haben<br />

Sie klare Verhältnisse von Anfang an, dazu das gute Gefühl, im Gewährleistungsfall auf<br />

der sicheren Seite zu stehen.<br />

Qualität mit Garantie<br />

Die Gewährleistungsfrist von Handwerkern ist automatisch, d.h. auch ohne Vertrags-<br />

gestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Werkvertragsrecht § 631 ff.)<br />

geregelt. Man kann sie aber auch nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen<br />

(VOB) festlegen, nach der die meisten Bauverträge formuliert werden. Nach dem<br />

BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach VOB nur 4 Jahre, mindestens aber<br />

2 Jahre. Davon abweichende Fristen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung. Ist ein<br />

Mangel arglistig, verlängert sich die Gewährleistung auf 30 Jahre. Für die Leistungen<br />

von Architekten gilt generell eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.<br />

Achtung bei Eigenleistungen!<br />

Generell gilt: Eigenleistungen müssen kostenlos erbracht werden! Schon kleinere Entlohnungen<br />

für die eine oder andere Arbeitsstunde gilt als Schwarzarbeit. Ausnahme, z.B.:<br />

Fahrt- und Verpflegungskosten und andere Auslagen für Ihre Helfer – die dürfen Sie erstatten.<br />

Bedenken Sie auch: Auf Eigenleistungen gibt es keine Gewährleistung! Ihre Eigenleistung<br />

kann sogar die Gewährleistung Ihres Handwerkers in Frage stellen. Übernehmen<br />

Sie deshalb nur Tätigkeiten, die Sie sich auch wirklich zutrauen.<br />

Sicherheit für alle Fälle<br />

Bauversicherungen empfehlen sich, um Personen und Sachen rund um die Maßnahme<br />

abzusichern. Erbringen Sie Eigenleistungen mit Freunden, Verwandten,<br />

Arbeitskollegen oder anderen Helfern, müssen Sie diese bei der Bauberufsgenossenschaft<br />

versichern, wenn deren Gesamtarbeitszeit mehr als 39 Stunden<br />

beträgt. Ihre private Haftpflicht befreit nicht von dieser Verpflichtung. Mehr Infos unter<br />

www.bgbau.de.<br />

Foto: Nelskamp<br />

Foto: Knauf<br />

Foto: Knauf<br />

Foto: Glunz<br />

10 l 11

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