ZUHAUSE NEU ERLEBEN - Bloemecke GmbH
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Garantien und Versicherungen<br />
Von A bis Z<br />
gut aufgehoben<br />
Garantien und Versicherungen<br />
Ihr Haus ist Ihr wertvollster Besitz, und der gehört in beste Hände. Engagieren Sie<br />
erfahrene Fachfirmen aus Ihrer Region, gelingt Ihr Projekt zuverlässig. Vereinbaren<br />
Sie eine schlüsselfertige Sanierung zum Festpreis und zum Festtermin, dann haben<br />
Sie klare Verhältnisse von Anfang an, dazu das gute Gefühl, im Gewährleistungsfall auf<br />
der sicheren Seite zu stehen.<br />
Qualität mit Garantie<br />
Die Gewährleistungsfrist von Handwerkern ist automatisch, d.h. auch ohne Vertrags-<br />
gestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Werkvertragsrecht § 631 ff.)<br />
geregelt. Man kann sie aber auch nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen<br />
(VOB) festlegen, nach der die meisten Bauverträge formuliert werden. Nach dem<br />
BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach VOB nur 4 Jahre, mindestens aber<br />
2 Jahre. Davon abweichende Fristen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung. Ist ein<br />
Mangel arglistig, verlängert sich die Gewährleistung auf 30 Jahre. Für die Leistungen<br />
von Architekten gilt generell eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.<br />
Achtung bei Eigenleistungen!<br />
Generell gilt: Eigenleistungen müssen kostenlos erbracht werden! Schon kleinere Entlohnungen<br />
für die eine oder andere Arbeitsstunde gilt als Schwarzarbeit. Ausnahme, z.B.:<br />
Fahrt- und Verpflegungskosten und andere Auslagen für Ihre Helfer – die dürfen Sie erstatten.<br />
Bedenken Sie auch: Auf Eigenleistungen gibt es keine Gewährleistung! Ihre Eigenleistung<br />
kann sogar die Gewährleistung Ihres Handwerkers in Frage stellen. Übernehmen<br />
Sie deshalb nur Tätigkeiten, die Sie sich auch wirklich zutrauen.<br />
Sicherheit für alle Fälle<br />
Bauversicherungen empfehlen sich, um Personen und Sachen rund um die Maßnahme<br />
abzusichern. Erbringen Sie Eigenleistungen mit Freunden, Verwandten,<br />
Arbeitskollegen oder anderen Helfern, müssen Sie diese bei der Bauberufsgenossenschaft<br />
versichern, wenn deren Gesamtarbeitszeit mehr als 39 Stunden<br />
beträgt. Ihre private Haftpflicht befreit nicht von dieser Verpflichtung. Mehr Infos unter<br />
www.bgbau.de.<br />
Foto: Nelskamp<br />
Foto: Knauf<br />
Foto: Knauf<br />
Foto: Glunz<br />
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