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Page 1 © GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH, Stand 08/2012 ...

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Planungshilfe Steigleiter-AnlagenDIN 18799-1 / DIN 18799-2: ortsfesteSteigleitern an baulichen AnlagenOrtsfeste LeiternDIN 18799-1: 2009DIN 18799-2: 2009Geübte Person: Länge der Leiter≤ 5 m > 5 m ≤ 10 m > 10 m < 25 m ≥ 25 m ≤ 50 m > 50 mRückenschutz Maximaler AbstandRuhepodeste ≤ 10 mentfällt wenn amEnde der Steigleitereine Ruhebühnevorhanden istAlternativ zumRückenschutzSteigschutz Maximaler AbstandRuhepodeste ≤ 10 mLeiter mussmehrzügigausgeführtMaximal-Höhedes ersten undder folgendenLeiterzüge ≤ 10 mwerden entfällt wenn amEnde der Steigleitereine Ruhebühnevorhanden istMaximaler AbstandRuhepodeste≤ 25 mMaximaler AbstandRuhepodeste≤ 25 m Unabhängig von der Leiterlänge gilt:• Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z.B. G 41), die Notwendigkeit hängtvon der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Steigleiteranlagen ab.• Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert.• Als Sicherungseinrichtung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden(Kombination nicht möglich).• Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden.• An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer erforderlich.• Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein.• Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einenverantwortlichen Sachverständigen für <strong>Stand</strong>sicherheit geprüft und abgenommen werden.• Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 140-380 mm.Die oberste Sprosse muss auf der Höhe der Austrittsebene liegen.1. Bauvorhaben (Projekt-Nummer) benötigtnicht benötigt2. Angebot anAnsprechpartnerTelefonUnternehmenFaxE-Mail© GÜNZBURGER <strong>STEIGTECHNIK</strong> <strong>GMBH</strong>, <strong>Stand</strong> 09/2013, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.Bitte beachten Sie unsere technische Dokumentation. Sonderkonstruktionen auf Anfrage.Seite 2 von 5

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