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Grundsätze der Leistungsbewertung - Herder-Gymnasium

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2. <strong>Leistungsbewertung</strong> im schulrechtlichen Rahmen2.1 <strong>Leistungsbewertung</strong> in <strong>der</strong> Sek-I-Verordnung§ 19 (Auszug)Lerndiagnose, Lernerfolgskontrollen(1) Eine Lerndiagnose wird als Grundlage für die individuelle För<strong>der</strong>ung mindestens in den FächernDeutsch, Mathematik und Fremdsprachen erstellt. Dafür stellen die Schulen die Lernausgangslage<strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler bei Eintritt in die Sekundarstufe I fest und entwickelnauf dieser Grundlage individuelle För<strong>der</strong>maßnahmen. Über das Konzept für die Lerndiagnoseentscheidet die Schule.(2) Lernerfolgskontrollen dienen <strong>der</strong> Sicherung und Dokumentation <strong>der</strong> Lernleistung. Sie sindals Mittel zur Wahrung <strong>der</strong> Disziplin nicht zulässig. Zur Feststellung <strong>der</strong> Lern-, Leistungs- undKompetenzentwicklung werden folgende Leistungen berücksichtigt:1. Schriftliche Leistungen insbeson<strong>der</strong>e in Form von Klassenarbeiten, schriftlichenKurzkontrollen, schriftlichen Teilen von Projektarbeiten, Vergleichsarbeiten sowie Schulleistungstests,sofern sie gemäß § 58 Absatz 6 des Schulgesetzes als Klassenarbeit anerkanntsind,2. mündliche Leistungen insbeson<strong>der</strong>e in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen,mündlichen Kurzkontrollen, mündlichen Teilen von Projektarbeiten o<strong>der</strong> mündlichenLeistungsfeststellungen im Zusammenhang mit Vergleichsarbeiten und3. sonstige Leistungen insbeson<strong>der</strong>e in Form von Hausaufgaben, Hefterführung, praktischenTeilen von Projektarbeiten o<strong>der</strong> von Kurzkontrollen.§ 20 (Auszug)In Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, gehen sämtliche schriftlichen Leistungenetwa zur Hälfte in die Zeugnisnote ein. Bei Entscheidungen über Versetzungen und Abschlüssewerden für die festgelegten Kernfächer auch dann geson<strong>der</strong>te Noten gebildet, wenn siein Lernbereichen mit an<strong>der</strong>en Fächern zusammengefasst werden und für den Lernbereich einegemeinsame Note gebildet wird. Weitere Grundsätze <strong>der</strong> Leistungsbeurteilung beschließt dieGesamtkonferenz auf Vorschlag <strong>der</strong> Fachkonferenzen.4

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