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Preisliste für B-Klasse (T 245)

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<strong>Preisliste</strong> fürB-<strong>Klasse</strong> (T <strong>245</strong>)Version 01/07


Alle angegebenen Fahrleistungen sind Näherungswerte. Sie sind abhängig von fahrzeugspezifischen Details wie Fahrzeugtyp,Ausstattung, Leergewicht, Hinterachsübersetzung, Rad-Reifenkombinationen, Getriebeausführung und aerodynamischer Ausrüstungdes einzelnen Fahrzeugs. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte.Prüfungsbedingte Abweichungen von +/- 5% sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oderLeistungskits veränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichenkönnen. Für darüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr.Technische Änderungen und Preisänderungen vorbehalten.Mit Erscheinen dieser <strong>Preisliste</strong> B-<strong>Klasse</strong> 2007, Stand per Redaktionsschluss 31.12.2006, gelten die in dieser <strong>Preisliste</strong> genannten Preise.Alle vorherigen Preise verlieren ihre Gültigkeit.Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen gemäß unseren Allgemeinen Lieferungs-, Zahlungs- und Montagebedingungen.Keine Haftung für Druckfehler. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.Verantwortlich für den Inhalt: BRABUS GmbH, Brabus-Allee, D-46240 Bottrop.* Die BRABUS Tuning Garantie gilt für den Geltungsbereich der EU! Gemäß Garantiebestimmungen November 2006


Aerodynamik, DesignAlle BRABUS Aerodynamik-Teile sind bezüglich Fahrverhaltenund Materialsicherheit TÜV geprüft. Sie sind so konstruiert,dass alle Befestigungspunkte nicht sichtbar sind.Basis B-<strong>Klasse</strong> T <strong>245</strong> Seite 3PreisnettoPreisincl. 19 % MwSt.Frontspoiler<strong>245</strong>-200-00 Frontspoiler T <strong>245</strong>, Pur-R-Rim € 390,00 464,10für OriginalschürzeMontage € 130,00 154,70Lackierung € 230,00 273,70<strong>245</strong>-252-00 Nebel-Fernscheinwerfersatz € 490,00 583,10für Originalschürzeinkl. EinbausatzMontage € 160,00 190,40Lackierung € 190,00 226,10Heckschürze<strong>245</strong>-400-00 Heckschürze T <strong>245</strong>, Pur-R-Rim für BRABUS Sportauspuff € 390,00 464,10für OriginalschürzeMontage € 130,00 154,70Lackierung € 230,00 273,70<strong>245</strong>-410-00 Blende für Auspuffschacht € 79,00 94,01für Fahrzeuge ohne SportpaketMontage € 20,00 23,80Lackierung € 60,00 71,40Heckspoiler<strong>245</strong>-450-00 Heckspoiler T <strong>245</strong> € 269,00 320,11Montage € 70,00 83,30Lackierung € 230,00 273,70Design169-340-00 verchromte Spiegelblenden € 198,00 235,62Montage € 15,00 17,85


Seite 4 Basis B-<strong>Klasse</strong> T <strong>245</strong>Räder und ReifenPreisnettoPreisincl. 19 % MwSt.Der für die Bereifung zu verwendende Load- und Geschwindigkeitsindex ist abhängig vom entsprechendenFahrzeugmodell. Alle BRABUS-Räder sind bezüglich Fahrverhalten und Materialsicherheit TÜV geprüftund werden mit den entsprechenden Gutachten geliefert.Kombination BRABUS Monoblock ASechsspeichendesignsilber lackiert „high gloss“A13-708-44 7J x 18 H2 ET 44 € 290,00 345,10VA+HA Montage € 15,00 17,85Reifen: 225/40 R 18 (ABE) € 251,00 298,69A13-708-38 7J x 18 H2 ET 38 € 290,00 345,10VA+HA Montage € 15,00 17,85Reifen: 215/40 R 18** € 241,50 287,39A13-808-45 8J x 18 H2 ET 45 € 330,00 392,70VA+HA Montage € 15,00 17,85Reifen: 215/40 R 18 (ABE) € 241,50 287,39A13-808-40 8J x 18 H2 ET 40 € 330,00 392,70VA+HA Montage € 15,00 17,85Reifen: 215/40 R 18** € 241,50 287,39Kombination BRABUS Monoblock SDoppel-Speichendesignsilber ganz poliertS12-708-49 7J x 18 H2 ET 49 € 450,00 535,50VA Montage € 15,00 17,85Reifen: 215/40 R 18* € 241,50 287,39bzw. 225/35 R 18* € 273,00 324,87S12-708-44 7J x 18 H2 ET 44 € 450,00 535,50HA Montage € 15,00 17,85Reifen: 215/40 R 18* € 241,50 287,39bzw. 225/35 R 18* € 273,00 324,87S12-758-49 7.5J x 18 H2 ET 49 € 490,00 583,10VA Montage € 15,00 17,85Reifen: 215/40 R 18* € 241,50 287,39bzw. 225/35 R 18* € 273,00 324,87S12-758-44 7.5J x 18 H2 ET 44 € 490,00 583,10HA Montage € 15,00 17,85Reifen: 215/40 R 18* € 241,50 287,39bzw. 225/35 R 18* € 273,00 324,87S12-759-50 7.5J x 19 H2 ET 50 € 650,00 773,50VA Montage € 15,00 17,85Reifen: 215/35 R 19-XL* € 289,00 343,91S12-759-45 7.5J x 19 H2 ET 45 € 650,00 773,50HA Montage € 15,00 17,85Reifen: 215/35 R 19-XL* € 289,00 343,91Weitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten.


* Keine TÜV-technischen Arbeiten erforderlich** TÜV-technisch erforderliche Arbeiten, Version II € 390,00 464,10für ausreichende Freigängigkeit der komplettenRad- und Reifenkombination(ABE)ABE: Keine Eintragung der Rad-/ Reifenkombination durch den TÜVoder die Zulassungsstelle erforderlich.Die mitgelieferte ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist im Fahrzeug mitzuführen.Basis B-<strong>Klasse</strong> T <strong>245</strong> Seite 5PreisnettoPreisincl. 19 % MwSt.Zubehör000-100-16 BRABUS-Aluminium Nabenkappe - Satz - € 160,00 190,40mit eingeprägtem BRABUS-LogoVG-01-AL BRABUS Ventilkappen Chrom - Satz - € 18,90 22,49RS-... Radsicherungsschlösser für BRABUS Monoblock Räder € 60,00 71,40- bitte genauen Fahrzeug- und Radtyp angebenSportfedern169-004-00 BRABUS Sportfedern € 250,00 297,50komfortable AbstimmungMontage € 170,00 202,30000-101-95 Fahrzeug komplett elektronisch vermessen € 130,00 154,70Weitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten.


Seite 6 Basis B-<strong>Klasse</strong> T <strong>245</strong>Leistungssteigerung, MotorenprogrammAktive Sicherheit mit BRABUS-Hochleistungsmotoren fürMERCEDES-BENZ Fahrzeuge. Schwerpunkt der Leistungssteigerungist eine wesentliche Erhöhung des Drehmomentes und der Durchzugskraft.Ruhiger Leerlauf und Service-Freundlichkeit sind markante Eigenschaften.Leistungskits für DieselmotorenPreisnettoPreisincl. 19 % MwSt.169-732-00 BRABUS PowerXtra Leistungskit D2 (III) € 1.330,00 1.582,70Auch für Fahrzeuge mit Diesel-Partikelfilter; nur für Schaltgetriebe+ 34 PS für B 180 CDI, 105 kW/143 PS; 300 Nm bei 1.600 - 2.600 U/minMontage € 90,00 107,10169-733-00 BRABUS PowerXtra Leistungskit D3 (III) € 1.330,00 1.582,70Auch für Fahrzeuge mit Diesel-Partikelfilter; nur für Schaltgetriebe+ 50 PS für B 200 CDI, 140 kW/190 PS; 350 Nm bei 1.600 - 2.600 U/minMontage € 90,00 107,10Sportauspuffanlage – Edelstahl<strong>245</strong>-670-00 BRABUS Sportauspuffanlage für B 170 und B 200* € 410,00 487,90mit 2 geraden nach unten abgeschrägten EndrohrenMontage € 75,00 89,25<strong>245</strong>-600-00 BRABUS Sportauspuffanlage für B 200 turbo € 510,00 606,90mit 2 geraden nach unten abgeschrägten EndrohrenMontage € 75,00 89,25<strong>245</strong>-670-10 BRABUS Sportauspuffblende für B 150, B 180 CDI, B 200 CDI* € 250,00 297,50mit 2 geraden nach unten abgeschrägten EndrohrenMontage € 75,00 89,25* Bei Fahrzeugen ohne Sport-Paket Heckblende für Auspuffschacht <strong>245</strong>-410-00 oder Heckschürze <strong>245</strong>-400-00 mitbestellen!


InnenausstattungFeine Lederausstattungen – gefertigt in Handarbeit vonerfahrenen Sattlermeistern. Nur ausgesuchte Häute aus Gerbereien, dieunseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden, finden Verwendung.Sicherheitslenkräder, Schalthebel, Alu-SetBasis B-<strong>Klasse</strong> T <strong>245</strong> Seite 7171-817-00 BRABUS Schalthebel Sport € 198,00 235,62beleuchtet, Alcantara schwarz / Aluminium mattMontage € 40,00 47,60000-825-00 BRABUS Schalthebel Elegance € 160,00 190,40beleuchtet, Leder schwarz / AluminiumMontage € 40,00 47,60169-820-01 BRABUS Griff Handbremse Leder schwarz / Aluminium € 155,00 184,45Montage € 39,00 46,41203-819-00 BRABUS Türverriegelungsstifte, 4-fach T <strong>245</strong> € 80,00 95,20Montage € 40,00 47,60169-816-00 BRABUS Pedalauflagen Aluminium matt eloxiert € 129,00 153,51für AutomatikgetriebeMontage € 95,00 113,05169-815-00 BRABUS Pedalauflagen Aluminium matt eloxiert € 139,00 165,41für SchaltgetriebeMontage € 95,00 113,05169-350-00 BRABUS Einstiegsleiste 2-teilig beleuchtet € 249,00 296,31Edelstahl poliertMontage € 75,00 89,25PreisnettoPreisincl. 19 % MwSt.


Seite 8 Basis B-<strong>Klasse</strong> T <strong>245</strong>KomplettausstattungenPreisnettoPreisincl. 19 % MwSt.<strong>245</strong>-857-00 BRABUS Mastik-Leder Innenausstattung T<strong>245</strong> € 3.100,00 3.689,00für 2 Vordersitze mit Kopfstützen, Rückbank geteilt mit Kopfstützen,4 Türinnenteile. Farbe von Leder, Keder und Nähte nach Wunsch<strong>245</strong>-867-11 Himmel T<strong>245</strong> komplett in Leder € 2.100,00 2.499,00Fahrzeuge ohne Schiebedach oder Panoramadach<strong>245</strong>-868-11 Himmel T<strong>245</strong> komplett in Leder € 1.500,00 1.785,00Fahrzeuge mit Schiebedach oder Panoramadach<strong>245</strong>-857-03 Sonnenblenden (Satz) in Leder beziehen € 360,00 428,40<strong>245</strong>-857-04 A-, B- und C-Säulen in Leder beziehen € 660,00 785,40<strong>245</strong>-858-00 Türverkleidung mit Griff € à 760,00 904,40Türtaschen und Lautsprecherabdeckung komplett in Leder beziehen<strong>245</strong>-857-03 Sidebags in Leder beziehen € à 200,00 238,00<strong>245</strong>-860-00 Armaturenbrett € 1.990,00 2.368,10Ober- und Mittelteil mit Zentralkonsole,Unterteil mit Deckel Handschuhkasten, komplett in Leder beziehen<strong>245</strong>-861-00 Mittelkonsole 3-teilig in Leder beziehen € 990,00 1.178,10<strong>245</strong>-871-00 Fußbodenschoner T<strong>245</strong> Velours € 160,00 190,40passend zur Innenfarbe, Kettelung nach Wunsch<strong>245</strong>-871-11 Fußbodenschoner T<strong>245</strong> Velours € 390,00 464,10mit Lederkante, Farbe nach Wunsch<strong>245</strong>-872-00 Kofferraummatte T<strong>245</strong> Velours € 180,00 214,20Farbe nach WunschSonderzubehör211-000-14 BRABUS Schriftzug für Heckdeckel verchromt € 70,00 83,30Montage € 15,00 17,85000-000-21 BRABUS Emblem für Heckdeckel Wegfall MB-Stern € 50,00 59,50Montage € 15,00 17,85219-000-22 BRABUS Schriftzug für Fahrzeugseite, Satz € 40,00 47,60Montage € 15,00 17,85169-950-00 kurze GSM Antenne (ersetzt die serienmäßige 30 cm lange Antenne) € 25,00 29,75für Fahrzeuge mit APS 50 und Comand000-000-11 TÜV-Teilgutachten € 120,00 142,80


Basis B-<strong>Klasse</strong> T <strong>245</strong> Seite 9Räder-Adapter-ZuordnungArtikelnummer Design Ausführung Größe ET Art. Nr. Basisrad Schrauben / Adapterpaket VA HA18 ZollA13-708-44 A einteilig 7,0Jx18H2 44 A13-708-54 AP-10-M14-15-50 X XA13-708-38 A einteilig 7,0Jx18H2 38 A13-708-54 AP-16-M14-15-56 X XA13-808-45 A einteilig 8,0Jx18H2 45 A13-808-50 AP-05-M14-15-45 X XA13-808-40 A einteilig 8,0Jx18H2 40 A13-808-50 AP-10-M14-15-50 X XS12-708-49 S einteilig 7,0Jx18H2 49 S12-708-54 AP-05-M14-15-45 XS12-708-44 S einteilig 7,0Jx18H2 44 S12-708-54 AP-10-M14-15-50 XS12-758-49 S einteilig 7,5Jx18H2 49 S12-758-54 AP-05-M14-15-45 XS12-758-44 S einteilig 7,5Jx18H2 44 S12-758-54 AP-10-M14-15-50 X19 ZollS12-759-50 S einteilig 7,5Jx19H2 50 S12-759-50 SP-M14-15-41 XS12-759-45 S einteilig 7,5Jx19H2 45 S12-759-50 AP-05-M14-15-45 XWeitere Rad-/Reifenkombinationen auf Anfrage! Technische Änderungen vorbehalten.


Lieferungs-, Zahlungs- und MontagebedingungenA. Allgemeines1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen der BRABUS GmbH (im folgenden„BRABUS“ genannt). Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners wird ausdrücklichwidersprochen. Derartige Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wirdiesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprochen haben oder wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserenLieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen an diesen vorbehaltlosausführen.2. Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind demgemäß nur dann wirksam, wenn sie in dem jeweiligenVertrag schriftlich niedergelegt und durch uns schriftlich bestätigt worden sind.3. Die nachstehenden Bedingungen gelten grundsätzlich für alle unsere Vertragspartner, also für natürliche oder juristische Personenoder rechtsfähige Personenvereinigungen des Zivilrechts sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicheSondervermögen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kaufleute im Sinne des HGB oder um Unternehmeroder Verbraucher im Sinne des BGB handelt. Abweichende Sonderbestimmungen insbesondere für Verbraucher werden jeweilsbesonders ausgewiesen.B. VertragsabschlussUnsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabredenund Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.C. Preise1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten für Lieferungen unsere Preise „ab Werk“. Verpackung,Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren werden gesondert berechnet.2. Die Preise für Reparaturen, Montagen und sonstige Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Aufwand, wobeiArbeitsleistungen nach dem jeweils maßgeblichen Arbeitswertkatalog abgerechnet werden, soweit unser jeweils maßgeblicher Preiskataloginsoweit keine Angaben enthält. Für verwendete Teile werden die jeweils maßgeblichen Katalogpreise berechnet.3. Preisangaben in Prospekten und Katalogen sind nur verbindlich, sofern die Prospekte und Kataloge zum Zeitpunkt der Auftragserteilungnoch gültig sind und sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt.4. Gegenüber Verbrauchern gelten die von uns jeweils ausgewiesenen Bruttopreise. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern oderKaufleuten ist die gesetzliche Umsatzsteuer bei Preisangaben nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag derRechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.D. Zahlungsbedingungen1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die von uns erteilten Rechnungen ohne Abzug bis zum 5. desdem Rechnungsausstellungsmonat folgenden Monats zu bezahlen. Rechnungen für Reparaturen und Montagen an uns zur Verfügunggestellten Fahrzeugen sowie Rechnungen über Fahrzeuglieferungen sind vor oder bei Abholung zu bezahlen. Scheckzahlungenhaben durch LZB-Scheck zu erfolgen.2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gemäß Ziff. 1 Satz 1 kommt der Vertragspartner in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt,gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbankund gegenüber sonstigen Kunden in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachungeines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. § 353 HGB bleibt unberührt.3. Bei Teillieferungen oder Teilleistungen kann BRABUS für den Fall eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners die Erfüllung dernoch aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen so lange verweigern, bis die rückständigen Forderungen erfüllt worden sind.Außerdem ist BRABUS in einem derartigen Fall berechtigt, abweichend von den Regelungen oben unter Ziff. 1 für die noch zuerbringenden Restleistungen Zug- um Zug-Zahlung zu verlangen.4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzugseintritt oder sonstige Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartnersmindern, berechtigen BRABUS, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.5. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftigfestgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nurdann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.E. Lieferfristen und -termine1. Lieferfristen und -termine gelten nur im Sinne von ca.-Angaben, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlichbezeichnet haben. Die Lieferfrist bei Kaufgeschäften beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung allertechnischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen. Etwaige vom Vertragspartnerinnerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfristentsprechend. Leistungsfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Montage-, Reparatur- und Wartungsverträgen beginnennicht vor unserer Auftragsbestätigung und Zurverfügungstellung bzw. Verfügbarkeit des Fahrzeugs, an welchem die Arbeiten durchzuführensind. Im Übrigen gelten die Regelungen oben unter Satz 2 und Satz 3 entsprechend.2. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Lieferungsverzögerungen seitens des Zulieferers, Streik, Aussperrung, Materialknappheit,behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen Ereignissen höherer Gewalt, verlängert sich die jeweilige Liefer- bzw. Leistungsfristum den Zeitraum zwischen Eintritt und Beendigung des Hinderungsgrundes.3. In Fällen der Nichtverfügbarkeit bzw. Nichterbringbarkeit der Leistung wegen wesentlicher Erschwerung oder Unmöglichkeit istBRABUS berechtigt, ohne Gewährung von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn BRABUS den jeweiligen Vertragspartnerunverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der geschuldeten Leistung informiert und sich gleichzeitig verpflichtet hat, bereits vereinnahmteGegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten. Der Vertragspartner kann nach Erteilung einer entsprechenden Informationdurch uns von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir unsnicht, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Vertragspartner nicht zurückweisen,es sei denn, er hat ein berechtigtes Interesse an deren Ablehnung. Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners, die er statteines Schadenersatzanspruches oder neben einem Schadenersatzanspruch geltend machen kann, bleiben unberührt.4. Falls BRABUS in Verzug gerät, muss der Vertragspartner BRABUS schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand nicht oder nicht vollständig geliefert bzw. die Leistung nicht oder nichtvollständig erbracht, ist der Vertragspartner berechtigt, nach Fristablauf in Bezug auf diejenigen Lieferungen und Leistungenzurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht geliefert worden sind; insoweit steht bei Liefergeschäften die Absendungdurch BRABUS der Lieferung gleich. Entsteht dem Vertragspartner wegen eines von BRABUS zu vertretenden Lieferverzuges einSchaden, so ersetzt BRABUS den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Nettowaren- bzw. Leistungswertesder verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung, es sei denn, BRABUS kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitzur Last gelegt werden. Ist der jeweilige Vertragspartner kein Verbraucher und macht er einen Anspruch auf Schadenersatzstatt der Leistung geltend, sind derartige Ansprüche bei nicht grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten auf Seiten vonBRABUS ausgeschlossen.5. BRABUS ist von der Einhaltung jeglicher Lieferfrist entbunden, falls der Vertragspartner aus früheren Aufträgen oder hinsichtlicheiner Teillieferung eines Auftrages in Zahlungsverzug gerät oder sonstige Vertragspflichten nicht erfüllt.6. Bei der Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag; in allen anderen Fällen ist der Tag, an dem der Vertragspartnerdie Mitteilung von der Versand-, Liefer- oder Übergabebereitschaft erhält, maßgebend.F. Versendung/Gefahrtragung1. Die Versendung erfolgt auf Kosten des Vertragspartners an ihn oder nach seinen Angaben an Dritte.2. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die zu liefernde Ware das Werk von BRABUSverlassen hat. Entsprechendes gilt, wenn die zu liefernde Ware auf Veranlassung von BRABUS von einem Vorlieferanten unmittelbaran den Vertragspartner versendet wird. Diese Regelungen gelten auch bei Teillieferungen oder wenn BRABUS noch Leistungenanderer Art übernommen hat. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.3. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tag der Anzeigeder Versandbereitschaft an diesen auf ihn über.4. BRABUS ist berechtigt, die zu versendende Ware auf Kosten des Vertragspartners gegen das Transportrisiko zu versichern. Einediesbezügliche Pflicht besteht für BRABUS nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.5. Nicht versendungspflichtige Waren oder sonstige Leistungen sind vom Vertragspartner im Betrieb von BRABUS entgegen- bzw.abzunehmen, und zwar spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der jeweiligen Liefer- bzw. Abholungsanzeige. Im Fall derNichtabnahme kann BRABUS von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.6. Verlangt BRABUS Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises bei Verträgen über Neu- und Gebrauchtwagen und20 % bei Verträgen über Ersatzteile oder sonstige Leistungen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wennBRABUS einen höheren oder der Vertragspartner einen geringeren Schaden nachweist.G. Gewährleistungen1. Der Vertragspartner hat gelieferte Ware nach Eingang sofort zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalbvon 8 Werktagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellungzu rügen. Die Nichtbeachtung der Rügefrist hat den Ausschluss des Vertragspartners mit Ansprüchen jeglicher Art in Bezugauf die nicht oder verspätet gerügten Mängel zur Folge, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder einejuristische Person des öffentlichen Rechts handelt.2. Bei fehlerhaften Lieferungen oder Leistungen ist BRABUS Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel nach ihrer Wahl entwederan Ort und Stelle oder in den Niederlassungen von BRABUS zu überprüfen. Die Überprüfung durch BRABUS hat unverzüglich zuerfolgen, sofern der Vertragspartner ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne Zustimmung von BRABUS darf anbemängelten Waren und/oder Leistungen nichts geändert werden, anderenfalls verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche.Abweichend von den vorstehenden Regelungen können unter den nachfolgend genannten VoraussetzungenMängelbeseitigungsmaßnahmen auch durch eine andere Fachwerkstatt auf Kosten von BRABUS durchgeführt werden:2.1 Wenn das Fahrzeug infolge eines Mangels betriebsunfähig geworden und mehr als 50 km vom Betrieb von BRABUS entferntist und BRABUS hierzu vor Auftragserteilung an die Drittwerkstatt die Zustimmung erteilt hat.2.2 Wenn ein dringender Notfall vorliegt und BRABUS nicht in der Lage ist, unverzüglich Abhilfe zu schaffen; die Verpflichtungdes Vertragspartners, BRABUS unverzüglich unter Angabe der Adresse des beauftragten Betriebes vom Mangel zu unterrichten,bleibt hiervon unberührt.2.3 Werden Mängel in einer anderen Fachwerkstatt beseitigt, so ist in den Auftragsschein aufzunehmen, dass es sich um dieDurchführung einer Mängelbeseitigung für BRABUS handelt. Zu vermerken ist unbedingt, dass die ausgebauten Teilewährend einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. BRABUS ist zur Erstattung der dem Vertragspartner nachweislichentstandenen Kosten verpflichtet. Der Vertragspartner ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kosten für dieMängelbeseitigung so niedrig wie möglich gehalten werden.3. Bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlern kann BRABUS nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen odergegen Rücklieferung der bemängelten Waren entweder kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben oder demVertragspartner unter angemessener Wahrung seiner Interessen Minderung gewähren. Hiervon abweichende zwingende gesetzlicheVorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.4. Kommt BRABUS einer von ihr gewählten Nacherfüllungspflicht (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) nicht oder nicht vertragsgemäßnach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften dasRecht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu. Hiervon abweichende zwingende gesetzlicheVorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.5. Treten Mängel an Fahrzeugen auf, die uns vom Vertragspartner zum Zwecke der Durchführung von Umbauten und/oder leistungssteigernderMaßnahmen und/oder des Einbaus bestimmter Fahrzeugkomponenten wie leistungsgesteigerter Motorenund/oder spezieller Fahrwerke und/oder zur Durchführung von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten zur Verfügung gestellt wordensind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht grundsätzlich auf die von BRABUS jeweils eingebauten Teile bzw. erbrachtenLeistungen. Abweichend von der Regelung oben unter Ziff. 3 ist BRABUS bei nachweisbaren Material- oder Ausführungsfehlernzur Beseitigung des jeweiligen Mangels verpflichtet. Die Mangelbeseitigungspflicht erstreckt sich auch auf nicht vonBRABUS stammende Fahrzeugteile, die infolge des jeweiligen Material- oder Ausführungsfehlers unmittelbar beeinträchtigt bzw.zu Schaden gekommen sind.6. Andere oder weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungskosten, Ein- und Ausbaukostensowie von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen (Mangelfolgeschäden), sind - soweit rechtlich zulässig -ausgeschlossen. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.7. Werden dem Vertragspartner Grenzmuster zur Prüfung eingesandt, haftet BRABUS nur dafür, dass die Lieferung entsprechenddem geprüften Grenzmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird (Beschaffenheitsbestimmungdurch Grenzmuster).8. Die in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf Mängel der Lieferungen undLeistungen von BRABUS, einschließlich etwaiger Mängel an leistungsgesteigerten Neufahrzeugen, die zum Zeitpunkt desGefahrübergangs auf den jeweiligen Vertragspartner bereits vorhanden sind oder auf Material- und/oder Ausführungsfehlernberuhen, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits existent waren. Die hieraus resultierenden Gewährleistungsansprüchedes Vertragspartners verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung fürSachmängel ausgeschlossen; es sei denn, die Existenz eines Mangels wurde arglistig verschwiegen. Bei Verträgen mit Verbrauchernbeträgt die Verjährungsfrist bei der Lieferung von Neuwaren und bei der Durchführung von Werkleistungen 24 Monate undbei der Lieferung gebrauchter Waren 12 Monate ab Gefahrübergang.9. Angaben über Leistungssteigerungen und/oder Leistungskits verstehen sich als Durchschnittswerte. PrüfungsbedingteAbweichungen von +/- 5 % sind möglich. Angaben über die Gesamtleistung durch Leistungssteigerung und/oder Leistungskitsveränderter Werksmotoren basieren auf den Herstellerangaben im Fahrzeugbrief, die ihrerseits +/- 5 % abweichen können. Fürdarüber hinausgehende Minderleistungen von Werksmotoren übernimmt Brabus keine Gewähr.10. BRABUS-Produkte sind nach EU-Norm TÜV-geprüft. Für die Erfüllung abweichender nationaler Homologationsvorschriftenaußerhalb Deutschlands übernimmt BRABUS keine Haftung.H. Garantieansprüche1. Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn BRABUS gegenüber dem Vertragspartnereine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweiligeGarantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulierter Garantiebedingungenersetzt werden.2. Vorbehaltlich der jeweiligen konkreten Garantiezusagen und/oder Garantiebedingungen können vom Vertragspartner Schadenersatzansprüchewegen Verletzung einer Garantie nur insoweit geltend gemacht werden, als der Vertragspartner durch dieGarantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.I. Allgemeine Haftungsbeschränkungen1. Die Haftung von BRABUS richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklichzugestandenen Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichenNebenpflichten (einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften), Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubterHandlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Vertragspartners stehen - werden ausgeschlossen.Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung vonBRABUS bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass BRABUS, deren gesetzliche Vertreteroder Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalpflichten oder in sonstiger Weise vertragswesentliche Pflichten verletzthaben oder eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit eines Dritten in Rede steht. Unberührt bleibendes Weiteren abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern.2. Sämtliche Ansprüche gegen BRABUS, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, es sei denn, es liegtein BRABUS zurechenbares vorsätzliches oder arglistiges Verhalten vor; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.3. Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.J. Erweitertes Pfandrecht1. BRABUS steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihrenBesitz gelangten Gegenständen zu.2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigenLeistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstigeAnsprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftigerTitel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Vertragspartner gehört.K. Eigentumsvorbehalt1. BRABUS behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Vertragspartner ausder laufenden Geschäftsverbindung bestehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Vertragspartnerbezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt für BRABUS, ohne diese zu verpflichten undohne dass das Eigentum von BRABUS hierdurch untergeht. Verbindet der Vertragspartner Vorbehaltsware mit anderen Waren, sosteht BRABUS an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neueSache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Anderweitige Verfügungensind ihm untersagt.3. Sämtliche dem Vertragspartner aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen tritt er im Voraus an BRABUSab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, BRABUS nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder wird sie bei Ausführung vonWerkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur denjenigen Erlösanteil, der dem Miteigentumsanteil vonBRABUS an der Vorbehaltsware entspricht.4. Der Vertragspartner ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt.5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner BRABUS unverzüglich mitzuteilen.Kosten von Interventionen trägt der Vertragspartner.6. Die Ermächtigung des Vertragspartners zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungenerlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Fall ist BRABUSberechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. EinRücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann, wenn dies von BRABUS ausdrücklich erklärt wird. Auf Verlangen vonBRABUS ist der Vertragspartner ferner verpflichtet, BRABUS die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichenAuskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.7. Übersteigt der Wert der BRABUS zur Verfügung stehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so istBRABUS auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.L. AltteileAus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu übernehmen.Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernimmt BRABUS keine Gewähr. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen.Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von BRABUS übergehen.M. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von BRABUS ist der Sitz von BRABUS.2. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von BRABUS, die jedoch berechtigt ist, den Vertragspartner auch an seinem Sitzoder an sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.3. Für Lieferungen und Leistungen von BRABUS gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es unter Inländern zur Anwendung kommt.Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalenKaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.4. Die vorstehenden Ziffern 1 bis 3 gelten nur, wenn es sich beim jeweiligen Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristischePerson des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.N. Personenbezogene Daten1. BRABUS ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichernund zu verarbeiten.O. UnwirksamkeitDie Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.BRABUS ® GmbH · Brabus-AlleeD-46240 Bottrop/GermanyEingetragen beim Amtsgericht GelsenkirchenHRB-Nr. 5286Geschäftsleitung: Bodo Buschmann (Vors.),Ulrich J. Gauffrés, Eberhard von Rennenberg


<strong>245</strong>-444-01_preis_B-<strong>Klasse</strong>_01_07_d_76737Official technology-partnersBRABUS ® GmbH · Brabus-Allee · D-46240 BottropTel. +49 (0) 20 41/ 777-0 · Fax +49 (0) 20 41/777-111www.brabus.comMember of

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