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Satzung Wiesbadener Reit- und Fahr-Club e.V. (WRFC)

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II. Mitgliedschaft§ 51. Der <strong>Club</strong> hata) ordentliche Mitgliederb) jugendliche Mitgliederc) fördernde Mitglieder2. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die als ordentliche Mitglieder in den <strong>Club</strong>aufgenommen werden. Sie haben Sitz <strong>und</strong> Stimme in der Mitgliederversammlung, aktives<strong>und</strong> passives Wahlrecht <strong>und</strong> genießen besondere Vergünstigungen bei pferdesportlichenVeranstaltungen.3. Jugendliche Mitglieder sind ordentliche Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<strong>und</strong> über 18 Jahre bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern sie sich nachweislichim Studium oder sonstiger Ausbildung befinden. Sie haben in <strong>Club</strong>angelegenheiten keinStimmrecht <strong>und</strong> kein aktives <strong>und</strong> passives Wahlrecht, sofern sie nicht das 18. Lebensjahrvollendet haben.4. Fördernde Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen <strong>und</strong> auch nichtrechtsfähige Vereinigungen sein, die das reiterliche Geschehen in Wiesbaden unterstützenwollen. Sie haben in <strong>Club</strong>angelegenheiten kein Stimmrecht <strong>und</strong> kein aktives <strong>und</strong> passivesWahlrecht, können aber gleichfalls besondere Vergünstigungen bei pferdesportlichenVeranstaltungen genießen. (Bisherige auswärtige Mitglieder werden zu förderndenMitgliedern.)5. Ehrenmitglieder sind diejenigen Personen, die auf einstimmigen Vorschlag des Vorstandesvon der Mitgliederversammlung dazu ernannt werden. Bei der Einberufung der Sitzung, inder sie ernannt werden sollen, ist der Antrag auf Ernennung eines Ehrenmitgliedes alsGegenstand der Tagesordnung aufzunehmen. Die Ehrenmitglieder genießen alle Rechteeines ordentlichen Mitgliedes <strong>und</strong> sind von allen Beiträgen befreit.§ 61. Zur Aufnahme eines Mitgliedes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der an den Vorstandzu richten ist.2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.3. Wird ein Antrag abgelehnt, so steht dem Antragsteller die Berufung an dieMitgliederversammlung binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang desablehnenden Beschlusses zu. Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist endgültig. DerRechtsweg ist ausgeschlossen.<strong>Wiesbadener</strong> <strong>Reit</strong>- <strong>und</strong> <strong>Fahr</strong>-<strong>Club</strong> e.V. (<strong>WRFC</strong>) · Sekretariat & Turnierbüro · Am Parkfeld 15 · 65203 Wiesbaden · info@wrfc.dePostfach 6022 · 65050 Wiesbaden · Tel.: +49. 611. 71 666-0 · Fax: +49. 611. 71 666-150 · www.pfingstturnier.org · www.wrfc.deSeite 2 von 7

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