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28.02.2012 Erster Nachtrag zur Satzung der LBG MOD - SVLFG

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4Als angemessen werden die nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstbetragvon 2,95 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> sich aus § 18 SGB IV ergebenden jeweils geltenden monatlichenBezugsgröße, auf- o<strong>der</strong> abgerundet auf den nächsten geraden Euro-Betrag, angesehen,bei einem acht Stunden täglich umfassenden Einsatz <strong>der</strong> Ersatzkraft. Als Höchstbetrag je Stundeist ein Betrag von einem Achtel des täglichen Erstattungsbetrages zugrunde zu legen. Sindim Ausnahmefall an einzelnen Tagen mehr als acht Einsatzstunden erfor<strong>der</strong>lich, kann dieHöchsteinsatzdauer unter Anrechnung auf die Höchsteinsatzdauer an<strong>der</strong>er Einsatztage überschrittenwerden. Durch die Höchstbeträge sind alle anfallenden Aufwendungen, einschließlichetwa entstehen<strong>der</strong> Fahrkosten, abgegolten."11. § 35 wird wie folgt gefasst:"(1) Die Beiträge für die Unternehmen <strong>der</strong> Bodenbewirtschaftung mit o<strong>der</strong> ohne Tierhaltung, <strong>der</strong>Tierhaltung ohne Bodenbewirtschaftung, <strong>der</strong> Binnenfischerei, <strong>der</strong> Imkerei und <strong>der</strong> Pferdehaltungim Nebenunternehmen werden nach dem Arbeitsbedarf als Abschätztarif berechnet. Der Arbeitsbedarfbemisst sich unter Beachtung nachfolgen<strong>der</strong> Berechnungsgrundlagen:1. Unternehmen <strong>der</strong> Bodenbewirtschaftung: Hektar2. Tierhaltung: Anzahl3. Imkereiunternehmen: Anzahl <strong>der</strong> Bienenvölker4. Binnenfischereien: Hektar / Tonne5. Pferde im Nebenunternehmen: Anzahl(2) Für die nachstehenden Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung werden die Beiträge unterBeachtung <strong>der</strong> nachfolgenden Berechnungsgrundlagen berechnet:1. sonstige Nebenunternehmen: Arbeitstage2. Lohnunternehmen: Arbeitstage3. Jagdunternehmen: Hektar4. Berufsverbände und USF : Anzahl5. Rehabilitanden <strong>der</strong> LandwirtschaftlichenKrankenkasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse: Anzahl6. Landwirtschaftliche Krankenkasse,Landwirtschaftliche Alterskasse:Arbeitstage(3) Für jedes Unternehmen mit Ausnahme <strong>der</strong> Nebenunternehmen wird ein Grundbeitrag erhoben."12. § 36 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:a) In Absatz 2 Satz 1 wird die tabellarische Übersicht unter Nummer 1 durch folgende Übersichtersetzt:"vor Risiko- UnfallfaktoranpassungProduktionsverfahren KulturartenMähdrusch 0,7150 0,77 Mähdrusch Energiewald KorbweideZuckerrüben 0,7150 0,29Feldfutterbau 1,1000 0,32Kartoffeln und sonstige Hackfrüchte 1,4850 3,31aus <strong>der</strong> Produktion genommene Flächen 0,1540 1,95 Flächenstilllegung Unternehmen, die unmittelbar <strong>der</strong> Sicherung, Überwachung o<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Landwirtschaftüberwiegend dienen (§ 123 Absatz 1 Nummern 6 und 7 SGB VII)

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