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Erläuterungen zum Antrag auf Altersrente - Ärzteversorgung ...

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5die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs zusammengerechnet, soweit sie nicht <strong>auf</strong> dieselbe Zeitentfallen.Im Zuge der Harmonisierung mit den Vorschriften der Europäischen Union haben sich die Versorgungswerkedar<strong>auf</strong> verständigt, für das Verfahren sowie für die sog. Zurechnungszeiten die Vorschriftendes europäischen Rechtes anzuwenden. Dies bedeutet vereinfacht ausgedrückt für die Berechnungder Rentenhöhe, dass die sog. Zurechnungszeit und ggf. auch Grundjahre nur noch anteiligentsprechend der Mitgliedszeit bei der ÄVWL zur Gesamtmitgliedszeit bei den anderen beteiligtenVersorgungsträgern gewährt werden.Das bedeutet:1. Sind Versicherungszeiten in einem EU-Mitgliedstaat zurückgelegt worden und wird bei uns einRentenantrag gestellt, gilt dieser <strong>Antrag</strong> gleichzeitig auch als <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> eine Rentenleistung indiesem EU-Mitgliedstaat. Der Rentenversicherungsträger des EU-Mitgliedstaates wird dann vonuns über den Rentenantrag informiert. Der Versicherte braucht daher die Rente nur einmal zu beantragen.2. Die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten gewährleistet, dass in den Fällen, in denen derLeistungsanspruch von der Zurücklegung bestimmter Mindestversicherungszeiten abhängig ist,durch die Zugehörigkeit zu einem fremden System der sozialen Sicherheit keine Nachteile in derWeise entstehen, dass wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeiten Rentenleistungennicht gewährt werden. Durch die Berücksichtigung mitgliedstaatlicher Zeiten können regelmäßigdie Wartezeiten und ggf. auch besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.3. Zeiten des gewöhnlichen Aufenthaltes (sog. Wohnzeiten) ohne Beschäftigung oder Tätigkeit sindin Dänemark, Finnland, Island, Liechtenstein, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und derSchweiz Pflichtbeitragszeiten und können unter Umständen Rentenansprüche begründen.<strong>Ärzteversorgung</strong> Westfalen-LippeEinrichtung der Ärztekammer Westfalen-LippeKörperschaft des öffentlichen RechtsScharnhorststr. 4448151 MünsterTel.: 0251 5204-0Fax: 0251 5204-149info@aevwl.dewww.aevwl.de

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