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CINQUEDer gleichzeitige Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe undraumlufttechnischen Anlagen ist daher nur zulässig, wenndie Feuerstätte über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Raumluft unabhängigeFeuerstätte des DiBt verfügt. Die Verbrennungsluft muss von außen über eineLeitung an den zentralen Luftansaugstutzen der Feuerstätte geführt werden. Hierbeigelten erhöhte Anforderungen an die Dichtheit der Zuluftleitung und der Verbindungsstückezum schornstein.Odereine sicherheitseinrichtung wie z. B. ein Unterdruckwächter zur Abschaltung vonraumlufttechnischen Anlagen bei gefährlichem Unterdruck installiert ist. Während desgemeinsamen Betriebs von raumluftabhängigen Kaminöfen und raumlufttechnischenAnlagen (z. B. Dunstabzugshauben) ist durch eine geprüfte und zugelassene sicherheitseinrichtung(Zulassung des DiBt) zu gewährleisten, dass kein gefährlicher Unterdruckentstehen kann.QUATTRO<strong>CERA</strong> DEsign | 59