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Geschäftsbericht 2012 - Deutsche Post DHL

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Um zu ermitteln, ob und wie viele der gewährten SAR ausübbar sind, werden derDurchschnittskurs beziehungsweise der Durchschnittsindexwert während ReferenzundPerformancezeitraum miteinander verglichen. Beim Referenzzeitraum handelt essich um die letzten zwanzig aufeinanderfolgenden Handelstage vor dem Ausgabe tag. DerPerformancezeitraum betrifft die letzten sechzig Handelstage vor Ablauf der Wartezeit.Der Durchschnittskurs (Endkurs) wird aus dem Durchschnitt der jewei ligen Schlusskurseder <strong>Deutsche</strong>-<strong>Post</strong>-Aktie im Xetra-Handel der <strong>Deutsche</strong> Börse AG ermittelt.Von je sechs SAR können maximal vier über das absolute Erfolgsziel und maximalzwei über das relative Erfolgsziel „verdient“ werden. Wird zum Ablauf der Wartezeitkein absolutes oder relatives Erfolgsziel erreicht, verfallen die darauf entfallenden SARder entsprechenden Tranche ersatz- und entschädigungslos.Jeweils ein SAR wird verdient, wenn der Endkurs der <strong>Deutsche</strong>-<strong>Post</strong>-Aktie mindestens10, 15, 20 oder 25 % über dem Ausgabepreis liegt. Das relative Erfolgsziel ist an diePerformance der Aktie im Verhältnis zur Performance des STOXX Europe 600 Index(SXXP; ISIN EU0009658202) gekoppelt. Es ist erreicht, wenn die Wertentwicklung derAktie der des Indexes entspricht oder die Outperformance mindestens 10 % beträgt.Die Vergütung aus den Wertsteigerungsrechten ist auf 300 % der Zielbarvergütung(Jahresfestvergütung zuzüglich Zieljahreserfolgsvergütung) beschränkt. Sie kann darüberhinaus durch den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen begrenzt werden.Regelungen zur Begrenzung der Abfindungshöhe gemäß Kodex-Empfehlung,Change-of-Control-Regelungen und nachvertragliches WettbewerbsverbotDie Vorstandsverträge sehen entsprechend der Empfehlung des <strong>Deutsche</strong>nCorporate Governance Kodex (Ziff. 4.2.3 in der Fassung vom 15. Mai <strong>2012</strong>) eine Vereinbarungvor, dass im Falle vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit nicht mehrals der Wert der Ansprüche für die Restlaufzeit des Vertrages vergütet wird. Dabei sindZahlungen begrenzt auf den Wert von maximal zwei Jahresvergütungen einschließlichNebenleistungen (Abfindungs-Cap). In alle Verträge wurde eine Präzisierung aufgenommen,dass der Abfindungs-Cap ohne etwaige Sondervergütungen oder Werte vonzugewiesenen Rechten aus einem Long-Term-Incentive-Plan berechnet wird.Für den Fall eines Kontrollwechsels ist allen Mitgliedern des Vorstands das Rechteingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Kontroll wechselmit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ihr Amt jeweils aus wichtigemGrund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).Nach der vertraglichen Regelung wird ein Kontrollwechsel unter der Voraussetzungangenommen, dass entweder ein Aktionär durch das Halten von mindestens 30 % derStimmrechte – einschließlich der ihm nach § 30 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz(WpÜG) zuzurechnenden Stimmrechte Dritter – die Kontrolle im Sinne von § 29Abs. 2 WpÜG erworben hat oder mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmenein Beherrschungsvertrag nach § 291 Aktiengesetz geschlossen und wirksam gewordenist oder die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz mit einem anderen konzernfremdenRechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgersbeträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 %des Wertes der Gesellschaft.126<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong>

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