EditorialLiebe Kollegen/innen!Dass Sachverständigeihre Arbeit auf dem letztenStand der Technikauszuüben haben, istselbstverständlich. Dabeisollte aus Haftungsgründenauch daraufgeachtet werden, dassGutachter sich im Fachbereichihrer Eintragungbewegen. Gutachter-Stellungnahmen außerhalbdieses Fachgebieteskönnen erheblicheSchadenersatzforderungenauslösen, die vonVersicherungen nichtgedeckt sind. Wir habenzu dieser ProblematikFachleute befragt.Seit März 2<strong>01</strong>2 ist derderzeitige Präsidentdes LandesgerichtesRied in Funktion. Er hatim Interview mit FrauSailer klargemacht, dasser Kommunikation aufkurzem Weg für sinnvollhält. Wenn Sie Ihresteuerlichen Angelegenheitenselbst in FinanzOnline wahrnehmen,dann sollten Sie diegeänderte Zustellungsmöglichkeitder Finanzbehördebeachten. Es istfür uns Sachverständigenicht verständlich, dassdie Verwaltungsgerichtesich nur auf Amtssachverständigeverlassenwollen, weil wir Zweifelan der Unabhängigkeit,Unparteilichkeit <strong>und</strong>Objektivität haben.Mit kollegialen GrüßenDr. Traude Hauner-Schöpfwww.hauner-schoepf.atDas wird teuer!Wenn Sachverständigemit ihrem Privatgeld haftenEs ist das Schlimmste, was Sachverständigen passierenkann: wenn ein gutachten fehlerhaft ist <strong>und</strong>der SV seine Befugnisse überschritten hat, entstehenFolgeschäden, bei denen die Haftpflichtversicherungaussteigt. Das kann existenzbedrohendwerden, denn nun gehts ans PrivatvermögeN.TEXT: SUSANNA SAILERWurden Mängelam Gutachtenschuldhaft verursacht,müssen SachverständigeFolgeschäden, dieaus der Verwendung desGutachtens entstehen, ausihrem eigenen Vermögenbezahlen. Zur Abfederungist seit 1999 der Abschlusseiner Haftpflichtversicherunggesetzlich vorgeschrieben.Die Mindestversicherungssummebeträgt400.000 Euro für jedenVersicherungsfall.In dieser Höhe hatte auchein Sachverständiger ausder Fachgruppe Bau <strong>und</strong>Immobilien seine Haftpflichtversicherungabgeschlossen<strong>und</strong> kam damittrotzdem in Schwierigkeiten.Denn eines Tageshatte er einen Auftrageiner Bank angenommen,für die er zwecks Belehnungden Verkehrswerteiner Liegenschaft ermittelnsollte. Er kam auf einenWert von etwa dreiMillionen Euro. Einige Zeitspäter schlitterte der LiegenschaftseigentümerinKonkurs. Ein anderer fürdas Exekutionsverfahrengerichtlich bestellter Sachverständigerbewertetedie Liegenschaft mit einerMillion Euro. Diesen Wertzog das Gericht für dieVersteigerung heran. DieBank, die aufgr<strong>und</strong> des Privatgutachtenseinen Kreditvon ca. zwei MillionenEuro gewährt hatte, klagteihren Sachverständigenauf den nicht einbringbarenKreditbetrag von etwaeiner Million Euro.„Die erforderliche Versicherungssummesollte richtigeingeschätzt werden“,sagt Bau- <strong>und</strong> Immobilien-Fachgruppenobmann DIKarl Sterkl. In die selbeKerbe schlägt der Obmannder Gruppe Allgemein,Bmst. Ing. Wilfried Huemer:„Ich rate, wenn derartigePotenziale bearbeitetwerden, nachzudenken,wie hoch der Streitwertim Extremfall sein könnte.2 NR.<strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3 – SV-INFORMATIV
AktuellMan sollte die Haftpflichtsummeim Einzelfall erhöhen.“Tatsächlich kann dieVersicherungssumme lautUNIQA-Bereichsleiter Prok.Mag. Wolfgang Fitsch aufbis zu 1,5 Millionen Euroaufgestockt werden. „Beiindividuellen Vereinbarungenist mehr möglich“,sagt Fitsch. UNIQA hat,genauso wie die GrazerWechselseitige, einen Rahmenvertragmit dem SV-Verband vereinbart <strong>und</strong> istfür die Gruppenverträgeu. a. in Oberösterreich <strong>und</strong>Salzburg zuständig.FAHRLÄSSIGKEIT. Geradebei Sachverständigen wirdein strenger Haftungs<strong>und</strong>Sorgfaltsmaßstab angelegt.Übt jemand seineTätigkeit nicht auf demletzten Stand der Technikaus, liegt bereits ein Gradan Fahrlässigkeit vor. Fitsch:„Die Haftpflichtversicherungdeckt alle Grade derFahrlässigkeit ab – auch diegrobe.“ Die Versicherungsteigt allerdings dann aus,wenn ein Vorsatz, bewusstesZuwiderhandeln gegengesetzliche oder behördlicheVorschriften oder wissentlichePflichtverletzungzugr<strong>und</strong>e liegen. „Es musssich also um vorsätzlichesoder zumindest bedingtvorsätzliches Verhaltenhandeln“, sagt Fitsch.FACHGEBIET EINHALTEN. Gefährlichwird es bei Befugnisübertretung.Ein Beispiel,wie diese Gefahr abzuwendenist, zeigt Mag.Dr. Kurt Lettner, Fachgruppenobmannfür Kunst <strong>und</strong>Antiquitäten, auf: „EinSachverständiger stieß beider Begutachtung einerVerlassenschaft auf hochwertigeBilder, von denenes hieß, sie seien einem bedeutendenKünstler des 20.Jahrh<strong>und</strong>erts zuzurechnen– ein Wissensgebiet, mitdem der Kollege nicht inder SV-Liste eingetragen ist.Der Schätzwert wäre in dieMillionen gegangen. DerSachverständige wandtesich an ein Fachinstitut <strong>und</strong>versuchte mit dessen Hilfe,die Zuschreibung der Bilderzu verifizieren.“ Eine richtigeEntscheidung, findetLettner, „sonst hätte derKollege seine Kompetenzüberschritten“. In so einemFall gilt: Zuerst mit dem Gerichtoder dem AuftraggeberRücksprache halten, obdas Beiziehen eines weiterenGutachters gewünscht<strong>und</strong> bezahlt wird. Mag.Katharina Lehmayer, Präsidentindes LandesgerichtesLinz: „Ein SV hat penibeldarauf zu achten, wofürer als gerichtlich beeideter<strong>und</strong> zertifizierter SV eingetragenist <strong>und</strong> wofür nicht.Eine mögliche Überschreitungin einem Auftrag hater umgehend dem Gerichtaufzuzeigen. Er muss mitteilen,wie weit die Beurteilungin seine Kompetenzfällt <strong>und</strong> klarlegen, in welchemBereich ein SV einesanderen Fachgebietes erforderlichist.“KRITISCHE AUFTRÄGE. Kompetenzübertretungensindjene Fälle, bei denen dieHaftpflichtversicherungam häufigsten aussteigt.„Im Bereich der Privatgutachtensind Sachverständigegeneigt, auch einmalAufträge anzunehmen, dieüber ihre Befugnisse hinausgehen. Das kann kritischwerden“, sagt Fitsch.Trotzdem käme Derartigesvor, weiß Lettner. MancheNotare beauftragen Immobiliensachverständige,nebender Liegenschaft auchbewegliche Güter des Hauseszu bewerten. Die SVsüberschreiten dabei ihreKompetenz <strong>und</strong> sind sichnicht bewusst, dass sie beiFehlbeurteilung für denSchaden selbst haften <strong>und</strong>ihr eigenes Börserl aufmachenmüssen.SCHAFFEN NEUER WERTE.Die Haftpflichtversicherungfür Sachverständigeschloss früher Planungs<strong>und</strong>Konstruktionstätigkeitenaus. Denn diese habenmit dem eigentlichenGutachten nichts mehrzu tun – die Versicherungnennt dies „Schaffungneuer Werte“. In den Versicherungsbedingungen,die seit 2<strong>01</strong>1 in Kraft sind,wird nun aber zwischengerichtlicher <strong>und</strong> außergerichtlicherSV-Tätigkeitunterschieden. Fitsch erklärt:„Wenn ein Gerichtden Auftrag erteilt, ist einSV versichert, egal, ob erin seinem Gutachten einenVerbesserungsvorschlagmacht <strong>und</strong> damit neueWerte schafft oder nicht.Anders bei Privatgutachten:Planungs- <strong>und</strong> Konstruktionstätigkeitensindnicht versichert.“HaftungRATSCHLÄGE ZUPRIVATGUTACHTEN● Man sollte durch AllgemeineGeschäftsbedingungenversuchen, seineHaftungen zu beschränken(z. B. Ausschlussder Haftung bei leichterFahrlässigkeit) <strong>und</strong> sichdiese unterschreibenlassen (es wird auf denVortrag von RechtsanwaltDr. Kroner bei der Fortbildungsakademie2<strong>01</strong>2hingewiesen).● Bei Gruppen- oderRahmenversicherungsvertragden Umfang derListeneintragung auchfür Privatgutachten nichtverlassen.● Keine Sanierungsvorschlägein Privatgutachten.RATSCHLÄGE ZU GERICHTS-UND PRIVATGUTACHTEN● Erforderliche Versicherungssummerichtigeinschätzen.● UmfangreichereKostenschätzungen fürSchadenssanierungenmit einschlägigen Firmenbesprechen.● Vor allem bei LiegenschaftsbewertungendieGr<strong>und</strong>lagen sehr gewissenhafterheben.NR.<strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3 – SV-INFORMATIV 3