13.07.2015 Aufrufe

01/2013 - landesverband oberösterreich und salzburg

01/2013 - landesverband oberösterreich und salzburg

01/2013 - landesverband oberösterreich und salzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

EditorialLiebe Kollegen/innen!Dass Sachverständigeihre Arbeit auf dem letztenStand der Technikauszuüben haben, istselbstverständlich. Dabeisollte aus Haftungsgründenauch daraufgeachtet werden, dassGutachter sich im Fachbereichihrer Eintragungbewegen. Gutachter-Stellungnahmen außerhalbdieses Fachgebieteskönnen erheblicheSchadenersatzforderungenauslösen, die vonVersicherungen nichtgedeckt sind. Wir habenzu dieser ProblematikFachleute befragt.Seit März 2<strong>01</strong>2 ist derderzeitige Präsidentdes LandesgerichtesRied in Funktion. Er hatim Interview mit FrauSailer klargemacht, dasser Kommunikation aufkurzem Weg für sinnvollhält. Wenn Sie Ihresteuerlichen Angelegenheitenselbst in FinanzOnline wahrnehmen,dann sollten Sie diegeänderte Zustellungsmöglichkeitder Finanzbehördebeachten. Es istfür uns Sachverständigenicht verständlich, dassdie Verwaltungsgerichtesich nur auf Amtssachverständigeverlassenwollen, weil wir Zweifelan der Unabhängigkeit,Unparteilichkeit <strong>und</strong>Objektivität haben.Mit kollegialen GrüßenDr. Traude Hauner-Schöpfwww.hauner-schoepf.atDas wird teuer!Wenn Sachverständigemit ihrem Privatgeld haftenEs ist das Schlimmste, was Sachverständigen passierenkann: wenn ein gutachten fehlerhaft ist <strong>und</strong>der SV seine Befugnisse überschritten hat, entstehenFolgeschäden, bei denen die Haftpflichtversicherungaussteigt. Das kann existenzbedrohendwerden, denn nun gehts ans PrivatvermögeN.TEXT: SUSANNA SAILERWurden Mängelam Gutachtenschuldhaft verursacht,müssen SachverständigeFolgeschäden, dieaus der Verwendung desGutachtens entstehen, ausihrem eigenen Vermögenbezahlen. Zur Abfederungist seit 1999 der Abschlusseiner Haftpflichtversicherunggesetzlich vorgeschrieben.Die Mindestversicherungssummebeträgt400.000 Euro für jedenVersicherungsfall.In dieser Höhe hatte auchein Sachverständiger ausder Fachgruppe Bau <strong>und</strong>Immobilien seine Haftpflichtversicherungabgeschlossen<strong>und</strong> kam damittrotzdem in Schwierigkeiten.Denn eines Tageshatte er einen Auftrageiner Bank angenommen,für die er zwecks Belehnungden Verkehrswerteiner Liegenschaft ermittelnsollte. Er kam auf einenWert von etwa dreiMillionen Euro. Einige Zeitspäter schlitterte der LiegenschaftseigentümerinKonkurs. Ein anderer fürdas Exekutionsverfahrengerichtlich bestellter Sachverständigerbewertetedie Liegenschaft mit einerMillion Euro. Diesen Wertzog das Gericht für dieVersteigerung heran. DieBank, die aufgr<strong>und</strong> des Privatgutachtenseinen Kreditvon ca. zwei MillionenEuro gewährt hatte, klagteihren Sachverständigenauf den nicht einbringbarenKreditbetrag von etwaeiner Million Euro.„Die erforderliche Versicherungssummesollte richtigeingeschätzt werden“,sagt Bau- <strong>und</strong> Immobilien-Fachgruppenobmann DIKarl Sterkl. In die selbeKerbe schlägt der Obmannder Gruppe Allgemein,Bmst. Ing. Wilfried Huemer:„Ich rate, wenn derartigePotenziale bearbeitetwerden, nachzudenken,wie hoch der Streitwertim Extremfall sein könnte.2 NR.<strong>01</strong>/2<strong>01</strong>3 – SV-INFORMATIV

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!