13.07.2015 Aufrufe

PL-LM-VM32-2009:Landmark Katalog.qxd - Landmark.at

PL-LM-VM32-2009:Landmark Katalog.qxd - Landmark.at

PL-LM-VM32-2009:Landmark Katalog.qxd - Landmark.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Geschäftsbedingungen Preisliste VM 32Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall nicht erneut auf sie Bezug genommen wird, der Käufer sie aber während frühererGeschäftsverbindung zur Kenntnis h<strong>at</strong> nehmen können. Etwaige von diesen Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann als vereinbart, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.1. Unsere Angebote sind bis zur ausdrücklichen Verkaufsbestätigung freibleibend.2. Die Gefahr geht über, wenn die Ware unseren Betrieb oder den Absender verlässt, beim Transport mit der Übergabe an den Spediteur oder den Frachtführer. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichenWunsch des Käufers abgeschlossen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Käufer.3. Die Lieferzeit darf aus betriebsbedingten Gründen angemessen überschritten werden und bedingt keinen Schadensers<strong>at</strong>zanspruch des Bestellers. Verzögerungen in der Belieferung werden wir rechtzeitig mitteilen.4. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt gehen nicht zu unseren Lasten.5. Eventuelle Abweichungen und Irrtümer in der Ausführung der Produkte gegenüber den Abbildungen sind vorbehalten, soweit die Funktion grundsätzlich dieselbe bleibt. Geringfügige Änderungen und technischeVerbesserungen behalten wir uns ausdrücklich vor.6. Die Ware bleibt bis zu vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, Schadensers<strong>at</strong>zansprüche und der Einlösung von Schecks und Wechseln unser Eigentum. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist gegen üblicheRisiken zu versichern. Etwaige Regulierungsansprüche aus Versicherungsfällen werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräussern. Bei Weiterverarbeitung gilt ein verlängerterEigentumsvorbehalt. Bei Weiterveräusserung werden sämtliche hieraus entstehenden Ansprüche bereits jetzt an uns abgetreten.7. Offene Mängel, Transport- und Verpackungsschäden sowie Fehlmengen sind vom Käufer sofort nach Eintreffen der Ware schriftlich und unter genauer Kennzeichnung der Beanstandung zu rügen. Bei Verpackungsschädenist der Käufer verpflichtet, die Ware bei Auslieferung zu untersuchen und etwaige Schäden dem Auslieferer und uns bekanntzugeben. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich jeweils auf die gesamte Lieferung. Der Käuferist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich vollständig zu untersuchen. Die Rügefrist beträgt eine Woche. Danach erlöschen jegliche Ansprüche - insbesondere auf entgangenen Gewinn, auf Folgeschäden und ausProdukthaftungsangelegenheiten - sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche erlöschen bei jeder Form der Weiterverarbeitung und bei Weiterveräusserung. Der Kunde ist verpflichtet, gewerbliche Schutzrechte unserergelieferten Ware zu beachten. Soweit Zeichnungen und Entwürfe zu Verfügung gestellt werden, bleiben diese unser alleiniges Eigentum - Copyright.8. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager Sankt Wolfgang, für Granitsteine ab Steinbruch, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsd<strong>at</strong>um nettoohne Abzug innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto zahlbar, sofern nicht gesonderte Einzelvereinbarungen bestehen. Bei Erteilung einer Bankeinzugsvollmacht gewähren wir 3 % Skonto. Repar<strong>at</strong>ur-Rechnungen 14 Tage netto.Als Rechnungsd<strong>at</strong>um gilt der Verladetag. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskonts<strong>at</strong>z der Deutschen Bundesbank. Weiteren Verzugsschaden können wir geltend machen.9. Ist der Käufer aus einem bestehenden Geschäftsgesamtvolumen mit mindestens zehn Prozent seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug, können wir sämtliche restliche Forderungen fällig stellen.10. Rücksendungen von Waren aus anerkannten Beanstandungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.11. Ein Aufrechnungsrecht des Käufers besteht nur für Gegenansprüche, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.12. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.13. Alle aufgeführten Preise in dieser Liste sind pro Stück, sofern nicht anders angegeben.14. Erfüllungsort ist Wolfurt, Gerichtsstand Bregenz; es gilt allein österreichisches m<strong>at</strong>erielles und formelles Recht.<strong>Landmark</strong>Bahnhofstr. 8bA - 6961 Wolfurte-mail linfo@landmark.<strong>at</strong>www.landmark.<strong>at</strong>Fon 0800-5263275 (<strong>Landmark</strong>)Fon +43 (0) 55 74 - 63 54 9Fax +43 (0) 55 74 - 63 63 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!