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gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BUCin <strong>de</strong>r Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n aus ihrem Angebotanzubieten. Der Kun<strong>de</strong> hat die zuvorgenannten Rechte unverzüglich nach <strong>de</strong>rMitteilung von BUC über die Preiserhöhunggegenüber BUC geltend zu machen.6. Rücktritt durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n vor Reisebeginn/Stornokosten6.1. Der Kun<strong>de</strong> kann je<strong>de</strong>rzeit vor Reisebeginn von<strong>de</strong>r Reise zurücktreten. Der Rücktritt istgegenüber BUC unter <strong>de</strong>r in diesenBedingungen angegebenen Anschrift zuerklären. Falls die Reise über ein Reisebürogebucht wur<strong>de</strong>, kann <strong>de</strong>r Rücktritt auchdiesem gegenüber erklärt wer<strong>de</strong>n. DemKun<strong>de</strong>n wird empfohlen, <strong>de</strong>n Rücktrittschriftlich zu erklären.6.2. Tritt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vor Reisebeginn zurück o<strong>de</strong>rtritt er die Reise nicht an, so verliert BUC <strong>de</strong>nAnspruch auf <strong>de</strong>n Reisepreis. Statt <strong>de</strong>ssenkann BUC, soweit <strong>de</strong>r Rücktritt nicht von ihr zuvertreten ist o<strong>de</strong>r ein Fall höherer Gewaltvorliegt, eine angemessene Entschädigung fürdie bis zum Rücktritt getroffenenReisevorkehrungen und ihre Aufwendungen inAbhängigkeit von <strong>de</strong>m jeweiligen Reisepreisverlangen.6.3. BUC hat diesen Entschädigungsanspruchzeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung<strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Zeitpunktes <strong>de</strong>s Rücktritts zumvertraglich vereinbarten Reisebeginn in einemprozentualen Verhältnis zum Reisepreispauschaliert und bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>rEntschädigung gewöhnlich ersparteAufwendungen und gewöhnlich möglichean<strong>de</strong>rweitige Verwendungen <strong>de</strong>rReiseleistungen berücksichtigt. DieEntschädigung wird nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>sZugangs <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>nwie folgt berechnet:Bus- und Bahnreisen• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%• ab <strong>de</strong>m 6. Tag und bei Nichtanreise 80%6.4. Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es in je<strong>de</strong>m Fallunbenommen, BUC nachzuweisen, dass dieserüberhaupt kein o<strong>de</strong>r ein wesentlichniedrigerer Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist, als die vonihr gefor<strong>de</strong>rte Pauschale.6.5. BUC behält sich vor, anstelle <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>nPauschalen eine höhere, konkreteEntschädigung zu for<strong>de</strong>rn, soweit BUCnachweist, dass ihr wesentlich höhereAufwendungen als die jeweils anwendbarePauschale entstan<strong>de</strong>n sind. Macht BUC einensolchen Anspruch geltend, so ist BUCverpflichtet, die gefor<strong>de</strong>rte Entschädigungunter Berücksichtigung etwa ersparterAufwendungen und einer etwaigenan<strong>de</strong>rweitigen Verwendung <strong>de</strong>rReiseleistungen konkret zu beziffern und zubelegen.6.6. Dem Kun<strong>de</strong>n wird <strong>de</strong>r Abschluss einerReiserücktrittskostenversicherung sowieeiner Versicherung zur Deckung <strong>de</strong>rRückführungskosten bei Unfall o<strong>de</strong>rKrankheit dringend empfohlen.6.7. Das gesetzliche Recht <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n,entsprechend <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s § 651 bBGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibtdurch die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungenunberührt.7. Umbuchungen7.1. Ein Anspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nachVertragsabschluss auf Än<strong>de</strong>rungen hinsichtlich<strong>de</strong>s Reisetermins, <strong>de</strong>s Reiseziels, <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>sReiseantritts, <strong>de</strong>r Unterkunft, <strong>de</strong>rBeför<strong>de</strong>rungsart o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Zustieg- o<strong>de</strong>rAusstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung)besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglichund wird auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>nnochvorgenommen, kann BUC bis zu <strong>de</strong>m bei <strong>de</strong>nRücktrittskosten genannten Zeitpunkt <strong>de</strong>rersten Stornierungsstufe einUmbuchungsentgelt von € 25,- pro Kun<strong>de</strong>nerheben.7.2. Umbuchungswünsche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n, die spätererfolgen, können, sofern ihre Durchführungüberhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vomReisevertrag gemäß Ziffer 6 zu <strong>de</strong>n dortfestgelegten Bedingungen und gleichzeitigerNeuanmeldung durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Dies giltnicht bei Umbuchungswünschen, die nurgeringfügige Kosten verursachen.8. Nicht in Anspruch genommene LeistungNimmt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einzelne Reiseleistungen,die ihm ordnungsgemäß angeboten wur<strong>de</strong>n,nicht in Anspruch aus Grün<strong>de</strong>n, die ihmzuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitigerRückreise o<strong>de</strong>r aus sonstigen zwingen<strong>de</strong>nGrün<strong>de</strong>n), hat er keinen Anspruch auf anteiligeErstattung <strong>de</strong>s Reisepreises. BUC wird sich umErstattung <strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen durchdie Leistungsträger bemühen. DieseVerpflichtung entfällt, wenn es sich um völligunerhebliche Leistungen han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r wenneiner Erstattung gesetzliche o<strong>de</strong>r behördlicheBestimmungen entgegenstehen.9. Rücktritt von BUC wegen Nichterreichenseiner Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl9.1. BUC kann bei Nichterreichen einerMin<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nach Maßgabefolgen<strong>de</strong>r Regelungen zurücktreten:a) Die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und <strong>de</strong>rspäteste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Rücktritts durch BUCmüssen in <strong>de</strong>r konkretenReiseausschreibung o<strong>de</strong>r, bei einheitlichenRegelungen für alle Reisen o<strong>de</strong>r bestimmteArten von Reisen, in einem allgemeinenKataloghinweis o<strong>de</strong>r einer allgemeinenLeistungsbeschreibung angegeben sein.b) BUC hat die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und diespäteste Rücktrittsfrist in <strong>de</strong>rBuchungsbestätigung <strong>de</strong>utlich anzugebeno<strong>de</strong>r dort auf die entsprechen<strong>de</strong>nProspektangaben zu verweisen.c) BUC ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>ngegenüber die Absage <strong>de</strong>r Reiseunverzüglich zu erklären, wenn feststeht,dass die Reise wegen Nichterreichen <strong>de</strong>rMin<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nicht durchgeführtwird.d) Ein Rücktritt von BUC später als 4 Wochenvor Reisebeginn ist unzulässig.e) Der Kun<strong>de</strong> kann bei einer Absage dieTeilnahme an einer min<strong>de</strong>stensgleichwertigen an<strong>de</strong>ren Reise verlangen,wenn BUC in <strong>de</strong>r Lage ist, eine solche Reiseohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n aus ihremAngebot anzubieten. Der Kun<strong>de</strong> hat diesesRecht unverzüglich nach <strong>de</strong>r Erklärung überdie Absage <strong>de</strong>r Reise durch BUC diesergegenüber geltend zu machen.9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nichtdurchgeführt, erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>nReisepreis geleistete Zahlungen unverzüglichzurück.10. Kündigung aus verhaltensbedingten Grün<strong>de</strong>n10.1. BUC kann <strong>de</strong>n Reisevertrag ohne Einhaltungeiner Frist kündigen, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>ungeachtet einer Abmahnung von BUCnachhaltig stört o<strong>de</strong>r wenn er sich in solchemMaß vertragswidrig verhält, dass die sofortigeAufhebung <strong>de</strong>s Vertrages gerechtfertigt ist.10.2. Kündigt BUC, so behält sie <strong>de</strong>n Anspruch auf<strong>de</strong>n Reisepreis; sie muss sich jedoch <strong>de</strong>n Wert<strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sieaus einer an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung <strong>de</strong>rnicht in Anspruch genommenen Leistungerlangt, einschließlich <strong>de</strong>r ihr von <strong>de</strong>nLeistungsträgern gut gebrachten Beträge.11. Pflicht <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n zur Mängelanzeigewährend <strong>de</strong>r Reise; Kündigung <strong>de</strong>sReisevertrages durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n/Reisen<strong>de</strong>n;Pflichten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n im Zusammenhang mitFlugreisegepäck11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergeben<strong>de</strong>Verpflichtung zur Mängelanzeige ist beiReisen mit BUC wie folgt konkretisiert:a) Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, auftreten<strong>de</strong>Mängel unverzüglich <strong>de</strong>r örtlichenVertretung von BUC (Reiseleitung,Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zuverlangen.b) Über die Person, die Erreichbarkeit unddie Kommunikationsdaten <strong>de</strong>r Vertretungvon BUC wird <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> spätestens mitÜbersendung <strong>de</strong>r Reiseunterlageninformiert.c) Ist nach <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungeneine örtliche Vertretung o<strong>de</strong>r Reiseleitungnicht geschul<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong>verpflichtet, Mängel unverzüglich direktgegenüber BUC unter <strong>de</strong>r nachstehendangegebenen Anschrift anzuzeigen.d) Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entfallen nurdann nicht, wenn die <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>nobliegen<strong>de</strong> Rüge unverschul<strong>de</strong>tunterbleibt.11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter vonLeistungsträgern sind nicht befugt und vonBUC nicht bevollmächtigt, Mängel zubestätigen o<strong>de</strong>r Ansprüche gegen BUCanzuerkennen.11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangelserheblich beeinträchtigt, so kann <strong>de</strong>rReisen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Dasselbegilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchenMangels aus wichtigem, BUC erkennbaremGrund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung isterst zulässig, wenn BUC o<strong>de</strong>r, soweitvorhan<strong>de</strong>n und vertraglich alsAnsprechpartner vereinbart, ihreBeauftragten (Reiseleitung, Agentur), eineihnen vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmteangemessene Frist haben verstreichenlassen, ohne Abhilfe zu leisten. DerBestimmung einer Frist bedarf es nicht,wenn die Abhilfe unmöglich ist o<strong>de</strong>r von BUCo<strong>de</strong>r ihren Beauftragten verweigert wirdo<strong>de</strong>r wenn die sofortige Kündigung <strong>de</strong>sVertrages durch ein beson<strong>de</strong>res Interesse<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.12. Beschränkung <strong>de</strong>r Haftung12.1. Die vertragliche Haftung von BUC fürSchä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind, istauf <strong>de</strong>n dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>rvorsätzlich noch grob fahrlässigherbeigeführt wird o<strong>de</strong>rb) soweit BUC für einen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>nentstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen einesVerschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträgersverantwortlich ist.Die Bestimmungen über die Min<strong>de</strong>sthaftungfür Gepäckschä<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>r EU-

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