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Aktuelle Ausgabe Eschen Info 1/2013 (PDF) - Gemeinde Eschen

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4GEMEINDERAtFamilienhilfe: Leistungsvertrag unterzeichnetDie Reorganisation und Neuausrichtungder Familienhilfe schreitet planmässig voran.Ende März haben 10 <strong>Gemeinde</strong>n, dasAmt für Soziale Dienste und der VerbandLiechtensteinischer Familienhilfe einenLeistungsvertrag für die Erbringung vonDienstleitungen im Rahmen der FamilienhilfeLiechtenstein unterzeichnet. Der Vertragtritt vorbehaltlich der Genehmigung durchdie Regierung per 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft.Dank dieses Vertrages ist ein weiterer Schritt beider Zusammenführung der verschiedenen Familienhilfenim Land Liechtenstein gelungen. DieseNeuausrichtung bringt den Einwohnerinnen undEinwohnern einen gezielten Leistungsausbau anden Randzeiten und die schrittweise Einführungeines neuen Finanzierungsmodells, basierendauf einem Leistungskatalog einerseits und demunterzeichneten Leistungsvertrag andererseits.Insgesamt sollen dadurch die ambulante Betreuungund Pflege in Liechtenstein für die absehbarenHerausforderungen aufgestellt unddie Familienhilfe als anerkannter Partner im Gesundheitswesenweiter gestärkt werden. Dies imEinklang mit der Alters- und GesundheitspolitikLiechtensteins und dem Grundsatz, dass zuerstdie ambulante Versorgung greifen soll, bevor aufstationäre Einrichtungen zurückgegriffen wird.In der Regel ist diese ambulante Versorgung zuHause kostengünstiger, als die stationäre Betreuungund Pflege im Heim.Standort <strong>Eschen</strong> bleibtNeben der Neuausrichtung und den dargelegtenVorteilen wird sich für die Bevölkerung von<strong>Eschen</strong> und Nendeln nur wenig ändern. Der bewährteStützpunkt der Familienhilfe Unterlandim LAK Haus St. Martin wird weiterhin bestehenbleiben.Die Leistungen der Familienhilfe• umfassen die ambulante Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen inklusive Palliativ Careund richten sich an die Person selbst (z.B. Grundpflege, Behandlungspflege, soziale Begleitung,Mahlzeitendienst) oder an deren räumliches Umfeld (Haushilfedienste, Hauswirtschaft);• umfassen die Entlastung pflegender und betreuender Angehöriger;• basieren auf einer strukturierten Bedarfsabklärung, auf Grundlage des BedarfsklärungsinstrumentesRAI-HC (-> «Was ist zu tun»), eventuell kombiniert mit einer Pflegediagnose (-> «Warum istetwas zu tun»);• werden auf Basis einer Betreuungs- und Pflegeplanung mit der hilfsbedürftigen Person in engerAbstimmung mit deren Umfeld erbracht und bilden eine Ergänzung zu allenfalls vorhandenenbetreuenden und pflegenden Personen aus dem jeweiligen Umfeld;• fördern bzw. unterstützen den Erhalt der Selbständigkeit und die Selbstverantwortung der hilfsbedürftigenPerson;• werden wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich erbracht;• zeichnen sich aus durch eine auf anerkannte qualitative Standards des Gesundheits- und Sozialwesensgestützte Arbeitsweise mit fortlaufender Evaluation und Adaption;• werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes dokumentiert und aufbewahrt. Ein entsprechendesinternes Datenschutzreglement für die FAM regelt nähere Details.<strong>Eschen</strong> <strong>Info</strong> 1/<strong>2013</strong>

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