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15.11.2012 - Ohne Stimme 12:12 Keine Stimmung

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ZUSTÄNDIGKEIT DES LIGAVERBANDESKOMMISSION „STADIONERLEBNIS“Vorschläge/beabsichtigte Maßnahmen in der Zuständigkeit des LV7. Mögliche Einzelmaßnahmen der Clubs, die mit DFL/Ligaverband abgestimmt werden bzw. als Auflage/ Weisung vorgegeben werden können(ggf. auch in sportgerichtlichen Verfahren durch DFB Sportgericht)• weitere individuelle, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten zweckmäßigeMaßnahmen des Clubs.Sollte ein Club derartige Maßnahmen nicht für erforderlich halten oder entsprechende Auflagen nichtumsetzen, so kann dies bei Vorkommnissen bei der Strafzumessung durch das Sportgerichtberücksichtigt werden und ggf. auch im Rahmen einer sportgerichtlichen Auflage/Weisung angeordnetwerden.25

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