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Arisierungen - Landesarchiv - Land Steiermark

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Einer der wenigen in Leoben abgehaltenenVolksgerichtsprozesse wegen § 6KVG fand am 12. Dezember 1946 statt.Franz Zanzerl erhielt wegen Illegalität (§11 VG), Registrierungsbetrug (§ 8 VG)sowie „Mißbräuchlicher Bereicherung“(§ 6 KVG) eine fünfjährige Kerkerstrafe.Der Angeklagte war seit 1927 bei der SAund NSDAP, hatte sich beim Juliputsch1934 beteiligt und mehrere Parteiordenverliehen bekommen. 1940 erwarb erüber die Vermögensverkehrsstelle denKnittelfelder Judenfriedhof (rund 4000m²) um 3100 RM. Er ließ die frühere Leichenhallezu einem Wohnhaus umbauen,die Grabhügel einebnen, die südlicheFriedhofsmauer niederreißen und eineGrünfläche mit Obstbäumen anlegen. 671Auf großes Interesse stieß der zweiTage dauernde Prozeß gegen Dr. AdolfAdolf Sandner während des Prozesses,Neue Zeit vom 21. August 1947.Sandner, dem die Arisierung der Guggenbacher Papierfabrik vorgeworfen wurde. Die Fabrikwar bereits vor dem „Anschluß“ von ihren Besitzern, den Brüdern Ruhmann, inKonkursschwierigkeiten getrieben worden. Sandner schloß nach dem Anschluß mit ihneneinen Vertrag, in dem er sich verpflichtete, alle Passiva zu übernehmen sowie sämtlicheKosten im Zusammenhang mit ihrer Emigration nach Jugoslawien zu tragen. Sandnerwurde schließlich nach zweitägigem Prozeß am 20. August 1947 zu zwei Jahrenschwerem Kerker verurteilt. 672 Er wurde allerdings nicht wegen unmittelbarer „Arisierung“schuldig gesprochen, sondern da er die vertraglich von ihm übernommene Pflichten„unter Ausnützung der NS-Machtergreifung“ nicht eingehalten hatte. 673 Eine Strafevon nur drei Monaten Kerker verhängte im Gegensatz dazu ein Grazer Senat am 3. Februar1948 über Franz Ettl. Er hatte im November 1938 in Deutsch-Feistritz das Gemischtwarengeschäftder Camilla Schinagl an sich gebracht, ihr dieses aber nach demEnde der NS-Herrschaft zurückgegeben. Da der Schaden voll ersetzt worden war, nahmdas Gericht auch vom Vermögensverfall Abstand. 674671Obersteirische Zeitung vom 14. Dezember 1946, 3; Verordnungs- und Amtsblatt vom 27. Jänner 1947,29 unter Berufung auf KG Leoben, Vr 827/46–26. – Der Strafakt wurde ursprünglich in Graz angelegt(LGS Graz, Vr 5704/46), dann aber nach Leoben übertragen.672StLA, LGS Graz, Vr 1719/45–221 wegen § 11 VG und § 6 KVG; siehe auch MUCHITSCH (Anm. 7),151 m. w. N. Der Akt ist sehr umfangreich, v. a. aufgrund zahlreicher Beilagen mit wirtschaftlichenDaten.673Vgl. auch Neue Zeit vom 20. und 21. August 1947, Wahrheit vom 20. und 21. August 1947, jeweils 3.674StLA, LGS Graz, Vr 523/46–49.203

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