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Gestaltende Steuerberatung - PCP-Kanzlei

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GestaltungshinweisPensionszusagen an GmbH-GeschäftsführerÜbertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge:Finanzgerichte bestätigen steuerpflichtigen Zuflussvon Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding| Soll die GmbH im Wege eines Share-Deals veräußert werden, wird derErwerber im Vorfeld regelmäßig erwarten, dass die Gesellschaft von derunmittelbaren Pensionszusage ihres GGf befreit wird. In der Praxis werdenhierzu immer wieder Lösungen gewählt, die die Entpflichtung der GmbH imWege der Einzelrechtsnachfolge vorsehen; sei es durch Übertragung aufeine andere operativ tätige GmbH oder auf eine eigene Rentner-GmbH. Ichhabe in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass derartige Modelle zusteuerpflichtigem Zufluss beim GGf führen. Dass dies berechtigt war, zeigenzwei aktuelle FG-Entscheidungen aus Köln und Düsseldorf. |1. Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung auf eine andereGmbH – FG Köln vom 10.4.13, 9 K 2247/101.1 Der SachverhaltDie A GmbH hatte A mit Verträgen vom 12.1.90 und 30.12.91 eine Pensionszusageerteilt, die im Streitjahr 2002 von der A GmbH auf die A Sport GmbHübertragen wurde. Das FG Köln hatte nun zu entscheiden, ob die Ausgleichszahlungvon 761.554 EUR, die die A-GmbH im Streitjahr 2002 an die A SportGmbH im Zuge der Übertragung der Pensionszusage geleistet hat, bei A zusteuerpflichtigem Arbeitslohn führt. A war in beiden Gesellschaften Alleingesellschafterund Geschäftsführer. In der A Sport GmbH war A zwar zum Geschäftsführerbestellt; einen Anstellungsvertrag gab es allerdings nicht.Ausgleichszahlungals steuerpflichtigerArbeitslohn?Am 28.6.02 schloss Herr A mit der A GmbH folgende Vereinbarung:Die Gesellschafter der A GmbH beabsichtigen, die Anteile an der A GmbH zu veräußern.Da es erfahrungsgemäß schwierig sein wird, einen Käufer für die Anteile zufinden, der bereit ist, die bestehende Pensionsverpflichtung zu Gunsten von A mitzu übernehmen, wird Folgendes vereinbart:Die Versorgungszusage wird auf den Anspruch, den A bis zum 30.6.02 verdient hat,begrenzt. Das heißt, A wird für die Anwendung des Versorgungsvertrages so gestellt,als ob er mit Ablauf des 30.6.02 aus der Gesellschaft ausgeschieden wäre.Versorgungszusageauf bereits verdientenTeil begrenztEbenfalls am 28.6.02 schlossen die A Sport GmbH und die A GmbH, jeweilsvertreten durch A folgenden Schuldübernahmevertrag:1. Die A Sport GmbH übernimmt die vorgenannte Pensionsverpflichtung mitAblauf des 30.6.02 unter Schuldbefreiung der A GmbH.2. Als Gegenleistung für die Schuldübernahme zahlt die A GmbH an die ASport GmbH 761.554 EUR. Dieser Betrag ist am 1.7.02 fällig.11-2013 <strong>Gestaltende</strong><strong>Steuerberatung</strong>383

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