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Ausgabe 1 | April 2012

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TESTUDINA – Das Online Magazin für alle Schildkrötenfreunde <strong>Ausgabe</strong> 1 <strong>April</strong> <strong>2012</strong>nehmen möchten, stellen Sie bitte ca. 4 Wochen vorherden Ihnen ausgehändigten Antrag auf Erlaubnis nach §11Tierschutzgesetz mit Eingrenzung auf die zu haltendenSchildkrötenarten.“ (Zitat der zuständigen Amtstierärztin)Und nun? Nach 20 Jahren Tierschutzarbeit sollte nunSchluss sein? Wieso eigentlich? Schließlich hat es doch bisher20 Jahre lang keinen gekümmert! (Ein Schelm wer hierBöses denkt!) Wie sollte es weitergehen? Keine Nottieremehr aufnehmen? Und was wäre, wenn ich meine „Traumschildkröte“finden würde und sie nicht mal mehr kaufendürfte, weil ich die Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetznicht hätte?So begann für mich ein Auf und Ab, ein Für und Wider, einAbwägen, wie es weitergehen sollte. Mit unserem örtlichenTierheim besprach ich mich immer wieder, um zu einerEntscheidung zu kommen. Bisher waren auch noch dieAufnahmebedingungen für die Wasser- und Sumpfschildkrötenunklar. Sollte ich mich auf etwas einlassen, von demich die Kriterien für die Aufnahme und Haltung noch nichtkannte? Die äußeren Rahmenbedingungen, die behördlicherseitsfür die Landschildkröten gefordert waren, sindklar umrahmt und für mich kein Problem:Innenquarantäneeinrichtungen bei Aufnahme:• Unterbringung in der Innenquarantäne• Parasitenstatus abklären (Kotuntersuchung, evtl.Entwurmung) und 1. Herpestest (wenn beidesnegativ ist -> Außenquarantäne)• Die Innenquarantäne muss vom eigenen Bestandräumlich so getrennt sein, dass eine Infektion oderKrankheitsübertragung weitgehend ausgeschlossenwerden kann.• Am Ein-, Ausgang muss sich eine Schuhdesinfektionsmöglichkeitbefinden, alternativ kann ein Schuhwechselerfolgen.• Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhrmuss vorhanden sein.• Die Einrichtung muss leicht zu reinigen sein, d. h.Boden und Wände, sowie die Einrichtungen imQuarantäneraum müssen wasserundurchlässig sein.• Abwasser muss gesammelt und schadlos entsorgtwerden (Kanalisation).• Vorübergehend einzeln gehalten in Glas- oderKunststoffterrarien, mindestens nach jederBelegung desinfizieren.• Auf Zeitung gehalten, diese täglich wechseln,ebenso das Wasser.• Die Einrichtung und die Transportbehältnissemüssen nach jeder Belegung desinfiziert werdenoder über den Hausmüll entsorgt werden.• Jedes Terrarium soll mit einem Thermometer, sowieeinem Hygrometer ausgestattet sein.Außenquarantänefreilandgehege:• Aufenthalt der Schildkröte, bis der zweite Herpes-5

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