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Der Embryo – ein würdeloses Wesen? - rainerbeckmann.de

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Soweit nun in <strong>de</strong>n ersten Entwicklungstagen aus<strong>ein</strong>er befruchteten Eizelle sich zwei (o<strong>de</strong>r in extremenAusnahmefällen auch mehr) <strong>Embryo</strong>nalanlagenbil<strong>de</strong>n, liegt hierin <strong>ein</strong>e (beim Menschen sehrseltene) ungeschlechtliche Vermehrung, die an<strong>de</strong>r Individualität <strong>de</strong>s Ausgangsembryos nichts än<strong>de</strong>rt.Alle Lebewesen, bei <strong>de</strong>nen <strong>ein</strong>e Vermehrungdurch „Teilung“ vorkommt (was bei zahlreichenPflanzen, aber auch <strong>ein</strong>igen Tierarten <strong>de</strong>r Fall ist),waren auch vor <strong>de</strong>m Vermehrungsvorgang <strong>ein</strong>zelneExemplare ihrer Spezies, nämlich „Individuen“.Das trifft auch für <strong>de</strong>n menschlichen <strong>Embryo</strong> zu.Deshalb kann ihm im Frühstadium s<strong>ein</strong>er Entwicklung,in <strong>de</strong>r <strong>ein</strong>e vergleichbare Form <strong>de</strong>r Vermehrungprinzipiell <strong>–</strong> aber nur sehr selten <strong>–</strong> möglichist, <strong>de</strong>r Charakter <strong>ein</strong>es „Individuums“ nicht abgesprochenwer<strong>de</strong>n.c) „Vervollständigung <strong>de</strong>s Entwicklungsprogramms“durch die Mutter?In Anlehnung an Ausführungen <strong>de</strong>r Biologie-Nobelpreisträgerin Christiane Nüssl<strong>ein</strong>-Volhardm<strong>ein</strong>en <strong>ein</strong>ige juristische Autoren, <strong>ein</strong>e rechtlicherhebliche Zäsur in <strong>de</strong>r embryonalen Entwicklungfeststellen zu können. Erst mit <strong>de</strong>r Nidationkomme es zu <strong>ein</strong>er „Vervollständigung <strong>de</strong>sEntwicklungsprogramms“. Offenbar gehen dieseAutoren davon aus, dass die Selbststeuerung <strong>de</strong>rmenschlichen Frühentwicklung durch <strong>de</strong>n <strong>Embryo</strong>während <strong>de</strong>r Nidation <strong>ein</strong>e wichtige Ergänzungvon außen erfährt.Die Ausführungen von Nüssl<strong>ein</strong>-Volhard sind abernicht so zu verstehen, dass <strong>de</strong>m genetischen Programm<strong>de</strong>s <strong>Embryo</strong>s während <strong>de</strong>r Einnistungweitere Programminformationen hinzugefügtwür<strong>de</strong>n, was auch tatsächlich nicht <strong>de</strong>r Fall ist.Gem<strong>ein</strong>t ist vielmehr <strong>ein</strong> allgem<strong>ein</strong>es „Entwicklungsprogramm“.Zu diesem gehören neben <strong>de</strong>nim <strong>Embryo</strong> selbst angelegten Faktoren auch weitereEntwicklungsbedingungen, wie etwa die Einnistungund das Ausgetragenwer<strong>de</strong>n durch dieMutter. In gleicher Weise argumentierte auch dieMehrheit <strong>de</strong>s Nationalen Ethikrates in <strong>ein</strong>er Stellungnahmeaus <strong>de</strong>m Jahr 2003. Das Entwicklungspotential<strong>de</strong>s <strong>Embryo</strong>s sei „in existentieller Hinsichtund in nicht ersetzbarer Weise von <strong>de</strong>r Symbiosemit <strong>de</strong>m mütterlichen Organismus“ abhängig.Richtig ist, dass die Nidation <strong>ein</strong>e existentielle Voraussetzungfür die weitere Entwicklung <strong>de</strong>s <strong>Embryo</strong>sist. Notwendig für das Überleben sind aberauch viele an<strong>de</strong>re Vorgänge, etwa das Einsetzen <strong>de</strong>rHerztätigkeit, die Gehirnentwicklung, die Lungenreifung,die Geburt mit anschließen<strong>de</strong>m Einsetzen<strong>de</strong>r Spontanatmung, die weitere Nahrungs- undSauerstoffversorgung etc. All dies gehört ebenfallszu <strong>ein</strong>em weit gefassten „Entwicklungsprogramm“<strong>de</strong>s Menschen. Entfällt <strong>ein</strong>e dieser Bedingungen,ist das Weiterleben <strong>de</strong>s Menschen nicht möglich.Ob die Entwicklung bis dahin die <strong>ein</strong>es Menschengewesen ist, hängt hiervon nicht ab. NotwendigeEntwicklungsbedingungen, die sich insbeson<strong>de</strong>reauf die Nahrungs- und Sauerstoffzufuhr <strong>ein</strong>es Lebewesensbeziehen, haben auf s<strong>ein</strong> <strong>Wesen</strong> als Exemplar<strong>ein</strong>er bestimmten Spezies k<strong>ein</strong>en Einfluss.Für <strong>ein</strong>e Art „<strong>Wesen</strong>sverwandlung“ im Zuge <strong>de</strong>rEinnistung gibt es k<strong>ein</strong>e wissenschaftlichen Erkenntnisse.d) „Annahme“ <strong>de</strong>s <strong>Embryo</strong>s durch die Mutter?Nach Auffassung <strong>de</strong>r Autoren <strong>de</strong>s Kommentarszum <strong>Embryo</strong>nenschutzgesetz sei die Überlegungbe<strong>de</strong>utsam, „erst die biologische „Annahme <strong>de</strong>s<strong>Embryo</strong>s“ durch die Frau in Gestalt <strong>de</strong>r Nidationverleihe <strong>de</strong>m <strong>Embryo</strong> <strong>–</strong> wie bei natürlichem Verlauf(§ 218 Abs. 1 S. 2 StGB) <strong>–</strong> statusprägen<strong>de</strong> Funktion...“ (s. Günther/Taupitz/Kaiser, ESchG, Einf. B20 ff.).Diese - nicht weiter begrün<strong>de</strong>te - Aussage ist aberin mehrfacher Hinsicht wenig überzeugend. Zunächstgibt es dafür, dass die Mutter <strong>de</strong>n <strong>Embryo</strong>qua Nidation „annimmt“ k<strong>ein</strong>erlei tatsächlicheGrundlage. Die Nidation ist <strong>ein</strong> naturgegebener19

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