Wettkampfbestimmungen für BMX - BDR Bund Deutscher Radfahrer
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7 Meldegebühren/Eintrittsgelder(1) Die Höhe der Meldegebühren wird in der jährlich zu erstellenden <strong>BMX</strong>-Generalausschreibung festgelegt und kann in den Ausschreibungen modifiziertwerden.(2) Die Meldegebühr ist gemäß der amtlichen Ausschreibungen zu den jeweiligen<strong>BMX</strong>-Rennen zu entrichten.(3) Den Ausrichtern ist freigestellt, eine schriftliche Voranmeldung in der Ausschreibungfestzulegen. In diesem Fall sollte der Meldeschluss gemäß <strong>BDR</strong>-SpO4.3.1 (7) vierzehn Tage vor dem Veranstaltungstermin liegen.(4) Es ist den Ausrichtern von <strong>BMX</strong>-Rennveranstaltungen freigestellt, ein Eintrittsgeldzu erheben. Aktive Teilnehmer sind von dem Eintrittsgeld befreit.18 WB <strong>BMX</strong> 05/2013