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Q_PERIOR Audit & Risk Newsletter - REVISIONSWELT

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AKTUELLESGesetz zur Stärkung des Risikomanagements von VersicherungsunternehmenDurch den Entwurf des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklungvon Kreditinstituten und Finanzgruppen hat der Bundesrat ein weiteres Zeichen zur besonderen Bedeutungdes Risikomanagements in Versicherungsunternehmen und -gruppen gesetzt. Unter Artikel 4 desEntwurfs finden sich die detaillierten Änderungen betreffend des bereits bestehenden §64a VAG, welcheinsbesondere durch die Hinzunahme des Absatzes 7 gesetzlich verankert werden.Die Neuerungen des §64a VAG basieren auf Anforderungen, die bisher das Rundschreiben 3/2009 (VA) -Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma<strong>Risk</strong> VA) umfasste. Durch dieNovellierung des VAG sollen detaillierte Mindeststandards und Best Practices nun in den gesetzlichen Rahmeneinfließen und verbindlich für alle Versicherungsunternehmen und -gruppen vorgeschrieben werden.Der neue §64a Abs. 7 VAG ist in vier wesentliche Punkte aufgeteilt, welche Strategien, Prozesse, Verfahren,Funktionen und Konzepte beschreiben, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen.1. RisikostrategiePunkt 1 des siebten Absatzes innerhalb des Gesetzentwurfs enthält Anforderungen bezüglich einer auf dieSteuerung des Unternehmens angemessenen Risikostrategie, welche Art, Umfang und Zeithorizont desbetriebenen Geschäfts und die damit einhergehenden Risiken berücksichtigt. Es gilt sicherzustellen, dassdie Risikostrategie für jedes Risiko eine Darstellung der Art des Risikos, der Risikotoleranz, der Herkunft unddes Zeithorizonts des Risikos und der Risikotragfähigkeit enthält. Diese muss mindestens einmal jährlichoder im Falle substanzieller Änderungen auch ad hoc angepasst werden.2. Aufbau- und AblauforganisationAbsatz 7 Nummer 2 des §64a VAG regelt die Einhaltung von aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen,welche die Überwachung und Kontrolle wesentlicher Abläufe sicherstellen. Hierbei müssen innerbetrieblicheRichtlinien etabliert werden, welche die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definieren undvoneinander abgrenzen, um Interessenkonflikte durch eine klare Funktionstrennung, insbesondere zwischenAufbau von wesentlichen Risikopositionen und deren Überwachung und Kontrolle, zu vermeiden.Des Weiteren müssen Geschäftsabläufe, die mit wesentlichen Risiken behaftet sind, zumindest jedoch dasversicherungstechnische Geschäft, die Reservierung, das Kapitalanalagemanagement (einschließlich desAsset-Liability-Managements) sowie das passive Rückversicherungsmanagement benannt und deren Steuerungund Überwachung eindeutig geregelt sein.3. Internes Steuerungs- und Kontrollsystem§ 64a Abs. 7 Nr. 3 VAG beschreibt die Elemente eines geeigneten internen Steuerungs- und Kontrollsystems.Hierzu gehört ein Risikostrategie-orientiertes, angemessenes Risikotragfähigkeitskonzept sowie eindazugehöriges inhärentes Limitsystem, welches das gesamte Risikodeckungspotenzial und dessen Auslastungmit wesentlichen Risiken darstellt.Des Weiteren sollen die internen und externen Einflussfaktoren (Risikotreiber), Bezugsgrößen und Risikoursachenbenannt und Wesentlichkeitsgrenzen für die Risikobeurteilung definiert werden. Als Ergebnis derRisikoanalyse und -bewertung erfolgt eine qualitative und sofern möglich auch eine quantitative Einschätzungpotenzieller und realisierter Zielabweichungen, welche von einer unabhängigen Risikocontrollingfunktionregelmäßig überwacht werden.Zusätzlich sind innerhalb des internen Steuerungs- und Kontrollsystems sowohl die ausreichende unternehmensinterneKommunikation über wesentliche Risiken als auch eine aussagekräftige laufende Berichterstattungsicherzustellen. Die Berichterstattung beinhaltet die Beschreibung und Wirkung von Maßnahmenzur Risikobegrenzung, inwieweit die in der Risikostrategie festgelegten Ziele des Risikomanagementserreicht wurden (Soll-Ist-Abgleich), wie die Risiken gesteuert wurden und inwiefern die für die Risiken gesetztenLimite tatsächlich ausgelastet sind (Risikobericht).Q_<strong>PERIOR</strong> <strong>Audit</strong> & <strong>Risk</strong> <strong>Newsletter</strong> – 2013 – Ausgabe 4/617

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