Golfreisen weltweit
Golfreisen weltweit
Golfreisen weltweit
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Allgemeine Reisebedingungen<br />
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES<br />
Durch eine Anmeldung (werden nur schriftlich per Fax, Email oder Brief (per Post) akzeptiert<br />
und bearbeitet), bietet der Kunde der Proscott Golftours GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />
Proscott genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden<br />
mehrere Reiseteilnehmer angemeldet so haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern<br />
auch für deren vertragliche Verpfl ichtungen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme<br />
durch den Reiseveranstalter zustande. Durch eine Vorausbuchung kommt noch kein Reisevertrag<br />
zustande. Vorausbuchungen und Vormerkungen für noch nicht katalogmäßig<br />
ausgeschriebene Reisen, die in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitet und bei<br />
Platzverfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt werden, sobald der Katalog für die<br />
kommende Saison bzw. die entsprechende Reiseausschreibung erschienen ist.<br />
2. BEZAHLUNG<br />
Mit Vertragsabschluß können wir eine Anzahlung bis zur Höhe von 20 % des Reisepreises<br />
verlangen (diese Regelung gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 8 Wochen,<br />
hier wird der gesamte Reisepreis sofort fällig). Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge<br />
für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- und sonstige Versicherungen<br />
vollständig zu leisten. Die Restzahlung wird innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn<br />
fällig. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung fällig, wenn<br />
Proscott nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Vor Reiseende darf die Restzahlung,<br />
jedoch nur verlangt werden, wenn Proscott den Kunden einen Sicherungsschein<br />
gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt hat. Sie wird fällig wie im Einzelfall vereinbart.<br />
Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird Sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus<br />
den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann und Ihnen ein Sicherungsschein<br />
im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird.<br />
3. LEISTUNGEN<br />
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen<br />
im Prospekt und aus hierauf Bezugnehmende Angaben in der Reisebestätigung.<br />
Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen,<br />
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Proscott.<br />
4. VERSICHERUNG<br />
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-<br />
Versicherung (RRV). Über diese und weitere Möglichkeiten des Versicherungsschutzes<br />
informiert Sie Proscott gern.<br />
5. LEISTUNG-UND PREISÄNDERUNGEN<br />
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt<br />
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns<br />
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen<br />
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise<br />
nicht beeinträchtigen. Wird für eine wesentliche Reiseleistung, die hierfür im Prospekt<br />
genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Proscott bis zum 21. Tag vor vereinbartem<br />
Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Über derartige<br />
Änderungen wird Proscott den Kunden unverzüglich informieren.<br />
Proscott ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im<br />
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie<br />
Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse<br />
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person oder Gruppe auf<br />
den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Erscheinen der Ausschreibung (siehe Datum<br />
auf der Ausschreibung) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als zwei Monate liegen.<br />
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen<br />
Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor<br />
Reisetermin darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht<br />
mehr zulässig.<br />
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung oder<br />
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten<br />
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />
wenn Proscott in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus<br />
seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach Zugang<br />
der Information über die Preiserhöhung bzw. wesentliche Änderungen der Reiseleistung<br />
gegenüber Proscott geltend machen.<br />
6. RÜCKTRITTS- UND UMBUCHUNGSGEBÜHREN<br />
Falls Sie nach Erhalt unserer schriftlichen Reservierung/Reiseanmeldung nicht innerhalb<br />
1 Woche schriftlich widersprechen (diese Regelung gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen<br />
innerhalb 8 Wochen vor Abreise, dann gelten ab sofort die Stornobedingungen gemäß<br />
Stornostaffel), gilt dies als feste Reiseanmeldung durch den Kunden und Proscott ist<br />
daher berechtigt, bei Absage/Stornierung der Reise die entsprechenden Stornokosten<br />
zu berechnen. Stornokosten werden jeweils auf den vollen Euro aufgerundet. Verlangt<br />
der Kunde vor Reisebeginn, dass an seiner Stelle ein Dritter die Reise Antritt wird ein<br />
Bearbeitungsentgelt von 30,- Euro pro Person erhoben. Für Umbuchungen im Hinblick<br />
auf Reisetermin, Unterkunft, Verpfl egung, Reiseziel und Abfl ughafen wird bis 22 Tage vor<br />
Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- Euro zzgl. zu den seitens der Leistungsträger<br />
erhobenen Bearbeitungsgebühren pro Person erhoben. Ab dem 21 Tag vor<br />
Reisebeginn werden Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter<br />
gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück<br />
oder tritt er die Reise nicht an, so ist Proscott berechtigt eine angemessene Entschädigung<br />
zu verlangen.<br />
Diese Entschädigung wird wie folgt pauschaliert:<br />
• bis zum 31. Tag vor Abreise 20% des Reisepreises<br />
• bis zum 21. Tag vor Abreise 25% des Reisepreises<br />
• bis zum 14. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises<br />
• bis zum 2. Tag vor Abreise 75% des Reisepreises<br />
• ab dem 1. Tag vor Abreise 100% des Reisepreises.<br />
Abweichend hiervon können für Gruppenreisen andere Stornierungsbedingungen gelten.<br />
Wir werden Sie über besondere Bedingungen mit der Reisebestätigung informieren.<br />
Proscott kann eine höhere Entschädigung als in den pauschalierten Rücktrittskosten<br />
verlangen, wenn Proscott hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)<br />
Proscott ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart,<br />
entstanden ist, hat er dieses nachzuweisen. Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach<br />
der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer<br />
der mit angemeldeten Reiseteilnehmern vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der<br />
Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl<br />
neu.<br />
7. GEWÄHRLEISTUNG – HAFTUNG<br />
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener<br />
Zeit Abhilfe verlangen. Proscott kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen<br />
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Proscott kann Abhilfe in der Weise schaffen, das<br />
eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird,<br />
sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw.<br />
die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderungen darstellt. Im Falle des Auftretens von<br />
Mängeln ist der Kunde verpfl ichtet, die Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem<br />
Leistungsträger zu rügen, um diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen.<br />
Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel sofort der<br />
örtlichen Reiseleitung oder Vertretung für Proscott anzuzeigen. Gleiches gilt wenn dem<br />
Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge<br />
des Mangels schuldhaft, ist er insoweit mit Minderungs- oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen<br />
ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden<br />
wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn<br />
Proscott keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Proscott hierfür eine angemessene<br />
Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich<br />
ist, von Proscott verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes<br />
Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.<br />
8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG<br />
Die vertragliche Haftung von Proscott für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf<br />
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich<br />
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Proscott für einen dem Kunden entstandenen<br />
Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich<br />
ist. Kommt Proscott die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich<br />
die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen<br />
Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadaljara sowie der Montrealer Vereinbarung.<br />
Hierdurch wird in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung<br />
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck beschränkt. Soweit wir als<br />
Vermittler einer deutlich kenntlich gemachten Fremdleistung tätig sind, haften wir nicht für<br />
Fremdleistungsstörungen im Zusammenhang mit dieser Leistung. Eine etwaige Haftung<br />
regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens.<br />
Greenfees und Golfschulen sind grundsätzlich vermittelte Fremdleistungen. Eine Garantie<br />
für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen kann nicht übernommen werden.<br />
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder<br />
ausgeschlossen, als Aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden<br />
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden<br />
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger<br />
nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden<br />
kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen<br />
einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem<br />
Reisenden hierfür ein entsprechender Reiseausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter<br />
insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reisebestätigung ausdrücklich<br />
darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.<br />
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen<br />
dieser Unternehmen.<br />
9. AUSSCHLUß VON ANSPRÜCHEN – VERJÄHRUNG<br />
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines<br />
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, Proscott gegenüber<br />
geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche, gegen Proscott, nur<br />
geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.<br />
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen<br />
Ansprüche verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem<br />
Tage, an dem die Ansprüche geltend gemacht wurden, so ist die Verjährung bis zu dem<br />
Tage gehemmt, an dem Proscott die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus<br />
unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.<br />
10. PASS, VISA, UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN<br />
Proscott steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,<br />
über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle<br />
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das<br />
zuständige Konsulat Auskunft. Proscott haftet nicht für die rechtliche Erteilung und den<br />
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass<br />
Proscott die Verzögerung zu vertreten hat. Für die Einhaltung aller für die Durchführung<br />
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus<br />
Ihrer Nichtbefolgung erwachsen gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch<br />
unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind. Ihr Reisepass muss vor<br />
Reiseantritt immer mindestens 6 Monate gültig sein! Stand Mai 2008.<br />
11. FLUGZEITEN<br />
Soweit Proscott vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, gelten diese<br />
unter Vorbehalt der Änderung durch die Fluggesellschaft. Änderungen der An- und<br />
Abfl ugzeiten und/oder des Flugplanes, der Fluggeräte, der Flugnummer, und/oder des<br />
Abfl ug- bzw. des Rückkehrfl ughafens kann die Fluggesellschaft aus wichtigen Gründen<br />
vornehmen, soweit dies dem Gast zumutbar ist. Anschluss- und Rückfl ugzeiten hat sich<br />
der Kunde 48 Stunden vor Abfl ug selbst durch die Fluggesellschaft rückbestätigen zu<br />
lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Proscott nicht.<br />
12. GERICHTSSTAND IST HAMBURG<br />
Veranstalter: PROSCOTT Golftours GmbH & Co. KG, Sperberhorst 8, 22459 Hamburg<br />
Tel. 040 - 5520100, Fax. 040 - 55201011<br />
Stand: 03.2009<br />
www.proscott.com 75