10.09.2012 Aufrufe

Golfreisen weltweit

Golfreisen weltweit

Golfreisen weltweit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine Reisebedingungen<br />

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES<br />

Durch eine Anmeldung (werden nur schriftlich per Fax, Email oder Brief (per Post) akzeptiert<br />

und bearbeitet), bietet der Kunde der Proscott Golftours GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />

Proscott genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Werden<br />

mehrere Reiseteilnehmer angemeldet so haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern<br />

auch für deren vertragliche Verpfl ichtungen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme<br />

durch den Reiseveranstalter zustande. Durch eine Vorausbuchung kommt noch kein Reisevertrag<br />

zustande. Vorausbuchungen und Vormerkungen für noch nicht katalogmäßig<br />

ausgeschriebene Reisen, die in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitet und bei<br />

Platzverfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt werden, sobald der Katalog für die<br />

kommende Saison bzw. die entsprechende Reiseausschreibung erschienen ist.<br />

2. BEZAHLUNG<br />

Mit Vertragsabschluß können wir eine Anzahlung bis zur Höhe von 20 % des Reisepreises<br />

verlangen (diese Regelung gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 8 Wochen,<br />

hier wird der gesamte Reisepreis sofort fällig). Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge<br />

für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- und sonstige Versicherungen<br />

vollständig zu leisten. Die Restzahlung wird innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn<br />

fällig. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird die Restzahlung fällig, wenn<br />

Proscott nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Vor Reiseende darf die Restzahlung,<br />

jedoch nur verlangt werden, wenn Proscott den Kunden einen Sicherungsschein<br />

gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt hat. Sie wird fällig wie im Einzelfall vereinbart.<br />

Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird Sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus<br />

den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann und Ihnen ein Sicherungsschein<br />

im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird.<br />

3. LEISTUNGEN<br />

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen<br />

im Prospekt und aus hierauf Bezugnehmende Angaben in der Reisebestätigung.<br />

Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen,<br />

bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Proscott.<br />

4. VERSICHERUNG<br />

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-<br />

Versicherung (RRV). Über diese und weitere Möglichkeiten des Versicherungsschutzes<br />

informiert Sie Proscott gern.<br />

5. LEISTUNG-UND PREISÄNDERUNGEN<br />

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt<br />

des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns<br />

wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen<br />

oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise<br />

nicht beeinträchtigen. Wird für eine wesentliche Reiseleistung, die hierfür im Prospekt<br />

genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Proscott bis zum 21. Tag vor vereinbartem<br />

Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Über derartige<br />

Änderungen wird Proscott den Kunden unverzüglich informieren.<br />

Proscott ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im<br />

Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie<br />

Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse<br />

in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person oder Gruppe auf<br />

den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Erscheinen der Ausschreibung (siehe Datum<br />

auf der Ausschreibung) und dem vereinbarten Reisetermin mehr als zwei Monate liegen.<br />

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen<br />

Reiseleistung wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor<br />

Reisetermin darüber unterrichtet. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht<br />

mehr zulässig.<br />

Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung oder<br />

wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten<br />

oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />

wenn Proscott in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus<br />

seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach Zugang<br />

der Information über die Preiserhöhung bzw. wesentliche Änderungen der Reiseleistung<br />

gegenüber Proscott geltend machen.<br />

6. RÜCKTRITTS- UND UMBUCHUNGSGEBÜHREN<br />

Falls Sie nach Erhalt unserer schriftlichen Reservierung/Reiseanmeldung nicht innerhalb<br />

1 Woche schriftlich widersprechen (diese Regelung gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen<br />

innerhalb 8 Wochen vor Abreise, dann gelten ab sofort die Stornobedingungen gemäß<br />

Stornostaffel), gilt dies als feste Reiseanmeldung durch den Kunden und Proscott ist<br />

daher berechtigt, bei Absage/Stornierung der Reise die entsprechenden Stornokosten<br />

zu berechnen. Stornokosten werden jeweils auf den vollen Euro aufgerundet. Verlangt<br />

der Kunde vor Reisebeginn, dass an seiner Stelle ein Dritter die Reise Antritt wird ein<br />

Bearbeitungsentgelt von 30,- Euro pro Person erhoben. Für Umbuchungen im Hinblick<br />

auf Reisetermin, Unterkunft, Verpfl egung, Reiseziel und Abfl ughafen wird bis 22 Tage vor<br />

Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- Euro zzgl. zu den seitens der Leistungsträger<br />

erhobenen Bearbeitungsgebühren pro Person erhoben. Ab dem 21 Tag vor<br />

Reisebeginn werden Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter<br />

gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück<br />

oder tritt er die Reise nicht an, so ist Proscott berechtigt eine angemessene Entschädigung<br />

zu verlangen.<br />

Diese Entschädigung wird wie folgt pauschaliert:<br />

• bis zum 31. Tag vor Abreise 20% des Reisepreises<br />

• bis zum 21. Tag vor Abreise 25% des Reisepreises<br />

• bis zum 14. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises<br />

• bis zum 2. Tag vor Abreise 75% des Reisepreises<br />

• ab dem 1. Tag vor Abreise 100% des Reisepreises.<br />

Abweichend hiervon können für Gruppenreisen andere Stornierungsbedingungen gelten.<br />

Wir werden Sie über besondere Bedingungen mit der Reisebestätigung informieren.<br />

Proscott kann eine höhere Entschädigung als in den pauschalierten Rücktrittskosten<br />

verlangen, wenn Proscott hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)<br />

Proscott ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart,<br />

entstanden ist, hat er dieses nachzuweisen. Richtet sich die Höhe des Reisepreises nach<br />

der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer<br />

der mit angemeldeten Reiseteilnehmern vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der<br />

Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl<br />

neu.<br />

7. GEWÄHRLEISTUNG – HAFTUNG<br />

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener<br />

Zeit Abhilfe verlangen. Proscott kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen<br />

unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Proscott kann Abhilfe in der Weise schaffen, das<br />

eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird,<br />

sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw.<br />

die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderungen darstellt. Im Falle des Auftretens von<br />

Mängeln ist der Kunde verpfl ichtet, die Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem<br />

Leistungsträger zu rügen, um diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen.<br />

Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel sofort der<br />

örtlichen Reiseleitung oder Vertretung für Proscott anzuzeigen. Gleiches gilt wenn dem<br />

Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge<br />

des Mangels schuldhaft, ist er insoweit mit Minderungs- oder vertraglichen Schadensersatzansprüchen<br />

ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden<br />

wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn<br />

Proscott keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Proscott hierfür eine angemessene<br />

Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich<br />

ist, von Proscott verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes<br />

Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.<br />

8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG<br />

Die vertragliche Haftung von Proscott für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf<br />

den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Proscott für einen dem Kunden entstandenen<br />

Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich<br />

ist. Kommt Proscott die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich<br />

die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen<br />

Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadaljara sowie der Montrealer Vereinbarung.<br />

Hierdurch wird in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung<br />

sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck beschränkt. Soweit wir als<br />

Vermittler einer deutlich kenntlich gemachten Fremdleistung tätig sind, haften wir nicht für<br />

Fremdleistungsstörungen im Zusammenhang mit dieser Leistung. Eine etwaige Haftung<br />

regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens.<br />

Greenfees und Golfschulen sind grundsätzlich vermittelte Fremdleistungen. Eine Garantie<br />

für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistungen kann nicht übernommen werden.<br />

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder<br />

ausgeschlossen, als Aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden<br />

gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden<br />

Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger<br />

nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden<br />

kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen<br />

einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem<br />

Reisenden hierfür ein entsprechender Reiseausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter<br />

insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reisebestätigung ausdrücklich<br />

darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.<br />

Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen<br />

dieser Unternehmen.<br />

9. AUSSCHLUß VON ANSPRÜCHEN – VERJÄHRUNG<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines<br />

Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, Proscott gegenüber<br />

geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche, gegen Proscott, nur<br />

geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.<br />

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen<br />

Ansprüche verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem<br />

Tage, an dem die Ansprüche geltend gemacht wurden, so ist die Verjährung bis zu dem<br />

Tage gehemmt, an dem Proscott die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus<br />

unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.<br />

10. PASS, VISA, UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN<br />

Proscott steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,<br />

über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle<br />

Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das<br />

zuständige Konsulat Auskunft. Proscott haftet nicht für die rechtliche Erteilung und den<br />

Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass<br />

Proscott die Verzögerung zu vertreten hat. Für die Einhaltung aller für die Durchführung<br />

der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus<br />

Ihrer Nichtbefolgung erwachsen gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch<br />

unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind. Ihr Reisepass muss vor<br />

Reiseantritt immer mindestens 6 Monate gültig sein! Stand Mai 2008.<br />

11. FLUGZEITEN<br />

Soweit Proscott vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, gelten diese<br />

unter Vorbehalt der Änderung durch die Fluggesellschaft. Änderungen der An- und<br />

Abfl ugzeiten und/oder des Flugplanes, der Fluggeräte, der Flugnummer, und/oder des<br />

Abfl ug- bzw. des Rückkehrfl ughafens kann die Fluggesellschaft aus wichtigen Gründen<br />

vornehmen, soweit dies dem Gast zumutbar ist. Anschluss- und Rückfl ugzeiten hat sich<br />

der Kunde 48 Stunden vor Abfl ug selbst durch die Fluggesellschaft rückbestätigen zu<br />

lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Proscott nicht.<br />

12. GERICHTSSTAND IST HAMBURG<br />

Veranstalter: PROSCOTT Golftours GmbH & Co. KG, Sperberhorst 8, 22459 Hamburg<br />

Tel. 040 - 5520100, Fax. 040 - 55201011<br />

Stand: 03.2009<br />

www.proscott.com 75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!