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streifzüge - NordWestBahn

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TICKETS UND INFOS<br />

Anmeldung<br />

Bei der Buchung Ihres StreifZuges mit Bus oder Bahn erhalten<br />

Sie eine Reiseinformation mit dem genauen Ablauf Ihrer Reise.<br />

Das Ticket für Ihren Tages-StreifZug erhalten Sie direkt nach<br />

Zahlung des Reisepreises der bei Buchung fällig ist. Dieses gilt<br />

für die komplette Reisekette: Zug / Reisebus, Bustransfer, Schiff<br />

und Inklusiv-Leistungen. Für Ihren Mehrtages-StreifZug ist bei<br />

Buchung eine Anzahlung von 10 % fällig. Die Reiseunterlagen<br />

erhalten Sie nach Restzahlung etwa 14 Tage vor Reisebeginn.<br />

Die Teilnehmerzahl ist bei allen StreifZügen begrenzt. Um einen<br />

optimalen Reiseablauf zu gewährleisten, ist es erforderlich,<br />

dass Sie sich vor Reisebeginn anmelden. Alle Preise verstehen<br />

sich inklusive Mehrwertsteuer.<br />

StreifZüge mit dem Bus<br />

Zustiegsorte sind der Bussteig 2 am Hauptbahnhof und zehn<br />

Minuten später der Bussteig A1 am Neumarkt.<br />

Für größere Gruppen können weitere Zustiegsorte entlang<br />

der geplanten Fahrtstrecke gerne angefragt werden.<br />

Fahrkarten und persönliche Beratung<br />

Osnabrück<br />

<strong>NordWestBahn</strong>-Servicebüro im Hbf Osnabrück<br />

Theodor-Heuss-Platz 2, 49074 Osnabrück<br />

streifzuege@nordwestbahn.de<br />

Mo bis Fr 7 – 19 Uhr, Sa 7 – 14 Uhr Telefon 05 41 600 - 22 33<br />

Mobilitätszentrale am Neumarkt<br />

Neumarkt 9 – 10, 49074 Osnabrück<br />

Mo bis Fr 7 – 18 Uhr, Sa 9 – 13 Uhr Telefon 05 41 2002 - 22 33<br />

Touristinformation Osnabrück / Osnabrücker Land<br />

Bierstraße 22, 49074 Osnabrück Telefon 05 41 323-2202<br />

Museum am Schölerberg<br />

Am Schölerberg 8, 49082 Osnabrück Telefon 05 41 560030<br />

Oldenburg<br />

VWG Info-Center am ZOB Counter<br />

Willy-Brandt-Platz 3, 26133 Oldenburg<br />

Mo bis Fr 7 – 18 Uhr, Sa 9 – 13 Uhr Telefon 04 41 93 66-255<br />

VWG Servicebüro am Lappan<br />

Staulinie 1, 26122 Oldenburg<br />

Mo bis Fr 9 – 18 Uhr, Sa 10 – 14 Uhr Telefon 04 41 93 66-147<br />

Bersenbrück<br />

Bersenbrücker Reisebüro<br />

Bramscher Straße 4, 49593 Bersenbrück Telefon 0 54 39 588<br />

Bramsche<br />

Reisebüro Pohl<br />

Malgartenstraße 11, 49565 Bramsche Telefon 0 54 61 18 43<br />

Tickets und Infos<br />

Online buchen<br />

Auch im Internet unter www.nordwestbahn.de finden Sie unser<br />

komplettes StreifZüge Angebot. Natürlich haben Sie hier auch<br />

die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus Ihre Reise zu planen<br />

und zu buchen. Sie können einfach per Bankeinzug bezahlen und<br />

erhalten Ihre Reisebestätigung oder Ihr Ticket per E-Mail.<br />

Cloppenburg<br />

Tourist-Information<br />

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg Telefon 0 44 71 15 256<br />

Damme<br />

Tourist-Information Erholungsgebiet Dammer Berge<br />

Mühlenstraße 12, 49401 Damme Telefon 0 54 91 99 66 67<br />

Dissen<br />

Willy Hummert GmbH & Co. KG<br />

Industrie Straße 7, 49201 Dissen Telefon 0 54 21 944 70<br />

Georgsmarienhütte<br />

Bürgeramt<br />

Oesder Str. 85, 49124 GM-Hütte Telefon 0 54 01 850-300<br />

Halle (Westf.)<br />

Bahnagentur Halle im Bahnhof<br />

Bahnhofstraße 40, 33790 Halle (Westf.) Telefon 0 52 01 38 46<br />

Lohne<br />

Holiday Land Reisebüro Schomaker GmbH<br />

Lindenstraße 22, 49393 Lohne Telefon 0 44 42 710 15<br />

Quakenbrück<br />

DB-Agentur Quakenbrück<br />

Am Bahnhof 1, 49610 Quakenbrück Telefon 0 54 31 90 89 088<br />

Vechta<br />

Tourist-Information Nordkreis Vechta<br />

Kapitelplatz 3, 49377 Vechta Telefon 0 44 41 858 612<br />

Bildrechte André Rieu Productions BV (S. 21), Anna Müller (S. 25), ATOUT FRANCE, Französische Zentrale für Tourismus (Christophe Hamm, Christophe Meyer, C. Fleith) (S. 57), Bad Zwischenahner Touristik<br />

GmbH (S. 36), BAMBERG Tourismus & Kongress Service (S. 62), BB Promotion - The Art of Entertainment (S. 20), Berchtesgadener Land Tourismus GmbH (S. 61), BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung<br />

und Stadtentwicklung mbH (S. 11), Bremen Touristik Zentrale GmbH (S. 20, 64), Bremerhaven Tourismus (S. 36), Bundesgartenschau Koblenz 2011 GmbH (S. 29, 49), Burgers‘ Zoo (S. 31), Coburg Tourismus<br />

& Kongress Service (S. 62), Detlef Heese (S. 1 –10, 12, 13, 70), Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (S. 18, 19, 22, 24, 26, 28, 34, 35, 37, 38, 49, 50, 51, 58, 59, 64, 65, 69), Donau Niederösterreich + Steve Haider (S. 42),<br />

Dresden Marketing GmbH (S. 48), EAC GmbH (S. 35), Emden Marketing und Tourismus GmbH (S. 26, 36), Flandern.com (S. 44), Goslar Marketing GmbH (S. 34), Hamburg Messe und Congress GmbH (S. 29), Hamburg<br />

Tourismus GmbH (S. 64), Hameln Marketing und Tourismus GmbH (S. 23, 37), Heide-Park Soltau GmbH (S. 30), http://www.keukenhof.nl/ (S. 32), http://www.outdoor-touristik.de (S. 34), in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft<br />

mbH (S. 60), J. Badura (S. 26), Kaiserpalais Bad Oeynhausen GmbH & Co. KG (S. 21), Kalkberg GmbH Bad Segeberg (S. 30), Kasteel van Valkenburg (S. 39), Klimahaus® Betriebsgesellschaft mbH<br />

(S. 11), KölnTourismus GmbH (S. 28), Kroatische Zentrale für Tourismus (S. 45), Kurverwaltung Baltrum (S. 10), Kurverwaltung Juist (S. 8), Kurverwaltung Wangerooge (S. 10), Landpartie Schloss Bückeburg GbR (S. 26),<br />

BusREISENKatalog-2011-V4.indd 57 14.10.10 09:04<br />

AGB<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen<br />

Stand November 2010<br />

§ 1 Leistungen<br />

Die <strong>NordWestBahn</strong> (NWB) veranstaltet Pauschalreisen, bei denen sie neben der Beförderung<br />

in Zügen, Bussen oder auf Schiffen weitere Reiseleistungen anbietet. Vermittelt<br />

die NWB Leistungen Dritter, gelten deren Geschäftsbedingungen. Der Umfang<br />

der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß<br />

dem Reisekatalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.<br />

Die Busreisen werden in Kooperation mit den Stadtwerken Osnabrück AG erbracht,<br />

die Inhaber einer Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz sind.<br />

§ 2 Abschluss eines Vertrages, Bezahlung, Abweichungen<br />

2.1 Mit der Aushändigung der Reiseunterlagen, der Fahrkarte oder mit Bestätigung<br />

durch die NWB ist die Anmeldung des Kunden angenommen. Der Kunde erhält vor<br />

Durchführung der Reise die Reisebestätigung sowie eine Rechnung.<br />

2.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Buchung mit<br />

aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für<br />

seine eigenen Verpflichtungen einsteht.<br />

2.3 Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseunterlagen auf Richtigkeit zu prüfen.<br />

2.4 Der gesamte Buchungspreis ist bei Abschluss des Vertrages zu entrichten, sofern<br />

zu den einzelnen Reisen keine anderweitigen Angaben vorliegen. Die Abrechnung<br />

der Zusatzleistungen (z.B. Inselführungen, Fahrradverleih) im Rahmen der<br />

Tagesfahrten erfolgt über die NWB im Namen und für Rechnung der jeweiligen<br />

Kooperationspartner.<br />

§ 3 Leistungen- und Preisänderungen<br />

3.1 Die NWB behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der<br />

Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor verbindlicher Buchung<br />

informiert wird.<br />

3.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so liegt<br />

ein neues Angebot vor. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots<br />

zustande, wenn der Kunde sein Einverständnis innerhalb von 3 Tagen nach<br />

Zugang des Angebotes erklärt. Das Einverständnis kann auch durch Zahlen des<br />

Reisepreises erklärt werden.<br />

3.3 Änderungen und Abweichungen der im Prospekt oder im Vertrag aufgeführten<br />

Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig und von der NWB nicht wider<br />

Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich<br />

und für den Reisenden zumutbar sind.<br />

3.4 Preisänderungen sind nach Vertragsabschluss bis zum 21. Tag vor Reiseantritt<br />

möglich, sofern zwischen Buchung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.<br />

Preisänderungen können dann nur in dem Umfang vorgenommen werden, wie<br />

sich die Erhöhung von Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen,<br />

wie Hafengebühren, auf den Reisepreis auswirken.<br />

3.5 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder bei erheblichen Änderungen der<br />

Reiseleistungen kann der Kunde ohne Gebühr von der Reise zurücktreten oder die<br />

Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, sofern NWB diese ohne Mehrkosten<br />

anbieten kann.<br />

§ 4 Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz<br />

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten<br />

oder seine Anmeldung widerrufen. Maßgeblich ist der Eingang des<br />

Rücktritts oder Widerrufs bei der NWB. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder<br />

per E-Mail zu erfolgen.<br />

4.2 Die NWB hat nach der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung,<br />

die sich bei einem Rücktritt oder Widerruf wie folgt staffelt:<br />

• bis zu 32 Tagen vor Reisebeginn 10 % vom Reisepreis, max. in Höhe der Anzahlung<br />

• ab 31. bis 16. Tag vor Reisebeginn 25 % vom Reisepreis<br />

• ab 15. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40 % vom Reisepreis<br />

• ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 60 % vom Reisepreis<br />

• ab 48 Stunden vor Reisebeginn 85 % vom Reisepreis<br />

• bei Nichtantritt der Reise am Anreisetag 95 % vom Reisepreis.<br />

Bei entsprechendem Nachweis kann die NWB im Einzelfall höhere Aufwendungen<br />

verlangen.<br />

4.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte<br />

und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an die<br />

NWB. Diese kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson<br />

den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche<br />

Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den<br />

Vertrag ein, so haften er und der Reisende der NWB als Gesamtschuldner für den<br />

Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.<br />

4.4 Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die NWB einen wesentlich<br />

niedrigeren oder gar keinen Schaden erlitten hat.<br />

§ 5 Kündigung, Mindestteilnehmerzahl, Schadensersatz<br />

5.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt<br />

(hierzu zählen auch witterungsbedingte Ereignisse oder Ausfall von Veranstaltungen)<br />

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende<br />

als auch die NWB den Vertrag kündigen.<br />

5.2 Weiter ist die NWB dazu berechtigt, die Reise zu kündigen, sofern die Mindestteilnehmerzahl<br />

von 30 Personen pro Fahrt und Termin nicht erreicht wird. Über den<br />

Ausfall der Reise aufgrund Nichterreichen der Teilnehmerzahl wird der Reisende unverzüglich<br />

nach jeweiligem Anmeldeschluss, spätestens jedoch 10 Tage vor Tagesausflügen<br />

sowie 4 Wochen vor Mehrtagesreisen, von der NWB informiert. Bei Nichtdurchführung<br />

der Reise werden dem Reisenden bereits gezahlte Entgelte zurück<br />

erstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

5.3 Die Durchführung der Reise mit weniger Teilnehmern ist möglich, jedoch kann<br />

das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu Preis- bzw. Programmänderungen<br />

führen. In diesem Fall wird dem Reisenden ein neues Angebot unterbreitet.<br />

§ 6 Gewährleistung und Haftung<br />

6.1 Die Haftung der NWB als Reiseveranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,<br />

soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird oder soweit die NWB für einen dem Reisenden entstehenden Schaden<br />

allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

6.2 Die NWB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im<br />

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden<br />

(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen<br />

von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn<br />

diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich<br />

und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen<br />

so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil<br />

der Reiseleistungen der NWB sind. Die NWB haftet jedoch<br />

6.2.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen<br />

Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen<br />

während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie<br />

6.2.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,<br />

Aufklärungs- oder Organisationspflichten der NWB ursächlich geworden ist.<br />

§ 7 Abhilfe und Mitwirkungspflichten<br />

Im Falle von Mängeln oder Störungen während der Reise kann der Reisende Abhilfe<br />

verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, alles zumutbare zu tun, um zu einer<br />

Behebung der Störung oder des Mangels beizutragen. Der Reisende hat die Beanstandung<br />

unverzüglich anzuzeigen und zwar telefonisch Servicebüro der Nord-<br />

WestBahn +49(0)541 600 - 22 33 oder per E-Mail: streifzuege@nordwestbahn.de<br />

oder schriftlich <strong>NordWestBahn</strong> GmbH, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück.<br />

§ 8 Datenschutz<br />

Die der NWB zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung<br />

diese Vertrages verarbeitet, gespeichert, genutzt und weitergegeben.<br />

Die personenbezogenen Daten werden gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

geschützt.<br />

§ 9 Verjährung<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende<br />

innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber<br />

dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierfür wird die Schriftform<br />

empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde die Ansprüche nur geltend machen,<br />

wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.<br />

Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln an der Reise nach §§<br />

651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,<br />

an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.<br />

§ 10 Sonstiges<br />

10.1 Die Prospekte und Anzeigen sowie Website der NWB werden mit Sorgfalt erstellt.<br />

Gleichwohl können Irrtümer, Druck- und Rechenfehler nicht immer ausgeschlossen<br />

werden, so dass sich die NWB Berichtigungen vorbehält. Sobald der Reiseveranstalter<br />

in fremden Namen vermittelt, richtet sich das Zustandekommen<br />

des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden<br />

Vertragspartners. Die NWB behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Reisebedingungen<br />

jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine<br />

Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht.<br />

10.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Osnabrück.<br />

Lüneburger Heide GmbH (S. 34), Lüneburg Marketing GmbH (S. 37, 64), Mediamixx GmbH (S. 31), Moselland Touristik GmbH (S. 51), Movie Park Germany GmbH (S. 30), Netherlands Board of Tourism and Convention<br />

(Titel, S. 16,17, 32, 33, 38), Norbert Krüger (S. 54), OpenMind ManagementService (S. 35), Paris Convention & Visitors Bureau (S. 52, 68), Phantasialand; Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG (S. 30), SailingAway24 (S.11),<br />

Schloss Bückeburg GbR (S. 35), Semmel Concerts Veranstaltungsservice GmbH (S. 20), Soestmarketing - Tourist Information (S. 36), Sony Music Entertainment Germany GmbH (S. 21), Staatsbad Norderney GmbH (S. 8),<br />

Staatsbad Salzufl en GmbH (S. 23), STADE Tourismus-GmbH (S. 24), Stage Entertainment (S. 20), Steinhuder Meer Tourismus GmbH (S. 27), Störtebecker Festspiele GmbH & Co. KG (S. 55), Thomas Rodriguez (S. 31), Tierpark<br />

Emmen (S. 31), Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH (S. 53), Topel Kommunikation GmbH (S. 54), Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (S. 66), Tourismus Marketing Niedersachsen (S. 19, 23, 24, 25, 27,<br />

37, 65), Tourismusverband Erzgebirge e.V. (S. 67), Tourismusverband Mecklenburg Vorpommern (S. 46, 53, 55), VVV-Stadtmarketing Nordhorn e.V. (S. 39), Weimar GmbH (s. 58), Wien Tourismus (S. 42), Wirtschaftsagentur<br />

Artland (S. 23, 34), www.die-amigos.de (S. 21), www.gardasee.de (S. 43), www.greetsiel.de (S. 18), www.harzinfo.de (s. 65), www.heidebluetenfest.de (S. 27), www.helene-fi scher.de (S. 21), www.karin-schwarz-pr.de/<br />

moscowcircus (S. 28), www.mediaserver.hamburg.de/M.Batz (S. 27), www.messe-berlin.de (S. 29), www.meyerwerft.de (S. 22), www.prague-info.cz (S. 47), www.visit-berlin.de (S. 66), ZDF und Rico Rossival (S. 29)<br />

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