13.09.2012 Aufrufe

Infomappe der geldfuermuell GmbH | Druckerpatronen auch leer wertvoll

Viele PC-Besitzer entsorgen leere Tintenpatronen oder aufgebrauchte Druckerkartuschen gewöhnlich im Hausmüll. Dabei sind Druckerhülsen und Laserkartuschen oft bares Geld wert. Die geldfuermuell GmbH ist seit 1998 Ihr Partner rund um leere oder gebrauchte Tintenpatronen, Tonerkartuschen, Kartuschen und Druckerpatronen

Viele PC-Besitzer entsorgen leere Tintenpatronen oder aufgebrauchte Druckerkartuschen gewöhnlich im Hausmüll. Dabei sind Druckerhülsen und Laserkartuschen oft bares Geld wert. Die geldfuermuell GmbH ist seit 1998 Ihr Partner rund um leere oder gebrauchte Tintenpatronen, Tonerkartuschen, Kartuschen und Druckerpatronen

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DER UMWELT ZU LIEBE<br />

MÜLLVERMEIDUNG MÜLLVERMEIDUNG STATT STATT MÜLLVERBENNU<br />

MÜLLVERBENNUNG<br />

MÜLLVERBENNU NG<br />

Auszug aus dem Gesetz zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Kreislaufwirtschaft und Sicherung <strong>der</strong> um-<br />

weltverträglichen Beseitigung von Abfällen:<br />

Vom 27.09.94 (BGBII 1994,2705; zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Art. 7 G v. 9.12.2006 I 2819)<br />

§ § 1 1 Zweck Zweck Zweck des des Gesetzes<br />

Gesetzes<br />

Zweck des Gesetzes ist die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Kreislaufwirtschaft zur Schonung <strong>der</strong> natürli-<br />

chen Ressourcen und die Sicherung <strong>der</strong> um-<br />

weltverträglichen Beseitigung von Abfällen.<br />

§ § 5 5 Grundpflichten Grundpflichten <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft /<br />

/<br />

Absatz satz #2<br />

#2<br />

Die Erzeuger o<strong>der</strong> Besitzer von Abfällen sind<br />

verpflichtet, diese nach Maßgabe § 6 zu ver-<br />

werten.<br />

§ § 5 5 Grundpflichten Grundpflichten Grundpflichten <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft / /<br />

/<br />

Absatz satz #4<br />

#4<br />

Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist<br />

einzuhalten, soweit dies technisch möglich<br />

und wirtschaftlich zumutbar ist, insbeson<strong>der</strong>e<br />

für einen gewonnen Stoff o<strong>der</strong> gewonnener<br />

Energie ein Markt vorhanden ist o<strong>der</strong> geschaf-<br />

fen werden kann. Die Verwertung von Abfällen<br />

ist <strong>auch</strong> dann technisch möglich, wenn hierzu<br />

eine Vorbehandlung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die wirt-<br />

schaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn<br />

die mit <strong>der</strong> Verwertung verbundenen Kosten<br />

nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen,<br />

die für die Abfallbeseitigung zu tragen wäre.<br />

§ § 6 6 Stoffliche Stoffliche und und energetische energetische Verwe Verwertung<br />

Verwe tung tung<br />

/ / Absatz Absatz #1<br />

#1<br />

Abfälle können a) stofflich verwertet (Recyc-<br />

ling) o<strong>der</strong> b) zur Gewinnung von Energie<br />

genutzt werden. Vorrang hat die besser<br />

umweltverträgliche Verwendungsart § 5<br />

Absatz #4 entsprechend.

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