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Checkliste für Ihre neue Wohnung

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WEITERE MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNGAb dem Zeitpunkt der Übergabe der <strong>Wohnung</strong> an den Mieter bzw. Eigentümer haftendiese <strong>für</strong> offensichtliche Mängel (Beschädigungen wie abgeschlagene Fliesen, zerkratzteFensterscheiben oder ähnliches). Daher müssen Mängel dieser Art sofort bei derÜbergabe reklamiert werden. Danach kann kaum mehr nachgewiesen werden, dass derSchaden schon bei der Übergabe bestanden hat und nicht vom Benutzer selbstverursacht wurde.Das Recht auf Gewährleistung muss, wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen dreiJahren, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen zwei Jahren geltend gemachtwerden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Schlüsselübergabe.Kurz vor Ablauf der Haftzeit von drei Jahren nach der Übergabe werden etwaigeBaumängel — mit Ausnahme von normalen Abnützungsschäden — von einem unsererTechniker und der Hausverwaltung im Zuge einer Schlussbegehung begutachtet bzw.aufgenommen und der Generalunternehmer bzw. die Professionisten aufgefordert, diesezu beheben.Deshalb dürfen innerhalb dieses Zeitraumes Änderungen an der Bausubstanz undinsbesondere von elektrischen Leitungen, Sanitär- und Heizungsinstallationen nur von denan der Baustelle beschäftigt gewesenen Firmen durchgeführt werden. Andernfalls kanndie Vertragsfirma die Haftung <strong>für</strong> auftretende Schäden ablehnen bzw. müsste aus derGewährleistung entlassen werden.Bitte beachten Sie außerdem, dass alle baulichen Veränderungen in und an <strong>Ihre</strong>r<strong>Wohnung</strong> so wie auch die Montage von Außenrollläden, Markisen etc. grundsätzlich derschriftlichen Zustimmung des Vermieters bedürfen! FEUCHTE WÄNDE UND WANDSCHIMMELZum Zeitpunkt der <strong>Wohnung</strong>sübernahme ist ein Neubau nochkeinesfalls zur Gänze ausgetrocknet. Die rechnerische Zeit <strong>für</strong> dieAustrocknung beträgt bis zu 7 Jahren.Wenn Sie Probleme mit feuchten Wänden haben: Rücken SieMöbel am besten 10 bis 20 cm von den Wänden, damit die Zugluftauch wirklich an der Wand vorbei streichen kann.Bezüglich des Verbauens oder Verkleidens von Wänden, speziell von Außenwänden,empfehlen wir, diese während der ersten drei Jahre weder mit Einbauschränken nochmit Holzverkleidungen zu versehen. Die dahinterliegende Wand kann ansonsten nichtaustrocknen und Schimmelbildung ist die unvermeidbare Folge. Sollten spätereVerbauungen oder Holzverkleidungen erfolgen, dann sorgen Sie bitte <strong>für</strong> ausreichendeHinterlüftung (Mindestabstand 5 cm). Auch Vorhänge von der Decke bis zum Bodensollten deshalb vermieden werden.

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