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AMTSBLATT - Gemeinde Rossau

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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rossau</strong> 1. Juni 2011<br />

Beschluss Nr. 38/2011/ Vorlage Nr. 38/2011<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> beschließt, den Zuschlag für die Lieferung<br />

von Möbel zur Erstausstattung der Horträume und der Hortküche in der<br />

Grundschule Seifersbach der Firma König Möbelwerke GmbH, An der<br />

Fettwiese 2, 56290 Beltheim, zum Angebotspreis in Höhe von<br />

49.381,16 Euro zu erteilen.<br />

Beschluss Nr. 39/2011/ Vorlage Nr. 39/2011<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> beschließt den Kauf eines <strong>Gemeinde</strong>zeltes<br />

10 m x 15 m von der Firma „Losberger GmbH“ Fürfeld, Gottlieb-Daimler-Ring<br />

14, 74906 Bad Rappenau, zum Gesamtpreis von<br />

10.019,80 Euro.<br />

Beschluss Nr. 40/2011/ Vorlage Nr. 40/2011<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> bestätigt die befristete Einstellung des Herrn<br />

Rainer Lang als Bauhofmitarbeiter für 6 Monate vom 17.5. bis<br />

17.11.2011.<br />

Beschluss Nr. 41/2011/ Vorlage Nr. 41/2011<br />

Die Wahl des Kameraden Steve Mucha zum <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter der<br />

Feuerwehr <strong>Rossau</strong> wird bestätigt.<br />

Beschluss Nr. 42/2011/ Vorlage Nr. 42/2011<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> beschließt, der Firma Frank Neumann,<br />

Straßen-, Tief- und Hochbau, 09236 Claußnitz, Burgstädter Straße 39,<br />

auf ihr Angebot in Höhe von 85.894,89 Euro für die Sanierung von<br />

<strong>Gemeinde</strong>straßen den Zuschlag zu erteilen.<br />

Beschluss Nr. 43/2011/ Vorlage Nr. 43/2011<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> beschließt, der Firma Walter Straßenbau KG,<br />

Waldheimer Straße 76 a, 09661 Striegistal, OT Etzdorf, auf ihr Angebot<br />

in Höhe von 15.074,33 Euro den Zuschlag zu erteilen.<br />

Information über die Entsorgung von pflanzlichen<br />

Gartenabfällen<br />

Pflanzliche Abfälle aus gärtnerisch genutzten Grundstücken oder<br />

Gärten sind durch Verrotten zu verwerten, zum Beispiel durch Kompostieren<br />

auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen.<br />

Dies besagt § 2 der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung. Damit<br />

bleiben die für die Bodenfruchtbarkeit wichtigen Nährstoffe im Kreislauf<br />

und der Einsatz von Kunstdünger kann reduziert oder vermieden<br />

werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, pflanzliche Abfälle<br />

ganzjährig bei verschiedenen Annahmestellen abzugeben oder durch<br />

Containerdienste abholen zu lassen.<br />

Ein Verbrennen von Gartenabfällen ist - abgesehen von sehr wenigen<br />

begründeten Einzelfällen - entsprechend § 4 der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung<br />

aus einer Vielzahl von Gründen nicht zulässig,<br />

weil<br />

1. eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück in der Regel zumutbar<br />

ist,<br />

2. der Abtransport bei jedem verkehrstechnisch erschlossenen<br />

Grundstück möglich ist,<br />

3. Bei der Mehrzahl der betroffenen Grundstücke Gefahren und Belästigungen<br />

durch Verbrennungsgase und Rauchpartikel für die<br />

Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu erwartensind, welche<br />

unzulässig sind,<br />

4. Mindestabstände zu Autobahnen, Straßen, Wäldern, Lagern mit<br />

brennbaren Stoffen und vieles andere mehr oft nicht eingehalten<br />

werden können.<br />

Sofern die Notwendigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen<br />

entsprechend § 4 der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung im<br />

Einzelfall begründbar ist, hat sich der Grundstücksbesitzer vorab über<br />

weitere Einschränkungen, Pflichten und die eventuell notwendigen<br />

Genehmigungsverfahren zu informieren. Neben der Sächsischen<br />

Pflanzenabfallverordnung betrifft das unter anderem die örtliche Polizeiverordnung,<br />

das Sächsische Waldgesetz, das Immissionsschutzgesetz,<br />

das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und das Tierschutzgesetz.<br />

Vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen entgegen den geltenden<br />

Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von<br />

bis zu 50.000 Euro geahndet, gegebenenfalls auch strafrechtlich<br />

verfolgt.<br />

Hinweise zu Verstößen nehmen die Stadt- beziehungsweise <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen,<br />

das Landratsamt Mittelsachsen sowie außerhalb der<br />

Dienstzeiten auch die Polizei (Telefon 110) entgegen. Bei Fragen steht<br />

das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft,<br />

Referat Abfallrecht und Bodenschutz zur Verfügung:<br />

Hauptsitz Freiberg Außenstelle Döbeln<br />

Leipziger Straße 4 Straße des Friedens 20<br />

09599 Freiberg 04720 Döbeln<br />

Telefon 03731 799-4027 Telefon 03431 74-1440,<br />

03431 74-1488<br />

Liebe Eltern,<br />

Bildungs- und Teilhabepaket<br />

Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die Hartz-IV-Reform<br />

beschlossen.<br />

Ab 2011 werden bei anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen<br />

und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch<br />

Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben<br />

in der Gemeinschaft berücksichtigt.<br />

Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen<br />

nach der Schule Sport zu treiben, zu musizieren, an der Schulspeisung<br />

teilzunehmen und gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu<br />

bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.<br />

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes umfassen konkret:<br />

- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten<br />

- persönlicher Schulbedarf, gilt ab dem Schuljahr 2011/2012<br />

- Aufwendungen für Schülerbeförderung<br />

- Lernförderung<br />

- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und in der<br />

Kindertagespflege<br />

- soziokulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />

Beantragt werden können die Leistungen<br />

für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II beim:<br />

Kommunalen Jobcenter/AfAB Döbeln, Burgstraße 34 in 04720 Döbeln<br />

Jobcenter Freiberg/Mittweida, Chemnitzer Straße 8, 09599 Freiberg<br />

bzw. Landratsamt Mittelsachsen (Sozialamt), Am Landratsamt 3 in<br />

09648 Mittweida<br />

für Anspruchberechtigte nach dem SGB XII beim:<br />

LRA Mittelsachsen, Abt. Soziales, Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida<br />

für Kinder im Wohngeldbezug bzw. mit Kinderzuschlag nach dem<br />

BKGG beim:<br />

LRA Mittelsachsen, Abt. Soziales, Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida<br />

für anspruchberechtigte Kinder nach § 2 AsylbLG beim:<br />

LRA Mittelsachsen, Abt. Ordnung und Sicherheit, Frauensteiner Str.<br />

43, 09599 Freiberg<br />

Für die Anspruchsvoraussetzung jeder einzelnen Leistungsart sind<br />

geeignete Nachweise zu erbringen. Anträge sind bei den vorgenannten<br />

Stellen auch über das Internet und in unserer <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

bei Frau Annett Müller oder Frau Marion Hahn erhältlich.<br />

Beide Mitarbeiterinnen sind Ihnen, auf Wunsch, gerne bei der Antragstellung<br />

behilflich.<br />

Mir persönlich ist viel daran gelegen, dass alle Kinder unserer <strong>Gemeinde</strong><br />

am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilhaben<br />

können. Daher bitte ich Sie eindringlich die bestehenden Angebote in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Dietmar Gottwald<br />

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