AMTSBLATT - Gemeinde Rossau
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rossau</strong> 1. Juni 2011<br />
Beschluss Nr. 38/2011/ Vorlage Nr. 38/2011<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> beschließt, den Zuschlag für die Lieferung<br />
von Möbel zur Erstausstattung der Horträume und der Hortküche in der<br />
Grundschule Seifersbach der Firma König Möbelwerke GmbH, An der<br />
Fettwiese 2, 56290 Beltheim, zum Angebotspreis in Höhe von<br />
49.381,16 Euro zu erteilen.<br />
Beschluss Nr. 39/2011/ Vorlage Nr. 39/2011<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> beschließt den Kauf eines <strong>Gemeinde</strong>zeltes<br />
10 m x 15 m von der Firma „Losberger GmbH“ Fürfeld, Gottlieb-Daimler-Ring<br />
14, 74906 Bad Rappenau, zum Gesamtpreis von<br />
10.019,80 Euro.<br />
Beschluss Nr. 40/2011/ Vorlage Nr. 40/2011<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> bestätigt die befristete Einstellung des Herrn<br />
Rainer Lang als Bauhofmitarbeiter für 6 Monate vom 17.5. bis<br />
17.11.2011.<br />
Beschluss Nr. 41/2011/ Vorlage Nr. 41/2011<br />
Die Wahl des Kameraden Steve Mucha zum <strong>Gemeinde</strong>wehrleiter der<br />
Feuerwehr <strong>Rossau</strong> wird bestätigt.<br />
Beschluss Nr. 42/2011/ Vorlage Nr. 42/2011<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> beschließt, der Firma Frank Neumann,<br />
Straßen-, Tief- und Hochbau, 09236 Claußnitz, Burgstädter Straße 39,<br />
auf ihr Angebot in Höhe von 85.894,89 Euro für die Sanierung von<br />
<strong>Gemeinde</strong>straßen den Zuschlag zu erteilen.<br />
Beschluss Nr. 43/2011/ Vorlage Nr. 43/2011<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Rossau</strong> beschließt, der Firma Walter Straßenbau KG,<br />
Waldheimer Straße 76 a, 09661 Striegistal, OT Etzdorf, auf ihr Angebot<br />
in Höhe von 15.074,33 Euro den Zuschlag zu erteilen.<br />
Information über die Entsorgung von pflanzlichen<br />
Gartenabfällen<br />
Pflanzliche Abfälle aus gärtnerisch genutzten Grundstücken oder<br />
Gärten sind durch Verrotten zu verwerten, zum Beispiel durch Kompostieren<br />
auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen.<br />
Dies besagt § 2 der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung. Damit<br />
bleiben die für die Bodenfruchtbarkeit wichtigen Nährstoffe im Kreislauf<br />
und der Einsatz von Kunstdünger kann reduziert oder vermieden<br />
werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, pflanzliche Abfälle<br />
ganzjährig bei verschiedenen Annahmestellen abzugeben oder durch<br />
Containerdienste abholen zu lassen.<br />
Ein Verbrennen von Gartenabfällen ist - abgesehen von sehr wenigen<br />
begründeten Einzelfällen - entsprechend § 4 der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung<br />
aus einer Vielzahl von Gründen nicht zulässig,<br />
weil<br />
1. eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück in der Regel zumutbar<br />
ist,<br />
2. der Abtransport bei jedem verkehrstechnisch erschlossenen<br />
Grundstück möglich ist,<br />
3. Bei der Mehrzahl der betroffenen Grundstücke Gefahren und Belästigungen<br />
durch Verbrennungsgase und Rauchpartikel für die<br />
Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu erwartensind, welche<br />
unzulässig sind,<br />
4. Mindestabstände zu Autobahnen, Straßen, Wäldern, Lagern mit<br />
brennbaren Stoffen und vieles andere mehr oft nicht eingehalten<br />
werden können.<br />
Sofern die Notwendigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen<br />
entsprechend § 4 der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung im<br />
Einzelfall begründbar ist, hat sich der Grundstücksbesitzer vorab über<br />
weitere Einschränkungen, Pflichten und die eventuell notwendigen<br />
Genehmigungsverfahren zu informieren. Neben der Sächsischen<br />
Pflanzenabfallverordnung betrifft das unter anderem die örtliche Polizeiverordnung,<br />
das Sächsische Waldgesetz, das Immissionsschutzgesetz,<br />
das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und das Tierschutzgesetz.<br />
Vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen entgegen den geltenden<br />
Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von<br />
bis zu 50.000 Euro geahndet, gegebenenfalls auch strafrechtlich<br />
verfolgt.<br />
Hinweise zu Verstößen nehmen die Stadt- beziehungsweise <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen,<br />
das Landratsamt Mittelsachsen sowie außerhalb der<br />
Dienstzeiten auch die Polizei (Telefon 110) entgegen. Bei Fragen steht<br />
das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft,<br />
Referat Abfallrecht und Bodenschutz zur Verfügung:<br />
Hauptsitz Freiberg Außenstelle Döbeln<br />
Leipziger Straße 4 Straße des Friedens 20<br />
09599 Freiberg 04720 Döbeln<br />
Telefon 03731 799-4027 Telefon 03431 74-1440,<br />
03431 74-1488<br />
Liebe Eltern,<br />
Bildungs- und Teilhabepaket<br />
Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die Hartz-IV-Reform<br />
beschlossen.<br />
Ab 2011 werden bei anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen<br />
und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch<br />
Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben<br />
in der Gemeinschaft berücksichtigt.<br />
Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen<br />
nach der Schule Sport zu treiben, zu musizieren, an der Schulspeisung<br />
teilzunehmen und gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu<br />
bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.<br />
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes umfassen konkret:<br />
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten<br />
- persönlicher Schulbedarf, gilt ab dem Schuljahr 2011/2012<br />
- Aufwendungen für Schülerbeförderung<br />
- Lernförderung<br />
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und in der<br />
Kindertagespflege<br />
- soziokulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />
Beantragt werden können die Leistungen<br />
für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II beim:<br />
Kommunalen Jobcenter/AfAB Döbeln, Burgstraße 34 in 04720 Döbeln<br />
Jobcenter Freiberg/Mittweida, Chemnitzer Straße 8, 09599 Freiberg<br />
bzw. Landratsamt Mittelsachsen (Sozialamt), Am Landratsamt 3 in<br />
09648 Mittweida<br />
für Anspruchberechtigte nach dem SGB XII beim:<br />
LRA Mittelsachsen, Abt. Soziales, Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida<br />
für Kinder im Wohngeldbezug bzw. mit Kinderzuschlag nach dem<br />
BKGG beim:<br />
LRA Mittelsachsen, Abt. Soziales, Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida<br />
für anspruchberechtigte Kinder nach § 2 AsylbLG beim:<br />
LRA Mittelsachsen, Abt. Ordnung und Sicherheit, Frauensteiner Str.<br />
43, 09599 Freiberg<br />
Für die Anspruchsvoraussetzung jeder einzelnen Leistungsart sind<br />
geeignete Nachweise zu erbringen. Anträge sind bei den vorgenannten<br />
Stellen auch über das Internet und in unserer <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
bei Frau Annett Müller oder Frau Marion Hahn erhältlich.<br />
Beide Mitarbeiterinnen sind Ihnen, auf Wunsch, gerne bei der Antragstellung<br />
behilflich.<br />
Mir persönlich ist viel daran gelegen, dass alle Kinder unserer <strong>Gemeinde</strong><br />
am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilhaben<br />
können. Daher bitte ich Sie eindringlich die bestehenden Angebote in<br />
Anspruch zu nehmen.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Dietmar Gottwald<br />
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