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ROTER PFERDEPASS FÜR PAINTS<br />
NUR VOM <strong>PHCG</strong><br />
Seit dem 1. Juli 2000 müssen alle Pferde in<br />
der EU einen Pferdepass haben. Er gehört<br />
ständig zum Pferd. Zusätzlich zum Pferdepass<br />
wird auch eine Eigentumsurkunde<br />
ausgestellt, die das Eigentum an dem Pferd<br />
amtlich bestätigt. Diese sollte daher sorgfältig<br />
aufbewahrt werden. Eingetragene<br />
Rassepferde, auch <strong>Paint</strong> Horses, erhalten in<br />
Deutschland einen roten Pass, der sie damit<br />
eindeutig als anerkannte Zuchtpferde identifiziert.<br />
Mit der Eintragung in die Zuchtbücher<br />
des <strong>PHCG</strong> wird für ein Zuchtpferd<br />
und auch für seine Nachkommen ein solcher<br />
roter Pferdepass von unserem Zuchtund<br />
Servicebüro ausgestellt.<br />
Als staatlich anerkannter Zuchtverband ist<br />
der <strong>PHCG</strong> damit zugleich für die<br />
Ausstellung der Pferdepässe für eingetragene<br />
Zuchtpferde und ihre Nachkommen<br />
zuständig, wobei die APHA-Registriernummer<br />
in der Lebensnummer des Pferdes beibehalten<br />
werden kann.<br />
Auch bei der FN und anderen Zuchtverbänden<br />
können Besitzer von American<br />
<strong>Paint</strong> Horses mit APHA-Papier einen Pferdepass<br />
bekommen. Von diesen Verbänden<br />
werden sie aber nur einen Pass in grüner<br />
Hülle erhalten und damit den Pferden ohne<br />
Papiere oder den nicht eingetragenen Pferden<br />
mit ausländischem Papier gleichgestellt.<br />
Der grüne Pass bestätigt das Pferd<br />
auch mit eingetragenem APHA Certificate<br />
of Registration also nur als Freizeitpferd<br />
oder Gebrauchspferd, nicht jedoch als<br />
Zuchtpferd oder als einen Nachkommen<br />
von ordnungsgemäß auch in Europa eingetragenen<br />
Zuchtpferden.<br />
Wer sicher gehen will, sollte den Pferdepass<br />
für <strong>Paint</strong>s daher auch gleich im <strong>PHCG</strong>-<br />
Zucht- und Servicebüro beantragen. Sind<br />
beide Elterntiere <strong>beim</strong> <strong>PHCG</strong> eingetragen,<br />
wird der Pferdepass in roter Hülle ausgestellt.<br />
Eingeführte APHA-Zuchttiere mit einer<br />
Aufnahme in die <strong>PHCG</strong>-Zuchtbücher<br />
erhalten ebenfalls einen roten Pferdepass.<br />
Durch eine Reorganisation unserer Geschäftsstelle<br />
sind wir jetzt in der Lage, beantragte<br />
Pferdepässe kurzfristig auszustellen,<br />
bei Eilantrag sogar in nur ein bis zwei<br />
Tagen. Vorausgesetzt natürlich, alle erforderlichen<br />
Unterlagen liegen vor.<br />
Die Kosten für einen Pferdepass mit Eigentumsurkunde<br />
liegen mit 40 Euro für Mitglieder<br />
und mit 45 Euro für Nichtmitglieder<br />
zur Zeit sogar deutlich unter den Gebühren<br />
fast aller anderen Verbände. Weitere Infor-<br />
6 WESTERN HORSE 6/2006<br />
mationen, Antragsformulare und Adressen<br />
von <strong>PHCG</strong>-Passbeauftragten kann man von<br />
der <strong>PHCG</strong>-Geschäftsstelle erhalten. Das<br />
Pferd kann auf dem Hof, auch durch einen<br />
Tierarzt, identifiziert werden, und der Pferdebesitzer<br />
leitet die Antragsunterlagen<br />
dann an den <strong>PHCG</strong> weiter.<br />
In verschiedenen Regionen sucht der <strong>PHCG</strong><br />
noch Passbeauftragte, die Freude an der<br />
eigenständigen und sorgfältigen Identifizierung<br />
der <strong>Paint</strong>s und an dem Züchterbesuch<br />
haben. Interessenten für die Aufgabe eines<br />
<strong>PHCG</strong>-Passbeauftragten melden sich bitte<br />
im <strong>PHCG</strong>-Zucht- und Servicebüro.<br />
DAS <strong>PHCG</strong>-HENGSTBUCH<br />
Exterieur und Leistung bestimmen die<br />
Hengstbucheintragung<br />
Das europäische Tierzuchtrecht sieht vor,<br />
dass Zuchthengste, deren Nachkommen<br />
wieder als Zuchttiere eingesetzt werden sollen,<br />
im Zuchtbuch eines staatlich anerkannten<br />
Zuchtverbandes eingetragen sind. Dies<br />
gilt auch für die Zucht des American <strong>Paint</strong><br />
Horse in Europa. Der <strong>PHCG</strong> ist staatlich<br />
anerkannter Zuchtverband und zugleich<br />
der einzige offizielle Vertreter der Amerikanischen<br />
<strong>Paint</strong> Horse-Vereinigung (APHA) in<br />
Deutschland. Mit der Eintragung ihrer<br />
Pferde in die <strong>PHCG</strong>-Zuchtbücher haben die<br />
<strong>Paint</strong> Horse-Züchter daher nicht nur das<br />
bevorzugte APHA-Zuchtpapier, sondern<br />
zugleich auch tierzuchtrechtliche Sicherheit.<br />
Im Hengstbuch des <strong>PHCG</strong> werden zur Zeit<br />
72 zuchtaktive Hengste zum Einsatz für die<br />
American <strong>Paint</strong> Horse-Zucht geführt. Zur<br />
Hengstbucheintragung können Züchter<br />
und Besitzer alle zweijährigen und älteren<br />
Hengste der Rasse American <strong>Paint</strong> Horse<br />
vorstellen, die für die <strong>Paint</strong> Horse-Zucht eingesetzt<br />
werden sollen. Für die Eintragung<br />
muss der Zuchthengst aber bestimmte Anforderungen<br />
hinsichtlich Abstammung,<br />
Gesundheit, Exterieur und Leistung erfüllen.<br />
Hierzu werden die Hengste von einer Kommission<br />
überprüft und bewertet, die der<br />
Zuchtausschuss des <strong>PHCG</strong> berufen hat. Die<br />
Eintragungs- und Bewertungskommission<br />
besteht aus mindestens drei praktischen<br />
Züchtern, dem Zuchtobmann und dem<br />
staatlich anerkannten Zuchtleiter des Verbandes.<br />
Ihre Entscheidung soll von Sachkunde,<br />
Unabhängigkeit und Neutralität geprägt<br />
sein. Befangene Personen können daher<br />
nicht an der Entscheidungsfindung mitwirken.<br />
Die Bewertung erfolgt zudem nur<br />
noch auf Sammelveranstaltungen, um den<br />
Vergleich von Pferden zu ermöglichen. In<br />
begründeten Ausnahmefällen kann die<br />
Bewertung eines Pferdes auch außerhalb<br />
solcher Sammeltermine durchgeführt werden.<br />
Bei der Vorstellung des Hengstes werden<br />
der Equidenpass/Impfpass, das Original<br />
Certificate of Registration und eine tierärztliche<br />
Gesundheitsbescheinigung vorgelegt.<br />
Es dürfen keine medikamentösen Manipulationen,<br />
kosmetischen Korrekturen oder<br />
gar operative Eingriffe zur Behebung eines<br />
genetisch bedingten Mangels an dem<br />
Zuchttier vorliegen.<br />
Nachkommen des Zuchthengstes Impressive<br />
müssen darüber hinaus bereits bei der<br />
Vorstellung einen HYPP-Nichtträger-Nachweis<br />
besitzen. Auch aus dem Ausland eingeführte<br />
Hengste mit APHA-Papier erkennt<br />
der <strong>PHCG</strong> nach Prüfung zur Eintragung an.<br />
Der Ablauf der Hengstvorstellung<br />
ist dann wie folgt:<br />
1. Prüfung aller Unterlagen. Messen von<br />
Widerristhöhe und Röhrbeinumfang.<br />
2. Pflasterprobe: Der Hengst wird an der<br />
Hand im Schritt und im Trab auf festem<br />
Boden vorgestellt. Dies ist ein bewährtes<br />
Vorgehen, um Fehler in der Bewegung eines<br />
Pferdes zweifelsfrei aufzudecken.<br />
3. Vorstellung des Hengstes meist in der<br />
Halle. Der Zuchthengst wird an der Hand<br />
zunächst im Stand, im Schritt und im Trab<br />
vorgestellt. Anschließend erfolgt ein Freilaufen<br />
oder die Vorstellung an der Longe.<br />
4. Öffentliche Bekanntgabe der Exterieurbewertung<br />
Die Bewertung des Exterieurs, also der<br />
äußeren Erscheinung des vorgestellten<br />
Pferdes, erfolgt in ganzen oder halben<br />
Noten, die von ausgezeichnet (Note10),<br />
über ziemlich gut (Note 7,0) bis sehr<br />
schlecht (Note 1) reichen. Dieses Vorgehen<br />
ist auch in einer Verordnung vom 2. Februar<br />
2001 zum Tierzuchtgesetz vorgeschrieben.<br />
Für Typ, Gebäude, Gang-Regelmäßigkeit,<br />
Gang-Schwung sowie Temperament und<br />
Gesamteindruck werden von den Beurteilern<br />
jeweils Einzelnoten vergeben und mit<br />
einer Gesamtnote (Durchschnittsnote) aus<br />
der Exterieurbewertung bekannt gegeben.<br />
Gerade auch der Einsatz erfahrener Züchter<br />
soll es hier ermöglichen, dass die Pferde<br />
nicht einseitig, sondern unter den einheimischen<br />
Marktbedingungen bewertet werden.<br />
Für unser Western Horse ist es auch<br />
ganz wichtig, dass hier die verschiedenen<br />
Selektionsrichtungen zum Beispiel bei der<br />
Typbeurteilung mit berücksichtigt werden.