06.12.2012 Aufrufe

informationsbroschüre für deutsche doktoranden

informationsbroschüre für deutsche doktoranden

informationsbroschüre für deutsche doktoranden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

notizen<br />

Kapitel 3: Immatrikulation (Einschreibung) als<br />

Doktorand an der Universität Heidelberg<br />

Sobald Sie durch Ihre Fakultät angenommen worden sind, haben Sie<br />

die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, um eine Promotion an der Universität<br />

Heidelberg durchführen zu können. Sie können sich nun an<br />

der Universität Heidelberg als Doktorand immatrikulieren. 5 Das im<br />

Folgenden erläuterte Vorgehen zur Immatrikulation ist identisch <strong>für</strong><br />

Individualpromovierende sowie <strong>für</strong> Promovierende in einem strukturierten<br />

Promotionsprogramm. Als Doktorand müssen Sie keine Studiengebühren<br />

entrichten. Jedoch fällt bei der Immatrikulation ein Beitrag<br />

<strong>für</strong> das Studentenwerk in Höhe von 66,50 € und ein Verwaltungskostenbeitrag<br />

in Höhe von 40,00 € an. (Stand: November 2011). Ihre Nutzungsrechte<br />

als Doktorand können Sie erst dann in Anspruch nehmen,<br />

wenn diese Gebühren bei der Universitätskasse eingegangen sind.<br />

Vorteile der Immatrikulation als Doktorand<br />

immatrikulation als DoktoranD kapitel 3<br />

» Anspruch auf Serviceleistungen des Studentenwerks, z.B. Zimmervermittlung,<br />

CampusCard, Kinderbetreuung. Weitere Informationen<br />

zu diesen Themen finden Sie in dieser Broschüre auf den Seiten 44,<br />

55 und 64<br />

» Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: finanzielle Vergünstigung <strong>für</strong><br />

Promovierende. Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre<br />

auf Seite 58<br />

» Anspruch auf die Serviceleistungen des Universitätsrechenzentrums<br />

(URZ), z.B. Universitäts-E-Mail-Adresse. Weitere Informationen finden<br />

Sie unter: www.urz.uni-heidelberg.de<br />

5 Nach der aktuellen Fassung Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg, § 38<br />

(5) ist eine Immatrikulation <strong>für</strong> Promovierende möglich, aber nicht mehr verpflichtend (nachzulesen<br />

unter: http://www.rechtliches.de/BaWue/info_LHG.html<br />

28 <strong>informationsbroschüre</strong> <strong>für</strong> <strong>deutsche</strong> Doktorandinnen und Doktoranden <strong>informationsbroschüre</strong> <strong>für</strong> <strong>deutsche</strong> Doktorandinnen und Doktoranden 29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!