06.12.2012 Aufrufe

Ratgeber Mietrecht Nebenkostenabrechnung des Vermieters

Ratgeber Mietrecht Nebenkostenabrechnung des Vermieters

Ratgeber Mietrecht Nebenkostenabrechnung des Vermieters

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3. Inhalt einer <strong>Nebenkostenabrechnung</strong>:<br />

3.1<br />

Die Abrechnung muss folgende Min<strong>des</strong>tangaben enthalten:<br />

� Zusammenstellung der Gesamtkosten<br />

� Angabe und Erläuterung <strong>des</strong> zugrunde gelegten Umlageschlüssels<br />

� Berechnung <strong>des</strong> Anteils <strong>des</strong> Mieters<br />

� Abzug der geleisteten Vorauszahlungen <strong>des</strong> Mieters<br />

Die Abrechnung ist so zu gestalten, dass sie für den Mieter ohne Schwierigkeiten<br />

nachvollziehbar ist.<br />

3.2<br />

Belege oder Rechnungskopien muss der Vermieter der Abrechnung nicht<br />

beifügen. Der Mieter hat lediglich einen Anspruch auf Einsichtnahme.<br />

Die Original-Betriebskostenbelege können nach Terminvereinbarung beim<br />

Vermieter eingesehen werden.<br />

Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!