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Kinderbetreuung - Stadt Gifhorn

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Wissenswertes<br />

setzen. Für die Zeit der Erkrankung darf das Kind den Kindergarten nicht besuchen. Nach<br />

überstandener Krankheit ist die Kindergartenleiterin berechtigt vor der Wiederaufnahme<br />

des Kindes eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fordern.<br />

Eine Verabreichung von Medikamenten kann nur nach ärztlicher Verordnung, und mit<br />

Einverständnis der Gruppenleiterin erfolgen.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG ).<br />

6. Elternbeiträge<br />

Für den Besuch der Kindertagesstätte ist ein Elternbeitrag, der sich auf die 12 Monate des<br />

Kindergartenjahres aufteilt, zu entrichten.<br />

Die Elternbeiträge sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der<br />

Erziehungsberechtigten bzw. Personenberechtigten und der Anzahl der Kinder sowie der<br />

Betreuungsformen und Betreuungszeiten gestaffelt. Die aktuellen Beiträge entnehmen sie<br />

bitte dem Aushang in der jeweiligen Einrichtung.<br />

Zur Festsetzung des Elternbeitrages werden den Erziehungsberechtigten entsprechende<br />

Vordrucke zur Beantragung eines ermäßigten Kindergartenbeitrages zur Verfügung<br />

gestellt. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet alle zur Berechnung des Beitrages<br />

notwendigen Angaben zu belegen.<br />

Kann der zutreffende Beitrag aufgrund fehlender oder unvollständiger Angaben nicht<br />

ermittelt werden, wird der Höchstbeitrag erhoben.<br />

Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für 12 Monate bzw. bis zum Wirksamwerden der<br />

Kündigung, unabhängig von den tatsächlichen Betriebszeiten. Bei Krankheit oder Kuraufenthalt<br />

mit einer Dauer von mehr als vier Wochen kann nach Vorlage einer ärztlichen<br />

Bescheinigung eine anteilige Beitragskorrektur erfolgen.<br />

Bei Bedarf und wirtschaftlicher Vertretbarkeit werden Zusatzdienste (Sonderdienste) angeboten.<br />

Für die Inanspruchnahme von Sonderdiensten ist ebenfalls ein monatlicher Beitrag<br />

zu entrichten.<br />

Die Kosten für die Mittagsverpflegung sowie die Kosten für besondere Veranstaltungen<br />

sind nicht im Kindergartenbeitrag enthalten und werden gesondert erhoben.<br />

7. Abmeldung<br />

Eine Abmeldung kann nur schriftlich mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 31.03,<br />

31.07, 31.10 oder zum 31.12. bei der jeweiligen Kindergartenleiterin erfolgen.<br />

In begründeten Einzelfällen kann der Kindergartenträger über Ausnahmen entscheiden.<br />

Der Elternbeitrag ist solange zu entrichten, bis die Abmeldung wirksam wird.<br />

8. Kündigung<br />

Vom Besuch des Kindergarten können Kinder ausgeschlossen werden,<br />

• die ohne Entschuldigung dem Kindergarten länger als einen Monat ferngeblieben sind,<br />

und der Platz dringend benötigt wird,<br />

• deren Erziehungsberechtigte trotz vorheriger schriftlicher Mahnung ihren Verpflichtungen<br />

nicht oder nicht vollständig nachkommen,<br />

• die besonderer Hilfe bedürfen, die der Kindergarten trotz erheblicher Bemühungen<br />

nicht leisten kann.<br />

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