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Sicherheitsdatenblatt (91/155 EWG)

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<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> (<strong>91</strong>/<strong>155</strong> <strong>EWG</strong>)<br />

Druckdatum 03.06.2010<br />

Überarbeitet 10.03.2010 (D) Version 1.0<br />

AEROFLEX - Reiniger<br />

____________________________________________________________________________________<br />

1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG<br />

Handelsname AEROFLEX - Reiniger<br />

Hersteller / Lieferant AEROFLEX AG<br />

Juraweg 30, CH-4852 Rothrist<br />

Telefon 062 785 5700, Telefax 062 785 5710<br />

E-Mail aeroflex@aeroflex.ch<br />

Internet www.aeroflex.ch<br />

Notfallauskunft Toxikologische Informationszentrum<br />

Telefon 145<br />

Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)<br />

Reinigung von Oberflächen.<br />

____________________________________________________________________________<br />

2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN<br />

Gefährliche Inhaltsstoffe<br />

CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung<br />

78-93-3 201-159-0 Butanon 10-25 F R11; Xi R36; R66; R67<br />

110-82-7 203-806-2 Cyclohexan 2,5-10 F R11; Xn R65; Xi R38; R67; N R50-53<br />

141-78-6 205-500-4 Ethylacetat 50-100 F R11; Xi R36; R66; R67<br />

Isomerengemisch (< 5% n-Hexan) < 2,5 Xn, F, N,R11-38-51/53-65-67<br />

Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (2000/39/EG)<br />

CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%]<br />

78-93-3 201-159-0 Butanon = 10-25 Siehe auch Abschnitt 8<br />

____________________________________________________________________________<br />

3. MÖGLICHE GEFAHREN<br />

R-Sätze<br />

11 Leichtentzündlich.<br />

36 Reizt die Augen.<br />

51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig Schädliche Wirkungen haben.<br />

66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.<br />

67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.<br />

Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt<br />

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus Fachliteratur<br />

und durch Firmenangaben.<br />

Bei Gebrauch Bildung explosiver/leichtentzündlicher Dampf- Luftgemische möglich.<br />

____________________________________________________________________________<br />

4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN<br />

Nach Einatmen<br />

Für Frischluft sorgen.<br />

Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.<br />

Nach Hautkontakt<br />

Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.<br />

Nach Augenkontakt<br />

Augen bei geöffnetem Liedspalt mind. 15 Minuten unter fliessenden Wasser ausspülen und Arzt<br />

konsultieren.<br />

Nach Verschlucken<br />

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<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> (<strong>91</strong>/<strong>155</strong> <strong>EWG</strong>)<br />

Druckdatum 03.06.2010<br />

Überarbeitet 10.03.2010 (D) Version 1.0<br />

AEROFLEX - Reiniger<br />

Sofort Arzt hinzuziehen.<br />

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5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG<br />

Geeignete Löschmittel<br />

Grösseren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.<br />

alkoholbeständiger Schaum<br />

Löschpulver<br />

Kohlendioxid<br />

Wassersprühstrahl<br />

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel<br />

Wasservollstrahl<br />

Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine<br />

Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase<br />

Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.<br />

Im Brandfall Entwicklung gesundheitsschädlicher Schwelgase, die mit Luft explosionsfähig sind.<br />

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung<br />

Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.<br />

Explosions- und Brandgase nicht einatmen.<br />

Sonstige Hinweise<br />

Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.<br />

____________________________________________________________________________<br />

6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG<br />

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen<br />

Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.<br />

Persönliche Schutzkleidung verwenden.<br />

Umweltschutzmaßnahmen<br />

Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörde benachrichtigen.<br />

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.<br />

Flächenmässige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).<br />

Verfahren zur Reinigung<br />

Für ausreichende Lüftung sorgen.<br />

Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)<br />

aufnehmen.<br />

Das aufgenommene Material vorschriftsmässig entsorgen.<br />

Zusätzliche Hinweise<br />

Es werden Dämpfe organischer Lösemittel freigesetzt. Zündquellen fernhalten.<br />

Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.<br />

____________________________________________________________________________<br />

7. HANDHABUNG UND LAGERUNG<br />

Hinweise zum sicheren Umgang<br />

Aerosolbildung vermeiden.<br />

Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.<br />

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz<br />

Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.<br />

Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.<br />

Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.<br />

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Anforderung an Lagerräume und Behälter<br />

An einem kühlen Ort lagern.<br />

Lagerräume gut belüften.<br />

Eindringen in den Boden sicher verhindern.<br />

Zusammenlagerungshinweise<br />

Von Lebensmitteln getrennt lagern und transportieren.<br />

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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen<br />

Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.<br />

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />

Lagerklasse 3A<br />

Brandklasse B<br />

____________________________________________________________________________<br />

8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN<br />

Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen<br />

Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.<br />

Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.<br />

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten<br />

CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ml/m3] Bemerkung<br />

78-93-3 Butanon 8 Stunden 590 200 DFG, H, Y<br />

110-82-7 Cyclohexan 8 Stunden 700 200 DFG<br />

141-78-6 Ethylacetat 8 Stunden 1400 400 DFG, Y<br />

Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (2000/39/EG)<br />

CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Bemerkung<br />

78-93-3 Butanon 8 Stunden 590 200<br />

Kurzzeit 900 300<br />

Atemschutz<br />

Gasfilter A oder umluftunabhängiges Atemschutzgerät.<br />

Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver oder längerer Exposition<br />

umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.<br />

Handschutz<br />

Handschuhmaterial: Butylkautschuk, Dicke 0,5 mm<br />

Durchbruchzeit bei Dauerkontakt ca. 1 Stunde<br />

Handschuhe (lösemittelbeständig)<br />

Augenschutz<br />

dicht schliessende Schutzbrille<br />

Allgemeine Schutzmaßnahmen<br />

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.<br />

Die üblichen Vorsichtsmassnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.<br />

Hygienemaßnahmen<br />

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.<br />

Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.<br />

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.<br />

____________________________________________________________________________<br />

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN<br />

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Form Farbe Geruch<br />

Flüssig farblos charakteristisch<br />

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Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit<br />

pH-Wert im<br />

Lieferzustand nicht bestimmt<br />

Flammpunkt > 0 °C<br />

Zündtemperatur ca. 260 °C<br />

Selbstentzündung nicht anwendbar<br />

Untere<br />

Explosionsgrenze 1,8 Vol-%<br />

Obere<br />

Explosionsgrenze 11,5 Vol-%<br />

Dampfdruck ca. 100 hPa<br />

Dichte 0,87 g/cm3<br />

Löslichkeit in Wasser teilweise mischbar<br />

Brandfördernde Eigenschaften keine<br />

Wert Temperatur bei Methode Bemerkung<br />

Explosionsgefahr<br />

Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsfähiger Gas-Luft-Gemische<br />

möglich.<br />

____________________________________________________________________________<br />

10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT<br />

Zu vermeidende Bedingungen<br />

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Lagerung und Handhabung.<br />

Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.<br />

Zu vermeidende Stoffe<br />

Bildung explosiver Gasgemische mit Luft.<br />

Entwicklung zündfähiger Dampf-Luft-Gemische möglich bei Lagerung in Grossbehältern bei Temperaturen<br />

>35 °C.<br />

Gefährliche Zersetzungsprodukte<br />

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.<br />

Thermische Zersetzung<br />

Bemerkung Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Verwendung.<br />

____________________________________________________________________________<br />

11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE<br />

Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung<br />

Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung<br />

LD50 Akut Oral 2737 mg/kg Ratte LD50 Enthält Butanon, Ethylacetat<br />

LD50 Akut Dermal 6480 mg/kg Kaninchen LD50<br />

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LC50 Akut<br />

Inhalativ 11300 ppm Ratte 4h LC50<br />

Reizwirkung Haut Bei Kontakt mit der Haut und den Schleimhäuten reizend<br />

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen<br />

Reizwirkung Auge Starke Reizwirkung auf die Augen<br />

Sensibilisierung<br />

Haut nicht sensibilisierend<br />

Subakute Toxizität - Cancerogenität<br />

Subakute<br />

Wert Spezies Methode Bewertung<br />

Toxizität nicht bestimmt<br />

Subchronische<br />

Toxizität nicht bestimmt<br />

Chronische<br />

Toxizität nicht bestimmt<br />

Erfahrungen aus der Praxis<br />

Häufiger Kontakt kann insbesondere nach Antrocknen zu Haut- und Augenreizungen führen.<br />

Gesundheitsschädigende Wirkungen können bei Hautkontakt, Verschlucken und beim Einatmen nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Allgemeine Bemerkungen<br />

Die Kennzeichnung wurde nach dem Berechnungsverfahren der RL 1999/45/EG vorgenommen.<br />

____________________________________________________________________________<br />

12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE<br />

Fischtoxizität 1690 mg/l Lepomis Macrochirus 96 h LC50<br />

Bakterientoxizität 20482 mg/l microorganisms EC50<br />

Crustazeentoxizität 8890 mg/l Daphnia Magna LC50<br />

Algentoxizität 120 mg/l Algae 72 h EC50<br />

Aquat. Toxizität >1000 ppm 96 h TLM<br />

Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit)<br />

Physikochemische<br />

Abbaubarkeit nicht bestimmt<br />

Eliminationsgrad Analysenmethode Methode Bewertung<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.<br />

Hinweis: Kapital 11 und 12 sind auf das Inhaltsstoff Butanon bezogen.<br />

____________________________________________________________________________<br />

13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG<br />

Abfallschlüssel Abfallname<br />

14 06 03* andere Lösemittel und Lösemittelgemische<br />

Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie <strong>91</strong>/689/<strong>EWG</strong> über<br />

gefährliche Abfälle.<br />

Empfehlung für das Produkt<br />

Muss unter Beachtung der Vorschriften zur Behandlung von Sonderabfall einer Sonderabfallentsorgung<br />

zugeführt werden.<br />

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Die Entsorgung ist nachweispflichtig.<br />

Als gefährlichen Abfall entsorgen.<br />

Unverdünnte Produktreste: Kleinmengen einer kommunalen Sonderabfallsammelstelle zuführen.<br />

Empfehlung für die Verpackung<br />

Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.<br />

Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung<br />

einer Wiederverwendung zugeführt werden.<br />

____________________________________________________________________________<br />

14. ANGABEN ZUM TRANSPORT<br />

Landtransport ADR/RID (GGVSE)<br />

UN 1993 entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. (Ethylacetat), 3, II<br />

Seeschiffstransport IMDG (GGVSee)<br />

UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. (ethyl acetate), 3, II<br />

Lufttransport ICAO/IATA-DGR<br />

UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. (ethyl acetate), 3, II<br />

Weitere Angaben zum Transport<br />

Regelung für die Freistellung von Kleinmengen beachten.<br />

____________________________________________________________________________<br />

15. VORSCHRIFTEN<br />

Hinweise zur Kennzeichnung<br />

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.<br />

Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (88/379/<strong>EWG</strong>)<br />

vorgenommen.<br />

Kennzeichnung<br />

F Leichtentzündlich<br />

Xi Reizend<br />

R-Sätze<br />

11 Leichtentzündlich.<br />

36 Reizt die Augen.<br />

51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig Schädliche Wirkungen haben<br />

66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen<br />

67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen<br />

S-Sätze<br />

16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.<br />

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />

25 Berührung mit den Augen vermeiden.<br />

26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.<br />

29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der<br />

Problemabfallentsorgung zuführen.<br />

33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.<br />

46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />

9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung<br />

Butanon, Ethylacetat<br />

Nationale Vorschriften<br />

Technische Anleitung (TA) Luft<br />

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Klasse III Anteil 50-100 %<br />

Wassergefährdungsklasse 1 Selbsteinstufung schwach wassergefährdend<br />

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16. SONSTIGE ANGABEN<br />

Empfohlene Verwendung und Beschränkungen<br />

Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.<br />

Weitere Informationen<br />

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im<br />

Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von<br />

Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.<br />

Wortlaut der in Kapitel 2 angegebenen R-Sätze (Nicht Einstufung der Zubereitung!)<br />

R 11 Leichtentzündlich.<br />

R 36 Reizt die Augen.<br />

R 38 Reizt die Haut.<br />

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.<br />

R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.<br />

R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.<br />

R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.<br />

R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.<br />

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