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Solidarisch 12_2015-01_2016

KAB Mitgliedermagazin

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K A B D I Ö Z E S A N V E R B A N D F U L D A (4)<br />

Seite 05<br />

KAB fühlt sich beim Sonntagsschutz bestätigt<br />

Fulda. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November<br />

<strong>2<strong>01</strong>5</strong> zum Sonntagsschutz fühlt sich die KAB Diözesanverband Fulda<br />

in ihrem Engagement für den arbeitsfreien Sonntag bestätigt. Das<br />

oberste Gericht der Bundesrepublik in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten<br />

folgte in seinem Urteil zu Sonntagsöffnungen dem Klageansinnen<br />

der Allianz für den freien Sonntag – im Klageverfahren vertreten durch<br />

die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di – und bestätigte ein Urteil des Bayerischen<br />

Verwaltungsgerichtshof. Dieser hatte eine Verordnung der Gemeinde<br />

Eching verworfen, die anlässlich eines kleinen Frühlingsfestes<br />

mit Torwandschießen einen verkaufsoffenen Sonntag genehmigt hatte.<br />

„Dieses Urteil ist für mich keine Überraschung“<br />

so KAB Diözesansekretär Michael<br />

Schmitt, „es folgt eindeutig dem<br />

Urteil und der Intention des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 1.<strong>12</strong>.2009.“ Darin<br />

wird der Schutz des arbeitsfreien<br />

Sonntags als ein nach dem Grundgesetz<br />

„höchstes Gut“ bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht<br />

hat noch einmal<br />

sehr deutlich aufgezeigt, welch hohe<br />

Anforderungen an einen Anlass zu stellen<br />

sind, der eine Sonntagsöffnung von<br />

Ladengeschäften des Einzelhandels<br />

rechtfertigen kann. Eine klare Abfuhr<br />

erteilte das Gericht damit der weit verbreiteten<br />

Praxis von Gemeinden, Scheinanlässe<br />

zu kreieren um Sonntagsöffnungen<br />

des Einzelhandels zu erlauben.<br />

„Hier in Hessen ist der Anlassbezug im<br />

Hessischen Ladenschlussgesetz ebenfalls<br />

verankert. Vorgeschobene Frühlings-<br />

oder Winteraktionen lösen keinen<br />

solchen Besucherstrom aus, dass<br />

zur Vermeidung von Versorgungsengpässen<br />

, die Geschäfte geöffnet werden<br />

müssen“ so Schmitt. Der bloße<br />

Wunsch Umsatzzahlen zu steigern bzw.<br />

Einkaufen zu gehen reiche nicht aus, um<br />

Sonntagsöffnungen zu rechtfertigen.<br />

„Die osthessische Allianz für den freien<br />

Sonntag sieht auch bei den meisten<br />

Verkaufsöffnungen in der hiesigen<br />

Region eine zu lasche Beachtung<br />

des Anlassbezugs“ so der KAB Diözesansekretär.<br />

Deshalb stehen auch<br />

Genehmigungsverfahren osthessischer<br />

Gemeinden im Focus der Allianz<br />

und mit entsprechenden Klageverfahren<br />

sei zu rechnen, so Schmitt.<br />

Spendenaufruf<br />

Die Unterstützung der Flüchtlinge kostet nicht nur Engagement, sondern auch<br />

finanzielle Mittel. Herzlich bitten wir dafür um Spenden auf das Konto:<br />

KAB DV Fulda – IBAN DE56 5305 <strong>01</strong>80 0041 0698 73 –<br />

BIC: HELADEF1FDS – Kennwort: Oase<br />

Selbstverständlich werden Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt.<br />

Hinweis: Es werden für die Flüchtlingsarbeit ausschließlich Mittel aus diesen Spenden<br />

eingesetzt, aus Satzungsgründen keine Mittel des Solidaritätswerks der KAB Fulda e.V.<br />

Herzlichen Dank all denen, die schon gespendet haben

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