Solidarisch 12_2015-01_2016
KAB Mitgliedermagazin
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K A B D I Ö Z E S A N V E R B A N D F U L D A (4)<br />
Seite 05<br />
KAB fühlt sich beim Sonntagsschutz bestätigt<br />
Fulda. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November<br />
<strong>2<strong>01</strong>5</strong> zum Sonntagsschutz fühlt sich die KAB Diözesanverband Fulda<br />
in ihrem Engagement für den arbeitsfreien Sonntag bestätigt. Das<br />
oberste Gericht der Bundesrepublik in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten<br />
folgte in seinem Urteil zu Sonntagsöffnungen dem Klageansinnen<br />
der Allianz für den freien Sonntag – im Klageverfahren vertreten durch<br />
die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di – und bestätigte ein Urteil des Bayerischen<br />
Verwaltungsgerichtshof. Dieser hatte eine Verordnung der Gemeinde<br />
Eching verworfen, die anlässlich eines kleinen Frühlingsfestes<br />
mit Torwandschießen einen verkaufsoffenen Sonntag genehmigt hatte.<br />
„Dieses Urteil ist für mich keine Überraschung“<br />
so KAB Diözesansekretär Michael<br />
Schmitt, „es folgt eindeutig dem<br />
Urteil und der Intention des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 1.<strong>12</strong>.2009.“ Darin<br />
wird der Schutz des arbeitsfreien<br />
Sonntags als ein nach dem Grundgesetz<br />
„höchstes Gut“ bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht<br />
hat noch einmal<br />
sehr deutlich aufgezeigt, welch hohe<br />
Anforderungen an einen Anlass zu stellen<br />
sind, der eine Sonntagsöffnung von<br />
Ladengeschäften des Einzelhandels<br />
rechtfertigen kann. Eine klare Abfuhr<br />
erteilte das Gericht damit der weit verbreiteten<br />
Praxis von Gemeinden, Scheinanlässe<br />
zu kreieren um Sonntagsöffnungen<br />
des Einzelhandels zu erlauben.<br />
„Hier in Hessen ist der Anlassbezug im<br />
Hessischen Ladenschlussgesetz ebenfalls<br />
verankert. Vorgeschobene Frühlings-<br />
oder Winteraktionen lösen keinen<br />
solchen Besucherstrom aus, dass<br />
zur Vermeidung von Versorgungsengpässen<br />
, die Geschäfte geöffnet werden<br />
müssen“ so Schmitt. Der bloße<br />
Wunsch Umsatzzahlen zu steigern bzw.<br />
Einkaufen zu gehen reiche nicht aus, um<br />
Sonntagsöffnungen zu rechtfertigen.<br />
„Die osthessische Allianz für den freien<br />
Sonntag sieht auch bei den meisten<br />
Verkaufsöffnungen in der hiesigen<br />
Region eine zu lasche Beachtung<br />
des Anlassbezugs“ so der KAB Diözesansekretär.<br />
Deshalb stehen auch<br />
Genehmigungsverfahren osthessischer<br />
Gemeinden im Focus der Allianz<br />
und mit entsprechenden Klageverfahren<br />
sei zu rechnen, so Schmitt.<br />
Spendenaufruf<br />
Die Unterstützung der Flüchtlinge kostet nicht nur Engagement, sondern auch<br />
finanzielle Mittel. Herzlich bitten wir dafür um Spenden auf das Konto:<br />
KAB DV Fulda – IBAN DE56 5305 <strong>01</strong>80 0041 0698 73 –<br />
BIC: HELADEF1FDS – Kennwort: Oase<br />
Selbstverständlich werden Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt.<br />
Hinweis: Es werden für die Flüchtlingsarbeit ausschließlich Mittel aus diesen Spenden<br />
eingesetzt, aus Satzungsgründen keine Mittel des Solidaritätswerks der KAB Fulda e.V.<br />
Herzlichen Dank all denen, die schon gespendet haben