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Mediadaten 2016 - ZA Verlag

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1. 1. Anwendbarkeit<br />

Aufträge an an die <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG können ausdrücklich und gültig auch mündlich / telefonisch erteilt werden, womit<br />

der womit Vertrag der Vertrag rechtsgültig rechtsgültig zustande zustande kommt. gekommen Zum Zweck ist. der Zum Mitarbeiterschulung Zweck der Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen und aus ist die<br />

<strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> Beweisgründen AG berechtigt, ist die <strong>ZA</strong> Telefongespräche <strong>Verlag</strong> AG berechtigt, bzw. Telefongespräche -bestellungen jederzeit bzw. – auf telefonische Tonträger Bestellungen aufzunehmen. jederzeit Im Übrigen<br />

auf Tonträger aufzunehmen. Dabei gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, welche die<br />

gelten die Geschäftsbedingungen, die die vertraglichen Beziehungen zwischen <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG und einem Inserenten<br />

oder Werbevermittler wie Werbegesellschaften oder Media-Agenturen regeln. Die Geschäftsbedingungen<br />

betreffen einem Inserenten insbesondere oder Einzeldispositionen, Werbevermittler sowie Wiederholungsaufträge zwischen Werbegesellschaften von Inseraten, oder Media-Agenturen<br />

Werbebeilagen, Beihefte und<br />

bezahlte regeln. Die redaktionelle allgemeinen Beiträge. Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage www.zaverlag.ch zu finden. Auf<br />

jeder Auftragsbestätigung<br />

wird ebenso auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.<br />

2. Vertragsabschluss<br />

Es 2. gelten Vertragsabschluss<br />

die jeweils gültigen Anzeigentarife, zuzüglich Mehrwertsteuer. Preisänderungen treten auch für laufende<br />

Es Aufträge gelten die sofort jeweils in Kraft. gültigen Der Anzeigentarife, Rabatt wird auf zuzüglich der Rechnung Mehrwertsteuer. direkt in Abzug Preisänderungen gebracht. treten auch für<br />

laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht.<br />

3. Datum- und Platzierungsvorschriften<br />

Für 3. Datum- die Aufnahme und Platzierungsvorschriften<br />

von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen.<br />

Für die Aufnahme Platzierungsvorschriften von Anzeigen in haben bestimmten nur Gültigkeit, Ausgaben wenn und der an bestimmten tarifliche Zuschlag Plätzen auf wird der keine Auftragsbestätigung<br />

Gewähr<br />

ersichtlich übernommen. ist und Platzierungsvorschriften dieser vom Inserenten haben oder der nur Werbevermittlung Gültigkeit, wenn der auch tarifliche bezahlt Zuschlag wird. Andernfalls auf werden sie als<br />

Platzierungswunsch Auftragsbestätigung betrachtet.<br />

ersichtlich ist und dieser vom Inserent oder der Werbevermittlung auch bezahlt wird. Andernfalls werden sie<br />

als Wunsch betrachtet.<br />

4. <strong>Verlag</strong>srecht<br />

<strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> 4. <strong>Verlag</strong>srecht AG behält sich folgende Rechte vor:<br />

– <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> Das Verlangen AG behält von sich Änderungen folgende der Rechte Inserats vor: Inhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben<br />

- Das von Gründen. Verlangen von Änderungen der Inserateninhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben von<br />

– Gründen. Das um eine Ausgabe Vor- oder Zurückschieben von nicht unbedingt<br />

- Das termingebundenen um eine Ausgabe Inseraten vor- oder aus zurückschieben technischen Gründen. von nicht unbedingt termingebundene Inserate wegen<br />

– technischen Das Annehmen Gründen. von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters.<br />

- Das Annehmen von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters.<br />

0800 44 40 44 vertraglichen Beziehungen zwischen <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG und<br />

5. Korrekturabzüge<br />

5. Korrekturabzüge<br />

Für Für Korrekturabzüge Korrekturabzüge müssen müssen die die Druckunterlagen Druckunterlagen mindestens mindestens 33 Tage Tage vor vor Annahmeschluss Annahmeschluss eintreffen. eintreffen. Für Für<br />

Vollvorlagen werden werden keine keine oder oder nur nur mittels mittels Verrechnung Verrechnung (siehe (siehe Punkt Punkt 3) Probeabzüge 3) Probeabzüge geliefert. geliefert. Inserate Inserate werden<br />

auch werden dann auch publiziert, dann wenn das Gut zum Druck (GzD) noch aussteht.<br />

publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.<br />

6. Druckmaterial<br />

Papierkopien 6. Druckmaterial gelten als Einwegmaterial. Der <strong>Verlag</strong> kann Datenträger, Reinzeichnungen, Filme und Fotos drei<br />

Monate Papierkopien nach der gelten letzten als Erscheinung Einwegmaterial. ohne Der Kostenfolge <strong>Verlag</strong> kann vernichten, Datenträger, sofern Reinzeichnungen, diese vom Inserenten Filme und nicht Fotos als aufbewahrungs-<br />

oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Der <strong>Verlag</strong> gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie<br />

nach drei Monaten seit letztem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Inserenten nicht<br />

als aufbewahrungs oder<br />

Wiedergabe der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der <strong>Verlag</strong> keine Haftung.<br />

rückgabepflichtig bezeichnet werden. Der <strong>Verlag</strong> gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe<br />

der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der <strong>Verlag</strong> keine Haftung. Der Kunde ist<br />

7. verantwortlich,<br />

Beleglieferung<br />

Es dass wird die ein Vorlage Belegexemplar fristgerecht pro zwei Ausgabedatum Tage vor Erscheinungsdatum kostenlos geliefert. beim Zusätzliche <strong>Verlag</strong> vorliegt. Belege Ist werden dies nicht in Rechnung der Fall,<br />

gestellt. darf das bereits vorhandene Inserat verwendet werden.<br />

8. 7. Gut Beleglieferung<br />

zum Druck<br />

Ein Es Gut wird zum ein Belegexemplar Druck wird nur kostenlos auf ausdrücklichen geliefert. Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen dem <strong>Verlag</strong><br />

rechtzeitig vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den vereinbarten Daten, selbst wenn das GzD<br />

8. Gut zum Druck<br />

noch aussteht.<br />

Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch erstellt und nur, sofern die<br />

Druckunterlagen rechtzeitig dem <strong>Verlag</strong> vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den<br />

9. abgemachten Zahlungskonditionen Tagen, selbst wenn<br />

Bei das allen GzD Dispositionen noch aussteht. sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 10 Tagen<br />

ohne Skontoabzug zahlbar. Vorauszahlungen können situativ verlangt werden. Erfolgen diese Zahlungen zu<br />

spät, 9. Zahlungskonditionen<br />

erscheint ein nicht termingebundenes Inserat in der nächstfolgenden Ausgabe(n). Der <strong>Verlag</strong> kann aufgrund<br />

verspäteter Bei allen Dispositionen Zahlung oder sind Zahlungsanzeige die Rechnungen, nicht sofern haftbar keine gemacht gegenteilige werden. Vereinbarung vorliegt, innert 30<br />

Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Vorauszahlungen können situativ einverlangt werden. Erfolgen diese<br />

Zahlungen zu spät,<br />

10. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen<br />

erscheint das nicht termingebundene Inserat in der nächstfolgenden Ausgabe(n). Der <strong>Verlag</strong> kann<br />

Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erschei-<br />

aufgrund verspäteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden.<br />

nungsdatum 10. Fehlerhaftes anzubringen. Erscheinen, Der Auftraggeber Nichterscheinen ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem<br />

Reklamationen Abdruck wegen der Anzeige fehlerhaftem zu einem Erscheinen Ersatzanspruch oder Nichterscheinen berechtigt, es werden sind innerhalb aber keine von Kosten 7 Tagen zurückerstattet.<br />

Erscheinungsdatum Wird der Sinn oder die schriftlich Wirkung anzubringen. des Inserates Der gar Auftraggeber wesentlich beeinträchtigt ist bei ganz oder ist teilweise ein Termininserat unleserlichem, nicht<br />

nach<br />

erschienen, unrichtigem werden die Einschaltkosten in Form von Inserateraum kompensiert. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern<br />

beeinträchtigen oder unvollständigem die Aussage Abdruck der Anzeige der Anzeige nur unerheblich. innert gleicher Ersatzansprüche, Frist berechtigt, zu die verlangen, über die Höhe dass der seine Insertionskosten<br />

nochmals hinausgehen, publiziert können wird, nicht wobei anerkannt jedoch keine werden. Kosten zurückerstattet werden. Wird der Sinn oder die Wirkung<br />

Anzeige<br />

des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten<br />

dadurch kompensiert, dass dem Kunden gratis ein entsprechender neuer Inserateplatz zur Verfügung gestellt<br />

Ansonsten wird. Fehlerhaft gilt: gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über<br />

die – Bei Insertionskosten Fehlern von Übersetzung hinausgehen, fremdsprachiger können nicht anerkannt Vorlagen werden. Die genannten Ansprüche entfallen;<br />

– Bei Verschiebung des Ausgabedatums<br />

-– Bei Bei Fehlern nicht eingehaltenen von Übersetzungen Platzierungsvorschriften<br />

fremdsprachiger Vorlagen<br />

-– bei Bei Datenverschiebung<br />

ungeeigneten Vorlagen<br />

-– bei Bei nicht Abweichung eingehaltenen der Farben Platzierungsvorschriften<br />

oder typographischen Vorschriften entfallen die genannten Ansprüche.<br />

- bei ungeeigneten Vorlagen sowie<br />

- bei Abweichen der Farben oder typografischer Vorschriften.<br />

Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die oben genannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen<br />

Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die vorerwähnten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen<br />

oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inseratenbestimmungen<br />

Bestimmungen<br />

gleichgestellt.<br />

oder aus anderen Gründen werden ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inserate<br />

gleichgestellt.“<br />

11. Verantwortung für den Inhalt der Inserate<br />

Der 10.1. Inserent Kostenlose ist für den Inserate Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,<br />

Bei Richtlinien fehlerhaften und kostenlosen Verbandsregeln Insertionen der Branche (Füllerinserate) einzuhalten übernimmt und ist der dafür <strong>Verlag</strong> gegenüber keine Haftung. dem <strong>Verlag</strong> verantwortlich.<br />

Der Inserent ist selber dafür verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Firma <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG<br />

vorliegt, 11. Verantwortung wenn mehrere für Inserate den Inhalt auf der das Inserate Jahr verteilt schaltet. Der/die Sachbearbeitende ist nicht verpflichtet,<br />

Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen<br />

den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt.<br />

Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist dafür gegenüber dem<br />

<strong>Verlag</strong> verantwortlich. Der<br />

12. Inserent Annullierung ist selber von verantwortlich, Insertionsaufträgen dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Firma <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG vorliegt,<br />

Der wenn mündliche er mehrere Vertrag Inserate ist für auf beide das Parteien Jahr verteilt gemäss schaltet. dem Die Schweizerischen Sachbearbeiter Obligationenrecht sind nicht verpflichtet, verbindlich. den Die<br />

Stornierung Kunden darauf bedarf der Schriftform. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich. Vertragsabschlüsse<br />

aufmerksam können zu machen, innerhalb dass von keine 7 Tagen aktuelle gemäss Vorlage Obligationenrecht vorliegt. in schriftlicher Form wiederrufen werden.<br />

Bei Stornierungen kann <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG die folgenden Kosten verrechnen: Nach Ablauf der 7 Tage gelten folgende<br />

Bedingungen: 12. Annullierung von Inserationsaufträgen<br />

Der mündliche Vertrag ist für beide Parteien gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht verbindlich.<br />

Stornierungen und Verschiebungen der Daten, sowie Änderungen können nur bis fünf Arbeitstage vor der<br />

Stornierung von bestätigten Schaltungen und/oder Kampagnen;<br />

Erscheinung<br />

– getätigt 25% der werden. Kosten Die können Stornierung verrechnet muss werden; schriftlich erfolgen, entweder per Post, Mail oder Fax. Für eine<br />

Stornierung Stornierung bis kann 5 Tage eine vor Stornogebühr Start von bestätigten zwischen Schaltungen<br />

CHF 25.00 – CHF 1‘000.00 (je nach Inseratenbetrag)<br />

und/oder verrechnet Kampagnen; werden. Die<br />

– Bearbeitungsgebühr 50% der Kosten können bezieht verrechnet sich auf werden; die Grösse und Anzahl der Inserate, welche storniert werden müssen<br />

Stornierung sowie den aktuell Zeitpunkt laufender Stornierung. bestätigter Wird Schaltungen ein Rabattberechtigter Auftrag vorzeitig storniert, wird der bereits<br />

und/oder bezogene Kampagnen; Rabatt in<br />

– Rechnung 100% der Kosten gestellt. können verrechnet werden.<br />

13. Missbräuchliche Inserateverwendung durch Dritte<br />

13. Missbräuchliche Inserate Verwendung durch Dritte<br />

Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auch Online-Diensten eingespiesenen Inseraten<br />

Die und/oder irgendwie durch geartete den <strong>Verlag</strong> Verwendung erstellte von redaktionelle abgedruckten Beiträge oder (PR) auch durch in Online-Diensten Dritte ist unzulässig. eingespiesenen Der Inserent Inseraten<br />

und/oder erklärt durch sein den <strong>Verlag</strong> erstellten redaktionellen Beiträgen (PR) durch Dritte sind unzulässig. Der Inserent<br />

erklärt Einverständnis, sein Einverständnis, dass der dass <strong>Verlag</strong> der dagegen <strong>Verlag</strong> vorgehen dagegen vorgehen kann. kann.<br />

14. 14. Gerichtsstand<br />

Schriftlichkeit<br />

Als Als Gerichtsstand schriftliche Erklärung im Falle von einer Streitigkeiten Partei gilt jede aus Briefkorrespondenz, diesem<br />

Mail oder Faxnachricht.<br />

Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das Gericht am<br />

15. Gerichtsstand<br />

Domizil der <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG bestimmt.<br />

Als Gerichtsstand im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das<br />

Gericht am Domizil der <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG bestimmt.<br />

Stand Stand 1.9.2015 04.12.2012/<strong>ZA</strong> <strong>Verlag</strong> AG<br />

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