Mediadaten 2016 - ZA Verlag
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1. 1. Anwendbarkeit<br />
Aufträge an an die <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG können ausdrücklich und gültig auch mündlich / telefonisch erteilt werden, womit<br />
der womit Vertrag der Vertrag rechtsgültig rechtsgültig zustande zustande kommt. gekommen Zum Zweck ist. der Zum Mitarbeiterschulung Zweck der Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen und aus ist die<br />
<strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> Beweisgründen AG berechtigt, ist die <strong>ZA</strong> Telefongespräche <strong>Verlag</strong> AG berechtigt, bzw. Telefongespräche -bestellungen jederzeit bzw. – auf telefonische Tonträger Bestellungen aufzunehmen. jederzeit Im Übrigen<br />
auf Tonträger aufzunehmen. Dabei gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, welche die<br />
gelten die Geschäftsbedingungen, die die vertraglichen Beziehungen zwischen <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG und einem Inserenten<br />
oder Werbevermittler wie Werbegesellschaften oder Media-Agenturen regeln. Die Geschäftsbedingungen<br />
betreffen einem Inserenten insbesondere oder Einzeldispositionen, Werbevermittler sowie Wiederholungsaufträge zwischen Werbegesellschaften von Inseraten, oder Media-Agenturen<br />
Werbebeilagen, Beihefte und<br />
bezahlte regeln. Die redaktionelle allgemeinen Beiträge. Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage www.zaverlag.ch zu finden. Auf<br />
jeder Auftragsbestätigung<br />
wird ebenso auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.<br />
2. Vertragsabschluss<br />
Es 2. gelten Vertragsabschluss<br />
die jeweils gültigen Anzeigentarife, zuzüglich Mehrwertsteuer. Preisänderungen treten auch für laufende<br />
Es Aufträge gelten die sofort jeweils in Kraft. gültigen Der Anzeigentarife, Rabatt wird auf zuzüglich der Rechnung Mehrwertsteuer. direkt in Abzug Preisänderungen gebracht. treten auch für<br />
laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht.<br />
3. Datum- und Platzierungsvorschriften<br />
Für 3. Datum- die Aufnahme und Platzierungsvorschriften<br />
von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen.<br />
Für die Aufnahme Platzierungsvorschriften von Anzeigen in haben bestimmten nur Gültigkeit, Ausgaben wenn und der an bestimmten tarifliche Zuschlag Plätzen auf wird der keine Auftragsbestätigung<br />
Gewähr<br />
ersichtlich übernommen. ist und Platzierungsvorschriften dieser vom Inserenten haben oder der nur Werbevermittlung Gültigkeit, wenn der auch tarifliche bezahlt Zuschlag wird. Andernfalls auf werden sie als<br />
Platzierungswunsch Auftragsbestätigung betrachtet.<br />
ersichtlich ist und dieser vom Inserent oder der Werbevermittlung auch bezahlt wird. Andernfalls werden sie<br />
als Wunsch betrachtet.<br />
4. <strong>Verlag</strong>srecht<br />
<strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> 4. <strong>Verlag</strong>srecht AG behält sich folgende Rechte vor:<br />
– <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> Das Verlangen AG behält von sich Änderungen folgende der Rechte Inserats vor: Inhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben<br />
- Das von Gründen. Verlangen von Änderungen der Inserateninhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben von<br />
– Gründen. Das um eine Ausgabe Vor- oder Zurückschieben von nicht unbedingt<br />
- Das termingebundenen um eine Ausgabe Inseraten vor- oder aus zurückschieben technischen Gründen. von nicht unbedingt termingebundene Inserate wegen<br />
– technischen Das Annehmen Gründen. von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters.<br />
- Das Annehmen von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters.<br />
0800 44 40 44 vertraglichen Beziehungen zwischen <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG und<br />
5. Korrekturabzüge<br />
5. Korrekturabzüge<br />
Für Für Korrekturabzüge Korrekturabzüge müssen müssen die die Druckunterlagen Druckunterlagen mindestens mindestens 33 Tage Tage vor vor Annahmeschluss Annahmeschluss eintreffen. eintreffen. Für Für<br />
Vollvorlagen werden werden keine keine oder oder nur nur mittels mittels Verrechnung Verrechnung (siehe (siehe Punkt Punkt 3) Probeabzüge 3) Probeabzüge geliefert. geliefert. Inserate Inserate werden<br />
auch werden dann auch publiziert, dann wenn das Gut zum Druck (GzD) noch aussteht.<br />
publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.<br />
6. Druckmaterial<br />
Papierkopien 6. Druckmaterial gelten als Einwegmaterial. Der <strong>Verlag</strong> kann Datenträger, Reinzeichnungen, Filme und Fotos drei<br />
Monate Papierkopien nach der gelten letzten als Erscheinung Einwegmaterial. ohne Der Kostenfolge <strong>Verlag</strong> kann vernichten, Datenträger, sofern Reinzeichnungen, diese vom Inserenten Filme und nicht Fotos als aufbewahrungs-<br />
oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Der <strong>Verlag</strong> gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie<br />
nach drei Monaten seit letztem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Inserenten nicht<br />
als aufbewahrungs oder<br />
Wiedergabe der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der <strong>Verlag</strong> keine Haftung.<br />
rückgabepflichtig bezeichnet werden. Der <strong>Verlag</strong> gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe<br />
der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der <strong>Verlag</strong> keine Haftung. Der Kunde ist<br />
7. verantwortlich,<br />
Beleglieferung<br />
Es dass wird die ein Vorlage Belegexemplar fristgerecht pro zwei Ausgabedatum Tage vor Erscheinungsdatum kostenlos geliefert. beim Zusätzliche <strong>Verlag</strong> vorliegt. Belege Ist werden dies nicht in Rechnung der Fall,<br />
gestellt. darf das bereits vorhandene Inserat verwendet werden.<br />
8. 7. Gut Beleglieferung<br />
zum Druck<br />
Ein Es Gut wird zum ein Belegexemplar Druck wird nur kostenlos auf ausdrücklichen geliefert. Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen dem <strong>Verlag</strong><br />
rechtzeitig vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den vereinbarten Daten, selbst wenn das GzD<br />
8. Gut zum Druck<br />
noch aussteht.<br />
Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch erstellt und nur, sofern die<br />
Druckunterlagen rechtzeitig dem <strong>Verlag</strong> vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den<br />
9. abgemachten Zahlungskonditionen Tagen, selbst wenn<br />
Bei das allen GzD Dispositionen noch aussteht. sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 10 Tagen<br />
ohne Skontoabzug zahlbar. Vorauszahlungen können situativ verlangt werden. Erfolgen diese Zahlungen zu<br />
spät, 9. Zahlungskonditionen<br />
erscheint ein nicht termingebundenes Inserat in der nächstfolgenden Ausgabe(n). Der <strong>Verlag</strong> kann aufgrund<br />
verspäteter Bei allen Dispositionen Zahlung oder sind Zahlungsanzeige die Rechnungen, nicht sofern haftbar keine gemacht gegenteilige werden. Vereinbarung vorliegt, innert 30<br />
Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Vorauszahlungen können situativ einverlangt werden. Erfolgen diese<br />
Zahlungen zu spät,<br />
10. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen<br />
erscheint das nicht termingebundene Inserat in der nächstfolgenden Ausgabe(n). Der <strong>Verlag</strong> kann<br />
Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erschei-<br />
aufgrund verspäteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden.<br />
nungsdatum 10. Fehlerhaftes anzubringen. Erscheinen, Der Auftraggeber Nichterscheinen ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem<br />
Reklamationen Abdruck wegen der Anzeige fehlerhaftem zu einem Erscheinen Ersatzanspruch oder Nichterscheinen berechtigt, es werden sind innerhalb aber keine von Kosten 7 Tagen zurückerstattet.<br />
Erscheinungsdatum Wird der Sinn oder die schriftlich Wirkung anzubringen. des Inserates Der gar Auftraggeber wesentlich beeinträchtigt ist bei ganz oder ist teilweise ein Termininserat unleserlichem, nicht<br />
nach<br />
erschienen, unrichtigem werden die Einschaltkosten in Form von Inserateraum kompensiert. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern<br />
beeinträchtigen oder unvollständigem die Aussage Abdruck der Anzeige der Anzeige nur unerheblich. innert gleicher Ersatzansprüche, Frist berechtigt, zu die verlangen, über die Höhe dass der seine Insertionskosten<br />
nochmals hinausgehen, publiziert können wird, nicht wobei anerkannt jedoch keine werden. Kosten zurückerstattet werden. Wird der Sinn oder die Wirkung<br />
Anzeige<br />
des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten<br />
dadurch kompensiert, dass dem Kunden gratis ein entsprechender neuer Inserateplatz zur Verfügung gestellt<br />
Ansonsten wird. Fehlerhaft gilt: gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über<br />
die – Bei Insertionskosten Fehlern von Übersetzung hinausgehen, fremdsprachiger können nicht anerkannt Vorlagen werden. Die genannten Ansprüche entfallen;<br />
– Bei Verschiebung des Ausgabedatums<br />
-– Bei Bei Fehlern nicht eingehaltenen von Übersetzungen Platzierungsvorschriften<br />
fremdsprachiger Vorlagen<br />
-– bei Bei Datenverschiebung<br />
ungeeigneten Vorlagen<br />
-– bei Bei nicht Abweichung eingehaltenen der Farben Platzierungsvorschriften<br />
oder typographischen Vorschriften entfallen die genannten Ansprüche.<br />
- bei ungeeigneten Vorlagen sowie<br />
- bei Abweichen der Farben oder typografischer Vorschriften.<br />
Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die oben genannten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen<br />
Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die vorerwähnten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen<br />
oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inseratenbestimmungen<br />
Bestimmungen<br />
gleichgestellt.<br />
oder aus anderen Gründen werden ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inserate<br />
gleichgestellt.“<br />
11. Verantwortung für den Inhalt der Inserate<br />
Der 10.1. Inserent Kostenlose ist für den Inserate Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,<br />
Bei Richtlinien fehlerhaften und kostenlosen Verbandsregeln Insertionen der Branche (Füllerinserate) einzuhalten übernimmt und ist der dafür <strong>Verlag</strong> gegenüber keine Haftung. dem <strong>Verlag</strong> verantwortlich.<br />
Der Inserent ist selber dafür verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Firma <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG<br />
vorliegt, 11. Verantwortung wenn mehrere für Inserate den Inhalt auf der das Inserate Jahr verteilt schaltet. Der/die Sachbearbeitende ist nicht verpflichtet,<br />
Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen<br />
den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt.<br />
Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist dafür gegenüber dem<br />
<strong>Verlag</strong> verantwortlich. Der<br />
12. Inserent Annullierung ist selber von verantwortlich, Insertionsaufträgen dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Firma <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG vorliegt,<br />
Der wenn mündliche er mehrere Vertrag Inserate ist für auf beide das Parteien Jahr verteilt gemäss schaltet. dem Die Schweizerischen Sachbearbeiter Obligationenrecht sind nicht verpflichtet, verbindlich. den Die<br />
Stornierung Kunden darauf bedarf der Schriftform. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich. Vertragsabschlüsse<br />
aufmerksam können zu machen, innerhalb dass von keine 7 Tagen aktuelle gemäss Vorlage Obligationenrecht vorliegt. in schriftlicher Form wiederrufen werden.<br />
Bei Stornierungen kann <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG die folgenden Kosten verrechnen: Nach Ablauf der 7 Tage gelten folgende<br />
Bedingungen: 12. Annullierung von Inserationsaufträgen<br />
Der mündliche Vertrag ist für beide Parteien gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht verbindlich.<br />
Stornierungen und Verschiebungen der Daten, sowie Änderungen können nur bis fünf Arbeitstage vor der<br />
Stornierung von bestätigten Schaltungen und/oder Kampagnen;<br />
Erscheinung<br />
– getätigt 25% der werden. Kosten Die können Stornierung verrechnet muss werden; schriftlich erfolgen, entweder per Post, Mail oder Fax. Für eine<br />
Stornierung Stornierung bis kann 5 Tage eine vor Stornogebühr Start von bestätigten zwischen Schaltungen<br />
CHF 25.00 – CHF 1‘000.00 (je nach Inseratenbetrag)<br />
und/oder verrechnet Kampagnen; werden. Die<br />
– Bearbeitungsgebühr 50% der Kosten können bezieht verrechnet sich auf werden; die Grösse und Anzahl der Inserate, welche storniert werden müssen<br />
Stornierung sowie den aktuell Zeitpunkt laufender Stornierung. bestätigter Wird Schaltungen ein Rabattberechtigter Auftrag vorzeitig storniert, wird der bereits<br />
und/oder bezogene Kampagnen; Rabatt in<br />
– Rechnung 100% der Kosten gestellt. können verrechnet werden.<br />
13. Missbräuchliche Inserateverwendung durch Dritte<br />
13. Missbräuchliche Inserate Verwendung durch Dritte<br />
Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auch Online-Diensten eingespiesenen Inseraten<br />
Die und/oder irgendwie durch geartete den <strong>Verlag</strong> Verwendung erstellte von redaktionelle abgedruckten Beiträge oder (PR) auch durch in Online-Diensten Dritte ist unzulässig. eingespiesenen Der Inserent Inseraten<br />
und/oder erklärt durch sein den <strong>Verlag</strong> erstellten redaktionellen Beiträgen (PR) durch Dritte sind unzulässig. Der Inserent<br />
erklärt Einverständnis, sein Einverständnis, dass der dass <strong>Verlag</strong> der dagegen <strong>Verlag</strong> vorgehen dagegen vorgehen kann. kann.<br />
14. 14. Gerichtsstand<br />
Schriftlichkeit<br />
Als Als Gerichtsstand schriftliche Erklärung im Falle von einer Streitigkeiten Partei gilt jede aus Briefkorrespondenz, diesem<br />
Mail oder Faxnachricht.<br />
Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das Gericht am<br />
15. Gerichtsstand<br />
Domizil der <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG bestimmt.<br />
Als Gerichtsstand im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das<br />
Gericht am Domizil der <strong>ZA</strong>-<strong>Verlag</strong> AG bestimmt.<br />
Stand Stand 1.9.2015 04.12.2012/<strong>ZA</strong> <strong>Verlag</strong> AG<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN