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CH_DE_Wetrok_Preisliste2015

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Garantiebestimmungen<br />

1. Garantieerklärung<br />

<strong>Wetrok</strong> garantiert für die von ihr gelieferten<br />

<strong>Wetrok</strong> Reinigungsmaschinen,<br />

Geräte und Produkte eine einwandfreie<br />

Funktion für den vorgesehenen und<br />

zugesicherten Gebrauch.<br />

2. Beginn und Dauer der Garantie<br />

<strong>Wetrok</strong> gewährt für die von ihr gelie -<br />

ferten Reinigungsmaschinen eine<br />

Garantie von 24 Monaten oder 1000<br />

Betriebsstunden (es gilt der Wert,<br />

welcher zuerst erreicht wird). Die<br />

Garantie beginnt ab dem Lieferdatum.<br />

Für <strong>Wetrok</strong> Geräte sowie Reinigungs-,<br />

Pflege- und Schutz produkte gewährt<br />

<strong>Wetrok</strong> 12 Monate Garantie ab<br />

Lieferdatum. Für Occasionsmaschinen<br />

gilt eine 6-monatige Garantie ab<br />

Lieferdatum. Für Antriebsbatterien<br />

und Ladegeräte gelten die vom<br />

je wei ligen Lieferanten eingeräumten<br />

Garantien, welche 1 Jahr betragen.<br />

Nach Abschluss einer Reparaturund/oder<br />

Wartungsarbeit durch das<br />

<strong>Wetrok</strong> Servicepersonal wird eine<br />

Servicegarantie für die verrichtete<br />

Arbeit und die verwendeten Ersatzteile<br />

von 6 Monaten, ab Datum der Ausführung,<br />

gewährt.<br />

3. Garantieanspruch<br />

Der Kunde hat die von <strong>Wetrok</strong> gelieferten<br />

Maschinen, Geräte und Produkte<br />

umgehend nach der Lieferung zu prüfen<br />

und allfällige Mängel sofort schriftlich<br />

anzuzeigen.<br />

Verdeckte Mängel resp. Mängel, die<br />

erst im Verlauf der Garantiezeit auftauchen,<br />

sind umgehend nach deren<br />

Entdeckung schriftlich bekannt zu<br />

geben. Ein Garantieanspruch kann im<br />

Rahmen der Garantiebestimmungen<br />

geltend gemacht werden, wenn innerhalb<br />

der Garantiezeit die einwandfreie<br />

Funktion und der zugesicherte<br />

Gebrauch von <strong>Wetrok</strong> Produkten<br />

beeinträchtigt ist.<br />

4. Garantieeinschränkungen/<br />

Garantieausschluss<br />

Die Geltendmachung eines Garantieanspruches<br />

ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:<br />

• für sämtliche Teile, die beim<br />

Gebrauch dem normalen Verschleiss<br />

unterworfen sind;<br />

• für Defekte, die durch fahrlässige<br />

oder unsachgemässe Bedienungen<br />

entstanden sind;<br />

• wenn Maschinen und Geräte von<br />

Drittpersonen, ohne Einwilligung der<br />

<strong>Wetrok</strong> geöffnet und/oder repariert<br />

wurden;<br />

• wenn die <strong>Wetrok</strong> Betriebsan lei tungen<br />

nicht eingehalten wurden;<br />

• wenn nicht Original <strong>Wetrok</strong>-<br />

Ersatzteile/Zubehör eingesetzt<br />

wurden.<br />

Die Geltendmachung eines Garantieanspruches<br />

kann eingeschränkt werden,<br />

wenn nicht <strong>Wetrok</strong> Reinigungsprodukte<br />

eingesetzt wurden.<br />

5. Garantieleistungen<br />

<strong>Wetrok</strong> verpflichtet sich, alle während<br />

der Garantiezeit gemeldeten<br />

Mängel zu beheben resp. mangelhafte<br />

Teile kostenlos zu ersetzen,<br />

sofern der Mangel nachweisbar auf<br />

fehlerhafte Konstruktion, mangelhafte<br />

Produktion oder ungeeignetes<br />

Material zurückzuführen ist und kein<br />

Garantieausschlussgrund vorliegt.<br />

<strong>Wetrok</strong> AG<br />

Kontakt<br />

Ausgabe 2015/16 – Preise zuzüglich MWST. Änderungen vorbehalten.<br />

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