sicherheits partner sicherheits partner - Berufsgenossenschaft für ...
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<strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>für</strong> Fahrzeughaltungen<br />
Verpackungen und Tanks <strong>für</strong> die Beförderung<br />
gefährlicher Güter sind<br />
so konzipiert, dass sie abhängig<br />
von den Inhalten den zu erwartenden Beanspruchungen<br />
standhalten. Die Anforderungen<br />
da<strong>für</strong> sind <strong>für</strong> den Straßenverkehr<br />
im ADR (Europäisches Übereinkommen<br />
über die internationale Beförderung gefährlicher<br />
Güter auf der Straße) umfassend<br />
geregelt.<br />
Bei normalen Beförderungsbedingungen<br />
ist ein Austreten von Gefahrgut aufgrund<br />
der Vorgaben nicht zu erwarten. Bei aller<br />
Umsicht und Sorgfalt sind Unfälle und<br />
Notfälle aber nicht auszuschließen. Gerade<br />
dann kommt es darauf an, dass richtig<br />
und angemessen reagiert wird. Vorausset-<br />
10 17.04.09 SicherheitsPartner 3/2009<br />
BGF Gesund und sicher<br />
Richtig handeln bei Unfällen und<br />
Notfällen: Die neu gestalteten<br />
Unfallmerkblätter bieten wesentliche<br />
Informationen in übersichtlicher Form.<br />
Richtig<br />
reagieren<br />
zung da<strong>für</strong> sind fachgerechte Informationen.<br />
Der Fahrzeugführer erhält die Informationen,<br />
die er unterwegs benötigt, aus<br />
zwei Quellen: Aus dem Beförderungspapier<br />
und aus den Schriftlichen Weisungen,<br />
dem so genannten Unfallmerkblatt.<br />
In diesem Unfallmerkblatt ist der Fahrzeugbesatzung<br />
vorgegeben, welche Gefahreneigenschaften<br />
von den Gütern ausgehen<br />
können und welche Maßnahmen<br />
bei Unfällen durchzuführen sind. Klargestellt<br />
wird dabei auch, dass der Fahrer nur<br />
Maßnahmen ergreifen muß, die er sicher,<br />
praktisch und gefahrlos durchführen kann.<br />
Er darf sich also nicht selbst gefährden<br />
und muss alles Weitere den entsprechenden<br />
Einsatzkräften überlassen. In<br />
Bei einem Unfall darf ein Fahrer nur die<br />
Maßnahmen ergreifen, die sicher, praktisch<br />
und gefahrlos durchzuführen sind. Alles<br />
weitere ist in Deutschland Aufgabe der<br />
Feuerwehren.<br />
Deutschland sind dies die Feuerwehren.<br />
Bisher war der Absender beziehungsweise<br />
der Verlader verantwortlich <strong>für</strong> die Übergabe<br />
eines Unfallmerkblattes. Mit Inkrafttreten<br />
des ADR 2009 zum 1. Januar 2009<br />
muss der Beförderer da<strong>für</strong> sorgen, dass der<br />
Fahrer das Unfallmerkblatt nach neuem<br />
Muster in seiner Sprache erhält. Die Vereinfachung<br />
der Regelung dürfte insgesamt<br />
<strong>für</strong> mehr Übersichtlichkeit sorgen.<br />
Unfallmerkblätter in neuer Fassung<br />
Das Unfallmerkblatt ist vom Fahrer im<br />
Führerhaus mitzuführen. Wichtig ist dabei,<br />
dass es in der Sprache des Fahrers und evtl.<br />
des Beifahrers mitzuführen ist, denn ein<br />
Unfallmerkblatt wird nur dann gelesen und<br />
Berufsfeuerwehr München