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sicherheits partner sicherheits partner - Berufsgenossenschaft für ...

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<strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>für</strong> Fahrzeughaltungen<br />

Verpackungen und Tanks <strong>für</strong> die Beförderung<br />

gefährlicher Güter sind<br />

so konzipiert, dass sie abhängig<br />

von den Inhalten den zu erwartenden Beanspruchungen<br />

standhalten. Die Anforderungen<br />

da<strong>für</strong> sind <strong>für</strong> den Straßenverkehr<br />

im ADR (Europäisches Übereinkommen<br />

über die internationale Beförderung gefährlicher<br />

Güter auf der Straße) umfassend<br />

geregelt.<br />

Bei normalen Beförderungsbedingungen<br />

ist ein Austreten von Gefahrgut aufgrund<br />

der Vorgaben nicht zu erwarten. Bei aller<br />

Umsicht und Sorgfalt sind Unfälle und<br />

Notfälle aber nicht auszuschließen. Gerade<br />

dann kommt es darauf an, dass richtig<br />

und angemessen reagiert wird. Vorausset-<br />

10 17.04.09 SicherheitsPartner 3/2009<br />

BGF Gesund und sicher<br />

Richtig handeln bei Unfällen und<br />

Notfällen: Die neu gestalteten<br />

Unfallmerkblätter bieten wesentliche<br />

Informationen in übersichtlicher Form.<br />

Richtig<br />

reagieren<br />

zung da<strong>für</strong> sind fachgerechte Informationen.<br />

Der Fahrzeugführer erhält die Informationen,<br />

die er unterwegs benötigt, aus<br />

zwei Quellen: Aus dem Beförderungspapier<br />

und aus den Schriftlichen Weisungen,<br />

dem so genannten Unfallmerkblatt.<br />

In diesem Unfallmerkblatt ist der Fahrzeugbesatzung<br />

vorgegeben, welche Gefahreneigenschaften<br />

von den Gütern ausgehen<br />

können und welche Maßnahmen<br />

bei Unfällen durchzuführen sind. Klargestellt<br />

wird dabei auch, dass der Fahrer nur<br />

Maßnahmen ergreifen muß, die er sicher,<br />

praktisch und gefahrlos durchführen kann.<br />

Er darf sich also nicht selbst gefährden<br />

und muss alles Weitere den entsprechenden<br />

Einsatzkräften überlassen. In<br />

Bei einem Unfall darf ein Fahrer nur die<br />

Maßnahmen ergreifen, die sicher, praktisch<br />

und gefahrlos durchzuführen sind. Alles<br />

weitere ist in Deutschland Aufgabe der<br />

Feuerwehren.<br />

Deutschland sind dies die Feuerwehren.<br />

Bisher war der Absender beziehungsweise<br />

der Verlader verantwortlich <strong>für</strong> die Übergabe<br />

eines Unfallmerkblattes. Mit Inkrafttreten<br />

des ADR 2009 zum 1. Januar 2009<br />

muss der Beförderer da<strong>für</strong> sorgen, dass der<br />

Fahrer das Unfallmerkblatt nach neuem<br />

Muster in seiner Sprache erhält. Die Vereinfachung<br />

der Regelung dürfte insgesamt<br />

<strong>für</strong> mehr Übersichtlichkeit sorgen.<br />

Unfallmerkblätter in neuer Fassung<br />

Das Unfallmerkblatt ist vom Fahrer im<br />

Führerhaus mitzuführen. Wichtig ist dabei,<br />

dass es in der Sprache des Fahrers und evtl.<br />

des Beifahrers mitzuführen ist, denn ein<br />

Unfallmerkblatt wird nur dann gelesen und<br />

Berufsfeuerwehr München

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