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Die Bevölkerung des kurkölnischen Sauerlandes im Jahre 1543

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früher. Auf ein kurze Aufwertungsperiode folgte eine noch stärkere Entwertung, so<br />

daß auf einen Goldgulden <strong>im</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>1543</strong> nicht weniger als 24 Schillinge entfielen.<br />

Ein Ort ist nun gleichbedeutend mit einem Viertel gg. Wir haben also in unserem<br />

Register unter einem Ort sechs Schillinge zu verstehen. Beachten wir, daß <strong>im</strong> <strong>Jahre</strong><br />

<strong>1543</strong> ein Scheffel Roggen mit 7 ½ Schillingen, ein Scheffel Gerste mit 6 Schillingen<br />

bezahlt wurde, so können wir uns von der steuerlichen Belastung ein recht gutes<br />

Bild machen, obwohl die Größe <strong>des</strong> Scheffels <strong>im</strong> <strong>kurkölnischen</strong> Sauerland fast von<br />

Kirchspiel zu Kirchspiel verschieden war; als Mittelwert ergibt sich für einen Scheffel<br />

Hartkorn eine Größe von etwa 44 Litern.<br />

Zu dem Schatzungsregister an sich ist zu sagen: Es ist auf 183 Blättern<br />

(19x15cm groß) von einer einzigen Hand geschrieben. <strong>Die</strong> meist recht klare Schrift<br />

zeigt in größeren Abständen starke Ermüdungserscheinungen, die das Lesen erschweren.<br />

Als Einband ist ein Pergamentblatt aus einem Choralbuch verwendet<br />

worden, auf dem die roten Notenlinien und schwarzen Noten, sowie text, der mit<br />

roten und blauen Initialen durchsetzt ist, noch recht gut zu erkennen sind. <strong>Die</strong> Anordnung<br />

<strong>des</strong> Registers unterscheidet sich von der für die Register von 1535 und<br />

1563 sehr stark. In allen werden zunächst summarisch die Steuerbeträge der Städte<br />

und Freiheiten aufgeführt. In der Aneinanderreihung der Kirchspiele und Gerichte<br />

weicht unser Register dann aber von den beiden anderen völlig ab.<br />

Wie die Einleitung besagt, umfaßt der erste teil die Ämter Waldenburg, Bilstein<br />

und Fredeburg unter Einschluß der <strong>im</strong> Märkischen wohnenden kölnischen Untertanen.<br />

Lediglich das Kirchspiel Reiste wird <strong>im</strong> zweiten Teil geführt, der das Amt<br />

Hirschberg umfassen soll, aber <strong>des</strong>sen Grenzen in mehreren Fällen nicht beachtet.<br />

Es folgen alsdann die Ämter Brilon, Rüthen, Gesecke, Erwitte, (-A4-) Oestinghausen.<br />

<strong>Die</strong> Ämter Balve, Menden und Werl schließen sich an. Den Schluß bilden die<br />

Ämter Arnsberg und Körbecke, denen die Gerichte Stockum (Krs. Arnsberg) und<br />

Hellefeld außerhalb ihres Amtsverban<strong>des</strong> folgen. Es fehlt lediglich das Amt Medebach,<br />

das damals von den Grafen von Waldeck beansprucht wurde, so daß es den<br />

kölnischen Amtleuten wahrscheinlich unmöglich war, dort die Steuern zu erheben.<br />

<strong>Die</strong> Ämter sind in vielen Fällen nach Kirchspielen unterteilt. Jedoch sind auch in<br />

dieser Hinsicht zahlreichen Ungenauigkeiten festzustellen, da die Dörfer eines<br />

Kirchspiels häufig auseinander gerissen sind. Innerhalb der einzelnen Ortschaften<br />

ist ein feste Ordnung gewahrt worden, durch die es dem Ortsunkundigen ermöglicht<br />

wird, die alten Namen und die heutigen Höfe, in einen sicheren Zusammenhang zu<br />

bringen und die Lage untergegangener Höfe mit ziemlicher Sicherheit zu best<strong>im</strong>men.<br />

<strong>Die</strong>se feste Ordnung bei der Aufzählung der einzelnen Anwesen ist auch für<br />

die Register von 1535 und 1563 nachzuweisen, so daß Namensvergleiche zwischen<br />

den Registern zu recht sicheren Feststellungen zu führen vermögen.<br />

<strong>Die</strong> Namensvergleiche waren notwendig, da der Schreiber <strong>des</strong> Registers von <strong>1543</strong><br />

viele Namen mehr oder weniger stark verschrieben und dadurch unkenntlicher gemacht<br />

hatte. Sollte aber unser Register vollen Wert haben, dann mußte versucht<br />

werden, die richtigen Namensformen wieder zu finden. Soweit dies möglich war,<br />

sind die Ergebnisse <strong>im</strong> dritten Teil zusammengefaßt worden, der die entsprechenden<br />

Namen der Register von 1535 und 1563 enthält.<br />

<strong>Die</strong> <strong>im</strong> zweiten Teil hinter die Namen gesetzten Zahlen verweisen auf den dritten<br />

Teil. Gleichzeitig enthält der dritte Teil angaben über kirchliche Zugehörigkeit der<br />

einzelnen Orte und den Beginn der betreffenden Kirchenbücher. Bei Orten, die <strong>1543</strong><br />

noch zu einer anderen Pfarrei gehörten als nach Einführung der Kirchenbücher, ist<br />

das Pfarramt angeführt, das nach dieser Einführung zuständig war. Dadurch soll die<br />

Schatzungs-Register <strong>1543</strong> 16 Wilhelm Voss

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