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NEWS<br />

Gewerbemietrecht<br />

Die neuesten Urteile<br />

Berichte in den Medien über das Mietrecht betreffen zumeist das Wohnmietrecht: Mietpreisbremsen oder<br />

die Zahlung des Maklers durch den Vermieter sind im Gewerbemietrecht jedoch kein Thema. Dennoch<br />

entwickelt sich das Gewerbemietrecht beständig fort. Dazu trägt besonders der Bundesgerichtshof (BGH)<br />

bei. Einige wichtige Entscheidungen zum Gewerberaummietrecht der letzten Zeit stellt der folgende Beitrag vor.<br />

Wohnungsmiete oder Gewerbemiete?<br />

Es gibt Mietverhältnisse, die sowohl Wohnraum als auch<br />

Gewerberaum betreffen. So wie in einem aktuellen BGH-<br />

Fall, in dem die Mieter eines Hauses die obere Etage bewohnten<br />

und im Erdgeschoss ihre Praxis betrieben. Dem<br />

Mietverhältnis zugrunde lag ein Wohnraummietvertrag,<br />

der diese gewerbliche Nutzung gestattete. Als der Vermieter<br />

diesen kündigte, legte er Gewerbemietrecht zugrunde.<br />

Die Mieter gingen von einem wesentlich schwerer<br />

zu kündigenden Wohnmietverhältnis aus. Für den BGH<br />

stellte sich nun die Frage, welches Mietrecht in solchen<br />

Mischmietverhältnissen anwendbar ist? Schon in der Vergangenheit<br />

hatte er entschieden, dass bei einheitlichem<br />

Mietvertrag entweder nur Gewerbemietrecht oder nur<br />

Wohnmietrecht einschlägig ist. Maßstab dafür ist wiederum<br />

die jeweils überwiegende Nutzung. Diese müssen Gerichte<br />

im Einzelfall ermitteln. Ein fester Kriterienkatalog<br />

fehlt ihnen dabei. Anzeichen für die Art des Mietrechtsverhältnisses<br />

sind etwa entsprechende Vereinbarungen.<br />

Auch das Verhältnis von Wohn- zu Gewerbefläche lässt<br />

Rückschlüsse auf das geltende Mietrecht zu. Außen vor<br />

bleiben muss aber, dass die Mieter ihren überwiegenden<br />

Lebensunterhalt im gleichzeitig bewohnten Objekt<br />

verdienen. Denn Erwerbstätigkeit als Einkommensquelle<br />

und Wohnen als privater Rückzugsort sind nicht ver-<br />

→<br />

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