09_selbstaendigkeit2014_2
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NEWS<br />
Gewerbemietrecht<br />
Die neuesten Urteile<br />
Berichte in den Medien über das Mietrecht betreffen zumeist das Wohnmietrecht: Mietpreisbremsen oder<br />
die Zahlung des Maklers durch den Vermieter sind im Gewerbemietrecht jedoch kein Thema. Dennoch<br />
entwickelt sich das Gewerbemietrecht beständig fort. Dazu trägt besonders der Bundesgerichtshof (BGH)<br />
bei. Einige wichtige Entscheidungen zum Gewerberaummietrecht der letzten Zeit stellt der folgende Beitrag vor.<br />
Wohnungsmiete oder Gewerbemiete?<br />
Es gibt Mietverhältnisse, die sowohl Wohnraum als auch<br />
Gewerberaum betreffen. So wie in einem aktuellen BGH-<br />
Fall, in dem die Mieter eines Hauses die obere Etage bewohnten<br />
und im Erdgeschoss ihre Praxis betrieben. Dem<br />
Mietverhältnis zugrunde lag ein Wohnraummietvertrag,<br />
der diese gewerbliche Nutzung gestattete. Als der Vermieter<br />
diesen kündigte, legte er Gewerbemietrecht zugrunde.<br />
Die Mieter gingen von einem wesentlich schwerer<br />
zu kündigenden Wohnmietverhältnis aus. Für den BGH<br />
stellte sich nun die Frage, welches Mietrecht in solchen<br />
Mischmietverhältnissen anwendbar ist? Schon in der Vergangenheit<br />
hatte er entschieden, dass bei einheitlichem<br />
Mietvertrag entweder nur Gewerbemietrecht oder nur<br />
Wohnmietrecht einschlägig ist. Maßstab dafür ist wiederum<br />
die jeweils überwiegende Nutzung. Diese müssen Gerichte<br />
im Einzelfall ermitteln. Ein fester Kriterienkatalog<br />
fehlt ihnen dabei. Anzeichen für die Art des Mietrechtsverhältnisses<br />
sind etwa entsprechende Vereinbarungen.<br />
Auch das Verhältnis von Wohn- zu Gewerbefläche lässt<br />
Rückschlüsse auf das geltende Mietrecht zu. Außen vor<br />
bleiben muss aber, dass die Mieter ihren überwiegenden<br />
Lebensunterhalt im gleichzeitig bewohnten Objekt<br />
verdienen. Denn Erwerbstätigkeit als Einkommensquelle<br />
und Wohnen als privater Rückzugsort sind nicht ver-<br />
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