Leidenschaft für Keramik - Fornaton Feuerkeramik
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<strong>Fornaton</strong> - Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
1. Allgemeines<br />
Alle Verkäufe und Lieferungen unserer Erzeugnisse erfolgen stets aufgrund<br />
der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese<br />
können ohne schriftliche Bestätigung nicht geändert werden, auch nicht<br />
durch Bekanntgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.<br />
Ebenso liegt in nachfolgenden Lieferungen keine Annahme<br />
entgegenstehender Bedingungen.<br />
2. Angebote – Aufträge<br />
Bezüglich Liefermöglichkeit, Lieferzeit und Preisen sind unsere Angebote<br />
nicht bindend und verpfl ichten uns nicht zur Auftragsannahme. Erst<br />
durch unsere schriftliche Bestätigung werden Vertragsabschlüsse und<br />
sonstige Vereinbarungen verbindlich. Nebenabreden und Zusicherungen<br />
unserer Angestellten benötigen, um wirkungsvoll zu sein, unserer<br />
schriftlichen Bestätigung. Von uns unterbreitete Unterlagen, wie Planungen,<br />
Kostenvoranschläge und ähnliches bleiben unser Eigentum. Sie<br />
sind streng vertraulich und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung<br />
weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht<br />
werden. Falls kein Auftrag erteilt wird, sind die Unterlagen auf Verlangen<br />
komplett zurückzugeben. Die uns erteilten Aufträge bedürfen zu ihrer<br />
verbindlichen Annahme der schriftlichen Bestätigung. Dies betrifft auch<br />
Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen.<br />
3. Preise<br />
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Unsere Preise verstehen sich ab Werk einschließlich Innenverpackung<br />
(Außenverpackung wie Karton, Kiste oder Palette wird<br />
gesondert berechnet).<br />
4. Zahlungsbedingungen<br />
Soweit nicht anders festgelegt, sind unsere Rechnungen innerhalb<br />
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Bezahlung<br />
innerhalb 8 Tagen werden 2 % Skonto vom Nettobetrag gewährt. Ein<br />
Skontoabzug auf jüngere Rechnungen ist nicht zulässig, soweit ältere,<br />
fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind. Die Auslieferung bestellter<br />
Ware kann nach unserem Ermessen von sofortiger Bezahlung abhängig<br />
gemacht werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt,<br />
Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze <strong>für</strong> Überziehungskredite zu<br />
berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen<br />
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.<br />
Die Geltendmachung (Beanspruchung) eines weiteren Verzugsschadens<br />
bleibt vorbehalten.<br />
Nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt die Rücknahme<br />
gelieferter, aber nicht mit Mängeln behafteter Ware. Für entstehende<br />
Verwaltungskosten behalten wir uns vor, einen Abschlag von 30 % des<br />
zu erstattenden Betrages vorzunehmen. Eventuelle Rücksendungen sind<br />
vom Käufer auf eigene Rechnung und Gefahr zu veranlassen.<br />
5. Lieferzeiten/Verzug<br />
Lieferzeiten können nur unverbindlich angegeben werden. Sie beginnen<br />
erst mit dem Tage der vollständigen Klärung des betreffenden Auftrages<br />
aufgrund unserer Bestätigung. Wegen der bekannten Gegebenheiten der<br />
keramischen Produktion sind Lieferverzögerungen nie auszuschließen.<br />
Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.<br />
Für Liefer- und Leistungsverzögerung infolge höherer Gewalt und<br />
von Ereignissen, die uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder<br />
unmöglich machen, (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene<br />
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Fehlbrand,<br />
Arbeitskämpfe, Personalmangel, mangelnde Transportfähigkeit, behördliche<br />
Anordnungen u. ä.), auch wenn sie unsere Lieferanten oder deren<br />
Unterlieferanten betreffen – übernehmen wir keine Verantwortung.<br />
Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung mit<br />
einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch<br />
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der<br />
Käufer kann von uns nur die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten<br />
oder innerhalb einer angemessen Frist liefern wollen. Schadensansprüche<br />
des Käufers sind ausgeschlossen.<br />
6. Versand und Übernahme<br />
Die Lieferung erfolgt durch Versand oder Übernahme ab Werk. Der Versand<br />
erfolgt im Auftrag und auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dies<br />
gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung. Wir sind bevollmächtigt,<br />
die zum Versand erforderlichen Rechtsgeschäfte mit dem Spediteur bzw.<br />
Frachtführer im Namen des Käufers abzuschließen. Rücksendegebühren<br />
sind vom Käufer zu tragen. Wird die Ware vom Käufer übernommen, so<br />
geht mit der Übernahme die Gefahr auf den Käufer über. Auf Wunsch des<br />
Käufers wird eine Transportversicherung zu dessen Lasten abgeschlossen.<br />
7. Gewährleistung<br />
Der Kunde ist verpfl ichtet die gelieferte Ware unverzüglich auf sichtbare<br />
Mängel zu überprüfen. Mängelrügen sind laut §377 HGB unverzüglich<br />
nach Abschluss der Prüfung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen<br />
nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die Mängelrüge ist unzulässig,<br />
wenn die Ware sich nicht mehr an Ort und Stelle und im Zustand der<br />
Ablieferung befi ndet. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind<br />
Beschädigungen, die durch den Transport oder durch unsachgemäße Behandlung<br />
des Empfängers entstehen. Herstellungsbedingte Abweichungen<br />
in Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönen, die sich im Rahmen<br />
der nach den bestehenden Normen (ADO-Richtlinien) in zulässigen oder<br />
handelsüblichen Toleranzen bewegen, schließen generell die Geltendmachung<br />
irgendwelcher Gewährleistungsansprüche aus. Haarrisse in der<br />
Glasur sind in der Eigenart des keramischen natürlichen Materials und<br />
der Brennweise begründet und daher kein Reklamationsgrund. Ausgeschlossen<br />
ist ferner die Gewährleistung <strong>für</strong> absolut gleichmäßigen Farbverlauf<br />
oder <strong>für</strong> eine Übereinstimmung bei Nachlieferungen bzw. mit evtl.<br />
vorgelegten Handmustern. Für Sonderanfertigungen wird keine Gewähr<br />
geleistet. Sie sind je nach Ausfall der Herstellung abzunehmen und zu<br />
bezahlen. Sind größere Mengen in Sonderausführungen in Auftrag gegeben,<br />
so darf die Lieferung um eine angemessene Stückzahl unter- oder<br />
überschritten werden (Ofenproduktion). Schadenersatzansprüche jeder<br />
Art uns gegenüber sind ausgeschlossen, soweit wir den Schaden nicht<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.<br />
8. Eigentumsvorbehalt<br />
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren<br />
vor, bis der Käufer alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere<br />
auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, beglichen hat. Soweit<br />
der Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang die Ware weiter veräußert,<br />
tritt er die Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an<br />
uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Käufer be- und verarbeitet<br />
die unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren stets <strong>für</strong> uns. Bei<br />
Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Materialien durch den<br />
Käufer entsteht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis<br />
des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Materialien<br />
zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere<br />
Zustimmung die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu<br />
übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen<br />
durch Dritte hat unser Kunde den Dritten auf unser Eigentum<br />
zu verweisen und uns sofort zu verständigen. Bei Zahlungsverzug, bei<br />
Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse<br />
des Käufers, bei Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen<br />
Vergleichsverfahrens oder des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
des Käufers können wir vom Vertrag zurücktreten bzw. die Rückgabe<br />
der Sache verlangen. Das Gleiche gilt, wenn nach der Lieferung bei uns<br />
begründete Zweifel über Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft<br />
entstehen.<br />
9. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Teilunwirksamkeit<br />
Erfüllungsort <strong>für</strong> alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten<br />
sowie Gerichtsstand ist Amberg. Die Beziehungen zwischen beiden Vertragspartnern<br />
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs-<br />
und Lieferbedingungen oder des Liefergeschäfts berührt nicht die<br />
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und des Abschlusses im<br />
Ganzen.<br />
Etwa unwirksame Bestimmungen sind einvernehmlich durch wirksame<br />
Neuregelungen zu ersetzen, die dem mit den nichtigen Bestimmungen<br />
verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich am nächsten<br />
kommen.<br />
98 Januar 2012