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technischen Prüfstellen - KfV

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Aufgaben der Verkehrsverwaltung<br />

(im Zusammenhang mit Fahrerlaubnisprüfungen)<br />

Parlament/Bundesregierung<br />

Bundesministerium<br />

für Bauen und Verkehr (BMVBS)<br />

Bundesanstalt für<br />

Straßenwesen (BASt)<br />

Verkehrsministerien<br />

der Bundesländer<br />

Fahrerlaubnisbehörden<br />

der Kommunen<br />

TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG<br />

Norbert Stanislowski / Stand: 6.3.2010<br />

Rahmengesetzgebung<br />

(StvG, KfSachvG, FahrlG, ....)<br />

Verordnungen zur Umsetzung der Gesetze<br />

(FeV, Prüfungsrichtlinie, DV-FahrlG, FahrlPrüfO<br />

FahrschAusbO, ...)<br />

Akkreditierung der Technischen <strong>Prüfstellen</strong> für<br />

den Kraftfahrzeugverkehr (TP)<br />

Beauftragung der TP<br />

Aufsicht über TP<br />

Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland<br />

Prüfungsausschuss zur Anerkennung der<br />

Prüfer, ...<br />

Erteilung der Fahrerlaubnisse<br />

Festlegung von Auflagen<br />

Prüfaufträge an TP<br />

Anerkennung und Aufsicht über Fahrlehrer und<br />

Fahrschulen

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