Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Windenergieerlasse der Länder
Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht; Hintergrundpapier Stiftung Umweltenergierecht, Februar 2016
Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht; Hintergrundpapier Stiftung Umweltenergierecht, Februar 2016
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<strong>Aktuelle</strong> <strong>Entwicklungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergieerlasse</strong> <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
A. Zusammenfassung<br />
Das Recht <strong>der</strong> Windenergie wird nicht nur maßgeblich durch das För<strong>der</strong>-, Planungs- und Genehmigungsrecht<br />
best<strong>im</strong>mt, son<strong>der</strong>n auch durch die <strong>Windenergieerlasse</strong> und sonstigen windspezifischen<br />
Leitfäden, Rundschreiben, Hinweise und Handreichungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Manche<br />
Landesregierungen wie in Baden-Württemberg, Thüringen o<strong>der</strong> Nordrhein-Westfalen versuchen<br />
dadurch stärker Einfluss auf die künftige Entwicklung <strong>der</strong> Windenergie zu nehmen und<br />
den Windenergieausbau weiter voranzubringen – nicht selten eine Reaktion auf geän<strong>der</strong>te<br />
Regierungsverhältnisse. Vor allem durch die <strong>im</strong> Hinblick auf die Windenergienutzung thematisch<br />
sehr umfassenden Erlasse gewinnt das „Windenergierecht“ damit an Übersichtlichkeit,<br />
wenn nicht sogar an Konsistenz. Denn sie unterstützen eine einheitliche Auslegung und Anwendung<br />
des Rechts und können damit zur Rechtssicherheit beitragen. An<strong>der</strong>erseits können<br />
damit aber auch rechtliche Schwierigkeiten verbunden sein, wenn sie fälschlicherweise als<br />
bindend o<strong>der</strong> abschließend eingeordnet werden, was etwa zu einem Abwägungsausfall bei<br />
Planungsträgern führen kann, o<strong>der</strong> wenn die Gerichte <strong>im</strong> Nachhinein zu einer an<strong>der</strong>en Auslegung<br />
gelangen. Die Gesamtschau <strong>der</strong> vielfältigen Dokumente zeigt zudem durchaus auch unterschiedliche<br />
Akzente bis hin zu teils sogar divergierenden Tendenzen in den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
und damit einen gewissen „rechtlichen Flickenteppich“. Vorhabenträger müssen<br />
daher „rechts und links“ von Landesgrenzen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Rechtsreg<strong>im</strong>en<br />
umgehen, was <strong>im</strong> fö<strong>der</strong>alen System Deutschlands zwar nicht ungewöhnlich ist, dennoch<br />
für die Energiewende nicht för<strong>der</strong>lich ist.<br />
B. Einleitung<br />
Im Interesse des Kl<strong>im</strong>a- und Umweltschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung <strong>der</strong> Energieversorgung<br />
soll <strong>der</strong> Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch<br />
auf mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050 erhöht werden (§ 1 Abs. 2 EEG 2014).<br />
Eine tragende Säule in <strong>der</strong> Energiepolitik Deutschlands ist dabei <strong>der</strong> weitere Ausbau <strong>der</strong> Windenergie<br />
1 . Bei <strong>der</strong> Onshore-Windenergie wird kurz- und mittelfristig das wirtschaftlichste Ausbaupotential<br />
<strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> erneuerbarer Energien gesehen 2 . Für die Nutzung dieses Potenzials<br />
ist eine Vielzahl von Rechtsmaterien von Bedeutung, sei es das Raumordnungs- und Bauplanungsrecht,<br />
das Genehmigungsrecht o<strong>der</strong> das energierechtliche För<strong>der</strong>recht. Auch die Län<strong>der</strong><br />
versuchen auf die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie entsprechend Einfluss zu nehmen, sei es durch<br />
1<br />
Vgl. BReg, Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, Oktober<br />
2011, S. 6 f., 9; Schlesinger/Lindenberger/Lutz u. a., Energieszenarien für ein Energiekonzept <strong>der</strong> Bundesregierung,<br />
August 2010, S. 109 ff.<br />
2<br />
Vgl. BReg, Energiekonzept (Fn. 1), S. 9.<br />
1<br />
Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht