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Managementplanung für das FFH-Gebiet „Seeluch-Priedeltal“

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Vierbeiner müssen<br />

zur Hundesteuer<br />

angemeldet sein!<br />

Für die meisten Halterinnen und Halter<br />

vierbeiniger Freunde ist die Anmeldung<br />

ihres Tieres zur Hundesteuer bei der Gemeindeverwaltung<br />

ebenso selbstverständlich<br />

wie die regelmäßige Versorgung und<br />

Impfung ihres Tieres.<br />

Bedauerlicherweise häufen sich jedoch in<br />

der Vergangenheit die Fälle, in denen die<br />

Anmeldung zur Hundesteuer, zumeist aus<br />

Nachlässigkeit oder Unkenntnis, unterbleibt.<br />

Das gilt oftmals dann, wenn zu dem<br />

zunächst gehaltenen Hund ein weiteres<br />

Tier oder gar mehrere vierbeinige Gesellen<br />

hinzukommen. Nicht selten wird dabei<br />

übersehen, <strong>das</strong>s beim Halten mehrerer<br />

Hunde auch zusätzliche Steuern anfallen.<br />

Es wird daher ausdrücklich an alle Hundehalterinnen<br />

und Hundehalter appelliert,<br />

einmal <strong>für</strong> sich persönlich nachzuprüfen,<br />

ob der Hund oder gar die Hunde<br />

ordnungsgemäß und vollständig zur Hundesteuer<br />

bei der Gemeinde angemeldet<br />

worden sind. Ist dies (noch) nicht der Fall<br />

oder bestehen Zweifel, so mögen sich die<br />

betroffenen Hundehalterinnen/Hundehalter<br />

bitte umgehend mit dem Steueramt,<br />

Tel. 03371 686-29 in Verbindung setzen.<br />

Wir beraten Sie gern im Hinblick auf<br />

<strong>das</strong> Besteuerungsverfahren und erteilen<br />

Ihnen die amtliche Hundesteuermarke.<br />

Diese übrigens gilt nicht nur als steuerlicher<br />

Nachweis, sondern hilft– neben der<br />

obligatorisch gewordenen Erkennung<br />

durch Mikrochip, Tätowierung und Identifikationsmarke<br />

– im Falle des Verlustes zusätzlich<br />

beim raschen Wiederauffinden<br />

Ihres Tieres.<br />

Sicherlich sind dies Gründe, die auch aus<br />

Sicht der Halterin und des Halters <strong>für</strong><br />

eine Anmeldung des Hundes/der Hunde<br />

bei der Gemeinde sprechen.<br />

Vorbeugend wird jedoch auch darauf<br />

hingewiesen, <strong>das</strong>s jede Hundehalterin<br />

und jeder Hundehalter rechtlich zur ordnungsgemäßen<br />

steuerlichen Anmeldung<br />

ihres Hundes bzw. ihrer Hunde verpflichtet<br />

sind. Dabei ist auch zu beachten, <strong>das</strong>s<br />

<strong>das</strong> Unterbleiben der erforderlichen Steueranmeldung<br />

als Steuerordnungswidrigkeit<br />

oder – je nach Fallgestaltung – sogar<br />

als Steuerstraftat geahndet werden kann.<br />

Auf der Homepage der Gemeinde unter<br />

www.nuthe-urstromtal.de/formular/<br />

index.htm kann bei Bedarf ein Formular<br />

zur Hundesteuer An-, Ab- und Ummeldung<br />

herunter geladen werden.<br />

Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal hofft<br />

sehr auf die Einsicht aller Hundehalterinnen<br />

und Hundehalter, um im Einzelfalle<br />

auf unangenehme Kontrollen verzichten<br />

zu können.<br />

Ihr Steueramt<br />

Nuthe-Urstromtaler Nachrichten Ausgabe 8/2012 5

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