Managementplanung für das FFH-Gebiet „Seeluch-Priedeltal“
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Vierbeiner müssen<br />
zur Hundesteuer<br />
angemeldet sein!<br />
Für die meisten Halterinnen und Halter<br />
vierbeiniger Freunde ist die Anmeldung<br />
ihres Tieres zur Hundesteuer bei der Gemeindeverwaltung<br />
ebenso selbstverständlich<br />
wie die regelmäßige Versorgung und<br />
Impfung ihres Tieres.<br />
Bedauerlicherweise häufen sich jedoch in<br />
der Vergangenheit die Fälle, in denen die<br />
Anmeldung zur Hundesteuer, zumeist aus<br />
Nachlässigkeit oder Unkenntnis, unterbleibt.<br />
Das gilt oftmals dann, wenn zu dem<br />
zunächst gehaltenen Hund ein weiteres<br />
Tier oder gar mehrere vierbeinige Gesellen<br />
hinzukommen. Nicht selten wird dabei<br />
übersehen, <strong>das</strong>s beim Halten mehrerer<br />
Hunde auch zusätzliche Steuern anfallen.<br />
Es wird daher ausdrücklich an alle Hundehalterinnen<br />
und Hundehalter appelliert,<br />
einmal <strong>für</strong> sich persönlich nachzuprüfen,<br />
ob der Hund oder gar die Hunde<br />
ordnungsgemäß und vollständig zur Hundesteuer<br />
bei der Gemeinde angemeldet<br />
worden sind. Ist dies (noch) nicht der Fall<br />
oder bestehen Zweifel, so mögen sich die<br />
betroffenen Hundehalterinnen/Hundehalter<br />
bitte umgehend mit dem Steueramt,<br />
Tel. 03371 686-29 in Verbindung setzen.<br />
Wir beraten Sie gern im Hinblick auf<br />
<strong>das</strong> Besteuerungsverfahren und erteilen<br />
Ihnen die amtliche Hundesteuermarke.<br />
Diese übrigens gilt nicht nur als steuerlicher<br />
Nachweis, sondern hilft– neben der<br />
obligatorisch gewordenen Erkennung<br />
durch Mikrochip, Tätowierung und Identifikationsmarke<br />
– im Falle des Verlustes zusätzlich<br />
beim raschen Wiederauffinden<br />
Ihres Tieres.<br />
Sicherlich sind dies Gründe, die auch aus<br />
Sicht der Halterin und des Halters <strong>für</strong><br />
eine Anmeldung des Hundes/der Hunde<br />
bei der Gemeinde sprechen.<br />
Vorbeugend wird jedoch auch darauf<br />
hingewiesen, <strong>das</strong>s jede Hundehalterin<br />
und jeder Hundehalter rechtlich zur ordnungsgemäßen<br />
steuerlichen Anmeldung<br />
ihres Hundes bzw. ihrer Hunde verpflichtet<br />
sind. Dabei ist auch zu beachten, <strong>das</strong>s<br />
<strong>das</strong> Unterbleiben der erforderlichen Steueranmeldung<br />
als Steuerordnungswidrigkeit<br />
oder – je nach Fallgestaltung – sogar<br />
als Steuerstraftat geahndet werden kann.<br />
Auf der Homepage der Gemeinde unter<br />
www.nuthe-urstromtal.de/formular/<br />
index.htm kann bei Bedarf ein Formular<br />
zur Hundesteuer An-, Ab- und Ummeldung<br />
herunter geladen werden.<br />
Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal hofft<br />
sehr auf die Einsicht aller Hundehalterinnen<br />
und Hundehalter, um im Einzelfalle<br />
auf unangenehme Kontrollen verzichten<br />
zu können.<br />
Ihr Steueramt<br />
Nuthe-Urstromtaler Nachrichten Ausgabe 8/2012 5