Hauspost 4
Newsletter der ver.di-Betriebsgruppe der Mitarbeiter*innen der Bundestagsabgeordneten.
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Arbeitsrecht in MdB-Büros<br />
Volles Haus bei unserer Veranstaltung zum Arbeitsrecht<br />
in MdB-Büros. Gemeinsam mit der AG der SPD-<br />
Mitarbeiter*innen und unserer Referentin Katja Boll<br />
haben wir viele Themen das Arbeitsrechts vom Beginn<br />
bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses<br />
besprochen.<br />
Katja Boll, als Gewerkschaftssekretärin<br />
bei ver.di Berlin-Brandenburg<br />
für den Fachbereich<br />
Bund und Länder zuständig,<br />
stellte die Grundlagen des Arbeitsrechts<br />
und die konkreten<br />
Regelungen vor, die für uns MdB-<br />
Mitarbeiter*innen gelten.<br />
Es gab viele Fragen zur Arbeitszeit, zum Bildungsurlaub<br />
und zu Kündigungen. Auch wenn vieles bereits in der<br />
Veranstaltung geklärt werden konnte, werden wir die<br />
Themen aufgreife, für Euch aufbereiten und Euch über<br />
Eure Rechte und Pflichten informieren.<br />
Während der Veranstaltung wurde auch deutlich, dass<br />
einiges nicht im Gesetz oder in<br />
unseren Arbeitsverträgen geregelt<br />
ist. Dies muss in den Büros geklärt<br />
werden.<br />
Wir wollen Euch dabei unterstützen.<br />
Mit unserem Gehaltsrahmen<br />
gibt es eine gute Grundlage für<br />
Gehaltsverhandlungen. Wir<br />
w o l l e n w e i t e re Vo r s c h l ä g e<br />
erarbeiten und z. B. eine Handreichung<br />
zur Frage erstellen, was für uns MdB-Mitarbeiter<br />
eigentlich alles Arbeit ist.<br />
Krankheit<br />
Eine Frage, die bei der Arbeitsrechtsveranstaltung<br />
auftauchte, war, wie die Arbeitszeit berechnet wird,<br />
wenn man während des Tages wegen einer akuten<br />
Krankheit die Arbeit verlässt. Ein guter Anlass einmal<br />
darzustellen, welche Regelungen bei Krankheit gelten:<br />
Wer krank ist und deswegen nicht zur Arbeit kann, hat<br />
sich unverzüglich bei der/dem Arbeitgeber*in krank zu<br />
melden. Das ist formal der/die Abgeordnete. Sprecht in<br />
Euren Büros ab, ob Ihr sie/ihn anrufen müsst oder ob es<br />
reicht im Büro Bescheid zu geben.<br />
Ist man länger als drei Tage arbeitsunfähig, müsst ihr<br />
Euch vom Arzt krankschreiben lassen und ein Attest<br />
vorlegen. Die Krankmeldung muss an PM2 geschickt<br />
werden, auch der/die Arbeitgeber*in muss informiert<br />
werden. Sprecht auch hier ab, wie ihr das im Büro<br />
regelt.<br />
Ist man länger arbeitsunfähig, als in der ersten Bescheinigung<br />
angegeben, braucht man unverzüglich eine<br />
neue ärztliche Bescheinigung.<br />
Seid Ihr mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt,<br />
habt ihr Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung<br />
durch PM2. Danach erhalten gesetzlich Krankenversicherte<br />
Krankengeld. Bei Privatversicherten kommt es auf den individuellen<br />
Vertrag an, ob Krankengeld gezahlt wird. Wer länger als ein<br />
Jahr ununterbrochen bei MdBs angestellt ist, hat Anspruch auf<br />
einen Krankengeldzuschuss längstens bis zum Ende der 13.<br />
Woche, wer mehr als drei Jahren ununterbrochen beschäftgigt<br />
ist, längstens bis zum Ende der 39. Woche.<br />
Bei Arbeitsunfähigkeiten, die länger als sechs Wochen dauern,<br />
erhaltet Ihr keine Krankschreibungen mehr. Die Arbeitsunfähigkeit<br />
wird dann z. B. durch Kopien der Auszahlscheine für die<br />
Krankenkasse nachgewiesen.<br />
Und was gilt nun, wenn man im Laufe des Arbeitstages krank<br />
wird? Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes<br />
eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste<br />
Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht<br />
also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr<br />
aufgenommen wurde.<br />
Arbeitszeugnisse<br />
In unseren Verträgen ist geregelt, dass der/die Arbeitgeber*in<br />
uns spätestens zwölf Monate vor dem<br />
regulären Ende der Wahlperiode ein Zwischenzeugnis<br />
erteilen soll. Für ver.di-Mitglieder gibt es eine kostenlose<br />
Arbeitszeugnisberatung. Die Fachleute von ver.di<br />
nehmen Euer Arbeitszeugnis unter die Lupe und<br />
helfen, Fehler schnell zu erkennen und zu korrigieren.<br />
Infos dazu findet Ihr unter: bit.ly/28Rn4MY.<br />
Diese persönliche Beratung gibt es nur für Mitglieder.<br />
Also worauf warten? Mitglied zu werden lohnt sich!<br />
Wie? mitgliedwerden.verdi.de.<br />
Impressum<br />
<strong>Hauspost</strong> ist der Newsletter der ver.di-<br />
Betriebsgruppe der MdB-Mitarbeiterinnen und -<br />
Mitarbeiter. Er ist nur zur internen Verwendung<br />
gedacht.<br />
Kontakt:<br />
Thomas Wisniewski-Lüke<br />
verdi-mdb-mitarbeiterinnen@bundestag.de<br />
Unsere Facebook-Gruppe:<br />
www.facebook.com/<br />
verdimdbmitarbeiterinnen.