05.07.2016 Aufrufe

Hauspost 4

Newsletter der ver.di-Betriebsgruppe der Mitarbeiter*innen der Bundestagsabgeordneten.

Newsletter der ver.di-Betriebsgruppe der Mitarbeiter*innen der Bundestagsabgeordneten.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitsrecht in MdB-Büros<br />

Volles Haus bei unserer Veranstaltung zum Arbeitsrecht<br />

in MdB-Büros. Gemeinsam mit der AG der SPD-<br />

Mitarbeiter*innen und unserer Referentin Katja Boll<br />

haben wir viele Themen das Arbeitsrechts vom Beginn<br />

bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses<br />

besprochen.<br />

Katja Boll, als Gewerkschaftssekretärin<br />

bei ver.di Berlin-Brandenburg<br />

für den Fachbereich<br />

Bund und Länder zuständig,<br />

stellte die Grundlagen des Arbeitsrechts<br />

und die konkreten<br />

Regelungen vor, die für uns MdB-<br />

Mitarbeiter*innen gelten.<br />

Es gab viele Fragen zur Arbeitszeit, zum Bildungsurlaub<br />

und zu Kündigungen. Auch wenn vieles bereits in der<br />

Veranstaltung geklärt werden konnte, werden wir die<br />

Themen aufgreife, für Euch aufbereiten und Euch über<br />

Eure Rechte und Pflichten informieren.<br />

Während der Veranstaltung wurde auch deutlich, dass<br />

einiges nicht im Gesetz oder in<br />

unseren Arbeitsverträgen geregelt<br />

ist. Dies muss in den Büros geklärt<br />

werden.<br />

Wir wollen Euch dabei unterstützen.<br />

Mit unserem Gehaltsrahmen<br />

gibt es eine gute Grundlage für<br />

Gehaltsverhandlungen. Wir<br />

w o l l e n w e i t e re Vo r s c h l ä g e<br />

erarbeiten und z. B. eine Handreichung<br />

zur Frage erstellen, was für uns MdB-Mitarbeiter<br />

eigentlich alles Arbeit ist.<br />

Krankheit<br />

Eine Frage, die bei der Arbeitsrechtsveranstaltung<br />

auftauchte, war, wie die Arbeitszeit berechnet wird,<br />

wenn man während des Tages wegen einer akuten<br />

Krankheit die Arbeit verlässt. Ein guter Anlass einmal<br />

darzustellen, welche Regelungen bei Krankheit gelten:<br />

Wer krank ist und deswegen nicht zur Arbeit kann, hat<br />

sich unverzüglich bei der/dem Arbeitgeber*in krank zu<br />

melden. Das ist formal der/die Abgeordnete. Sprecht in<br />

Euren Büros ab, ob Ihr sie/ihn anrufen müsst oder ob es<br />

reicht im Büro Bescheid zu geben.<br />

Ist man länger als drei Tage arbeitsunfähig, müsst ihr<br />

Euch vom Arzt krankschreiben lassen und ein Attest<br />

vorlegen. Die Krankmeldung muss an PM2 geschickt<br />

werden, auch der/die Arbeitgeber*in muss informiert<br />

werden. Sprecht auch hier ab, wie ihr das im Büro<br />

regelt.<br />

Ist man länger arbeitsunfähig, als in der ersten Bescheinigung<br />

angegeben, braucht man unverzüglich eine<br />

neue ärztliche Bescheinigung.<br />

Seid Ihr mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt,<br />

habt ihr Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung<br />

durch PM2. Danach erhalten gesetzlich Krankenversicherte<br />

Krankengeld. Bei Privatversicherten kommt es auf den individuellen<br />

Vertrag an, ob Krankengeld gezahlt wird. Wer länger als ein<br />

Jahr ununterbrochen bei MdBs angestellt ist, hat Anspruch auf<br />

einen Krankengeldzuschuss längstens bis zum Ende der 13.<br />

Woche, wer mehr als drei Jahren ununterbrochen beschäftgigt<br />

ist, längstens bis zum Ende der 39. Woche.<br />

Bei Arbeitsunfähigkeiten, die länger als sechs Wochen dauern,<br />

erhaltet Ihr keine Krankschreibungen mehr. Die Arbeitsunfähigkeit<br />

wird dann z. B. durch Kopien der Auszahlscheine für die<br />

Krankenkasse nachgewiesen.<br />

Und was gilt nun, wenn man im Laufe des Arbeitstages krank<br />

wird? Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes<br />

eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste<br />

Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht<br />

also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr<br />

aufgenommen wurde.<br />

Arbeitszeugnisse<br />

In unseren Verträgen ist geregelt, dass der/die Arbeitgeber*in<br />

uns spätestens zwölf Monate vor dem<br />

regulären Ende der Wahlperiode ein Zwischenzeugnis<br />

erteilen soll. Für ver.di-Mitglieder gibt es eine kostenlose<br />

Arbeitszeugnisberatung. Die Fachleute von ver.di<br />

nehmen Euer Arbeitszeugnis unter die Lupe und<br />

helfen, Fehler schnell zu erkennen und zu korrigieren.<br />

Infos dazu findet Ihr unter: bit.ly/28Rn4MY.<br />

Diese persönliche Beratung gibt es nur für Mitglieder.<br />

Also worauf warten? Mitglied zu werden lohnt sich!<br />

Wie? mitgliedwerden.verdi.de.<br />

Impressum<br />

<strong>Hauspost</strong> ist der Newsletter der ver.di-<br />

Betriebsgruppe der MdB-Mitarbeiterinnen und -<br />

Mitarbeiter. Er ist nur zur internen Verwendung<br />

gedacht.<br />

Kontakt:<br />

Thomas Wisniewski-Lüke<br />

verdi-mdb-mitarbeiterinnen@bundestag.de<br />

Unsere Facebook-Gruppe:<br />

www.facebook.com/<br />

verdimdbmitarbeiterinnen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!