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wohnen know-how

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Hausverwaltung<br />

Was ist das?<br />

In einer Liegenschaft gibt es mehrere Mit- und Wohnungseigentümer.<br />

Alle zusammen bilden die sogenannte Eigentümergemeinschaft (EG),<br />

die lt. Recht eine juristische Person ist. Eine juristische Person kann allerdings<br />

nicht selbst handeln, sondern sie braucht Vertreter, die in ihrem<br />

Namen auftreten. Auch die Eigentümergemeinschaft braucht – um<br />

nach außen hin auftreten zu können, um Verträge zu schließen oder<br />

sie zu kündigen, um also überhaupt handeln zu können – einen Vertreter,<br />

der für sie, in ihrem Namen handelt. Dieser Vertreter kann die<br />

Eigentümergemeinschaft allerdings nur in Angelegenheiten der<br />

Verwaltung der Liegenschaft vertreten.<br />

Für diese Aufgabe ist eine Hausverwaltung zuständig – Eigentümergemeinschaften<br />

werden vertreten.<br />

alle Eigentümer<br />

einer<br />

Liegenschaft<br />

Eigentümer<br />

Eigentümer<br />

Eigentümer<br />

bilden die<br />

juristische<br />

Person<br />

diese bestellt<br />

als ihren<br />

Vertreter den<br />

Eigentümergemeinschaft<br />

Hausverwalter<br />

Eigentümer<br />

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