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Katalog Wolter OP

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Die 7. Novelle der<br />

Verpackungsverordnung<br />

Profitieren Sie vom Service<br />

der egepack.<br />

Sehr geehrter Kunde,<br />

als Lieferant Ihrer Verkaufs- und Serviceverpackungen möchten wir Sie gerne über<br />

einige wichtige Bestimmungen der Verpackungsverordnung informieren:<br />

Seit dem 01.01.2009 dürfen Sie grundsätzlich nur noch bei Systemen für Verkaufsverpackungen<br />

lizenzierte Verkaufs- und Serviceverpackungen an private Endverbraucher (Haushaltungen und<br />

vergleichbare Anfallstellen) abgeben. Vergleichbare Anfallstellen sind grundsätzlich alle weiteren<br />

Anfallstellen mit Ausnahme von großgewerblichen und industriellen Endverbrauchern.<br />

Serviceverpackungen sind Verkaufsverpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer<br />

Dienstleister, welche die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen und unterstützen.<br />

Sie sind zum Befüllen an einer Verkaufsstelle bestimmt. Beispiele sind Beutel und Tragetaschen<br />

aus Papier und Kunststoff, Frischhalte- und Aluminiumfolien, Becher, Schalen, Obstkörbe,<br />

Bäckerseiden etc., die als Serviceverpackungen im Handel, in der Gastronomie und bei<br />

anderen Anbietern von Dienstleistungen erst unmittelbar vor der Übergabe an den Verbraucher<br />

mit Ware befüllt werden. Auch befülltes Einweggeschirr ist lizenzpflichtig.<br />

Laut VerpackV sind Sie dann der Erstinverkehrbringer, wenn Sie die mit Ware befüllten Verkaufs-/<br />

Serviceverpackungen, welche an Haushaltungen oder vergleichbare Anfallstellen abgegeben<br />

werden, erstmals in Verkehr bringen.<br />

Als Erstinverkehrbringer müssen Sie Ihre mit Ware befüllten Verkaufs- und Serviceverpackungen<br />

bei einem behördlich festgestellten System für Verkaufsverpackungen gegen Zahlung entsprechender<br />

Entgelte (sog. Lizenzgebühren) beteiligen und zum 1. Mai des Folgejahres grundsätzlich<br />

eine Vollständigkeitserklärung für die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen<br />

abgeben.<br />

Bei Serviceverpackungen haben Sie als Erstinverkehrbringer aufgrund der Befüllung vor Ort allerdings<br />

die Option, die Verpflichtung zur Systembeteiligung und zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung<br />

auf einen der Vorvertreiber oder den Hersteller der gelieferten Serviceverpackungen<br />

zu übertragen.<br />

Sollten Sie eine Abwicklung dieser Dienstleistung durch uns wünschen, so sprechen Sie uns an.<br />

Gerne senden wir Ihnen eine entsprechende Übertragungsvereinbarung zu und wickeln die<br />

notwendigen Dinge für Sie ab.<br />

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