Katalog Wolter OP
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Die 7. Novelle der<br />
Verpackungsverordnung<br />
Profitieren Sie vom Service<br />
der egepack.<br />
Sehr geehrter Kunde,<br />
als Lieferant Ihrer Verkaufs- und Serviceverpackungen möchten wir Sie gerne über<br />
einige wichtige Bestimmungen der Verpackungsverordnung informieren:<br />
Seit dem 01.01.2009 dürfen Sie grundsätzlich nur noch bei Systemen für Verkaufsverpackungen<br />
lizenzierte Verkaufs- und Serviceverpackungen an private Endverbraucher (Haushaltungen und<br />
vergleichbare Anfallstellen) abgeben. Vergleichbare Anfallstellen sind grundsätzlich alle weiteren<br />
Anfallstellen mit Ausnahme von großgewerblichen und industriellen Endverbrauchern.<br />
Serviceverpackungen sind Verkaufsverpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer<br />
Dienstleister, welche die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen und unterstützen.<br />
Sie sind zum Befüllen an einer Verkaufsstelle bestimmt. Beispiele sind Beutel und Tragetaschen<br />
aus Papier und Kunststoff, Frischhalte- und Aluminiumfolien, Becher, Schalen, Obstkörbe,<br />
Bäckerseiden etc., die als Serviceverpackungen im Handel, in der Gastronomie und bei<br />
anderen Anbietern von Dienstleistungen erst unmittelbar vor der Übergabe an den Verbraucher<br />
mit Ware befüllt werden. Auch befülltes Einweggeschirr ist lizenzpflichtig.<br />
Laut VerpackV sind Sie dann der Erstinverkehrbringer, wenn Sie die mit Ware befüllten Verkaufs-/<br />
Serviceverpackungen, welche an Haushaltungen oder vergleichbare Anfallstellen abgegeben<br />
werden, erstmals in Verkehr bringen.<br />
Als Erstinverkehrbringer müssen Sie Ihre mit Ware befüllten Verkaufs- und Serviceverpackungen<br />
bei einem behördlich festgestellten System für Verkaufsverpackungen gegen Zahlung entsprechender<br />
Entgelte (sog. Lizenzgebühren) beteiligen und zum 1. Mai des Folgejahres grundsätzlich<br />
eine Vollständigkeitserklärung für die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen<br />
abgeben.<br />
Bei Serviceverpackungen haben Sie als Erstinverkehrbringer aufgrund der Befüllung vor Ort allerdings<br />
die Option, die Verpflichtung zur Systembeteiligung und zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung<br />
auf einen der Vorvertreiber oder den Hersteller der gelieferten Serviceverpackungen<br />
zu übertragen.<br />
Sollten Sie eine Abwicklung dieser Dienstleistung durch uns wünschen, so sprechen Sie uns an.<br />
Gerne senden wir Ihnen eine entsprechende Übertragungsvereinbarung zu und wickeln die<br />
notwendigen Dinge für Sie ab.<br />
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