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Oberschwarzach Amsblatt - 2016-07 CS

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Amtsblatt<br />

des Marktes <strong>Oberschwarzach</strong><br />

für die Marktgemeindeteile Breitbach, Düttingsfeld,<br />

Handthal, Kammerforst, Mutzenroth, <strong>Oberschwarzach</strong>,<br />

Schönaich, Siegendorf und Wiebelsberg<br />

29. Jahrgang Nr. 7 19.<strong>07</strong>.<strong>2016</strong><br />

Aktuelles zur Gemeindeentwicklung<br />

Erfreulicherweise hat sich eine Gruppe von 25 Personen<br />

für das Vorbereitungsseminar zur Gemeindeentwicklung<br />

Ende Juli in Klosterlangheim zusammengefunden. Auf<br />

Grundlage der Befragung aus dem letzten Jahr<br />

beschäftigen sich die angemeldeten Bürgerinnen und<br />

Bürger aus allen Ortsteilen an der dortigen "Schule der<br />

Dorf- und Flurentwicklung" gemeinsam mit Gemeinderäten<br />

und Bürgermeister mit der Zukunft ihrer Dörfer<br />

und unserer gesamten Marktgemeinde. Unter Moderation<br />

des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) werden uns<br />

Frau Xenia Veeh von der '"BV Landsiedlung" und Sebastian<br />

Restetzki als Vertreter des "Region Main-Steigerwald<br />

e.V." begleiten.<br />

Im September <strong>2016</strong> soll eine "Auftaktveranstaltung" für<br />

die gesamte Marktgemeinde stattfinden. Ergebnisse des<br />

Klosterlangheim-Seminars werden dort vorgestellt.<br />

Nähere Informationen folgen im nächsten Amtsblatt.<br />

Weitere Auskünfte zur Gemeindeentwicklung erhalten<br />

Sie im Rathaus, bei Ihren Gemeindevertretern oder<br />

bei Anneke Schilling, Tel.: 09382/9<strong>07</strong>24,<br />

e-mail: notiz@annekeschilling.de .<br />

Bitte hängen Sie die Handlungsfelder für das Gemeindeentwicklungskonzept<br />

an Ihre Pinnwand, Kühlschrank<br />

oder einen sonstigen Platz und notieren Sie Ihre Ideen<br />

zum jeweiligen Handlungsfeld.<br />

Denken Sie dabei an Ihren Ortsteil, aber auch an die<br />

Marktgemeinde.<br />

Runder Tisch<br />

zum FFH - Gebiet "6029-371 Buchenwälder<br />

und Wiesentäler des Nordsteigerwaldes"<br />

Für das NATURA 2000-Gebiet "6029-371 Buchenwälder<br />

und Wiesentäler des Nordsteigerwaldes" wird zurzeit der<br />

Managementplan erarbeitet. In einem ersten Schritt wurden<br />

die im Standarddatenbogen aufgeführten Lebensraumtypen<br />

und Arten kartiert und ihr Erhaltungszustand<br />

bewertet. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2015<br />

öffentlich vorgestellt.<br />

Zwischenzeitlich wurde die Maßnahmenplanung abgeschlossen.<br />

Sie dient dazu, die Lebensraumtypen und Arten<br />

in einem guten Zustand zu erhalten oder zu bringen.<br />

Diese Planung möchten wir vorstellen.<br />

Die Bereiche Forsten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten Bamberg und Schweinfurt laden Sie<br />

deshalb ein zu einer Informationsveranstaltung am<br />

Montag, 25. Juli <strong>2016</strong> um 19:30 Uhr<br />

im Steigerwald-Zentrum, Handthal, <strong>Oberschwarzach</strong><br />

Folgendes Programm ist vorgesehen:<br />

Nach einer Einführung in die Lebensraumtypen und Arten<br />

mit Zuständigkeit Forst (Anhang I und II FFH-RL) und<br />

die Bewertung ihrer Erhaltungszustände (bereits<br />

veröffentlicht im Dezember 2015) erfolgt die Vorstellung<br />

der Maßnahmenplanung für die einzelnen Lebensraumtypen<br />

und Arten.<br />

Teilnehmer sind neben den Grundstücksbesitzern, deren<br />

Flächen im Schutzgebiet liegen, auch Vertreter von<br />

Verbänden und Behörden. Aus organisatorischen<br />

Gründen bitten wir um Anmeldung per Mail an<br />

claudia.schmitt@aelf-sw.bayern.de<br />

oder telefonisch unter 09721/20985-3.<br />

Die Veranstaltung dauert ca. 2 Std.<br />

Als Ansprechpartner für Grundeigentümer sind zuständig<br />

für den Landkreis Bamberg:<br />

die Landkreise Haßberge<br />

und Schweinfurt:<br />

Herr Andreas Schmitt Herr Klaus Kaufmann<br />

Tel.: 09542/7733-137 09721/20985-51<br />

E-Mail: andreas.schmitt@aelf-ba.bayern.de<br />

E-Mail: klaus.kaufmann@aelf-sw.bayern.de


Ferienspaß <strong>2016</strong> im Markt <strong>Oberschwarzach</strong><br />

In der Zeit vom 08.08. - 02.09.<strong>2016</strong> wird unseren<br />

Kindern wieder ein umfangreiches und interessantes<br />

Ferienspaßprogramm geboten. Näheres siehe ausliegende<br />

Programme und unter www.oberschwarzach.de<br />

(unter News).<br />

Es können bereits Kinder ab 6 Jahren daran teilnehmen.<br />

Weitere Mithelfer sind stets willkommen.<br />

Auskünfte erteilt Frau Marion Kraiß, Handthal.<br />

Herausgeber: Markt <strong>Oberschwarzach</strong>,<br />

verantwortlich für den amtlichen Inhalt:<br />

1. Bürgermeister Manfred Schötz<br />

Markt <strong>Oberschwarzach</strong><br />

Handthaler Str. 9<br />

97516 <strong>Oberschwarzach</strong><br />

Telefon: 09382 - 31380<br />

FAX: 09382 - 314441<br />

Mobil: 0172 - 7577951<br />

E-Mail: info@oberschwarzach.de<br />

Internet: www.oberschwarzach.de<br />

Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung<br />

nur mit Terminvereinbarung<br />

Um einen geordneten Ablauf des Sprechtages für<br />

die Bürger garantieren zu können, ist es erforderlich,<br />

Termine zu vereinbaren. Terminvereinbarungen sind<br />

bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen,<br />

Brunnengasse 5, Zimmer 1, Telefon 09382 / 6<strong>07</strong>-33<br />

unter Angabe des Namens und der Versicherungsnummer,<br />

vorzunehmen.<br />

Zum Sprechtag mitzubringen sind die Versicherungsunterlagen<br />

sowie der Personalausweis oder<br />

Reisepass und bei Beratung für andere Personen,<br />

z. B. den Ehegatten, auch eine entsprechende Vollmacht.<br />

Änderung des Hausmüllabfuhrplanes<br />

Aufgrund des bevorstehenden Feiertages (Maria<br />

Himmelfahrt) ändert sich die Müllabfuhr im Bereich<br />

des Marktes <strong>Oberschwarzach</strong> wie folgt:<br />

normaler<br />

geänderter<br />

Abfuhrtag<br />

Abfuhrtag<br />

Dienstag, 16.08.<strong>2016</strong> Mittwoch, 17.08.<strong>2016</strong><br />

Kreisstraße S W 47 gesperrt<br />

Vom 29.08. bis zum 31.08.<strong>2016</strong> ist die Kr. Str. SW 47<br />

<strong>Oberschwarzach</strong> Handthal ab dem Anwesen Deschner<br />

wegen Straßenbaumaßnahmen total gesperrt. Die Umleitung<br />

erfolgt am Baugebiet "Am Rotenberg" vorbei<br />

über die Weinberge. Eine Ampelanlage wird aufgestellt.<br />

Wir bitten Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.<br />

Ehrungen für besondere Leistungen<br />

Der Markt <strong>Oberschwarzach</strong> bittet alle Vereine und Privatpersonen,<br />

alle Mitbürgerinnen und Mitbürger beim<br />

Bürgermeister zu melden, die im Jahre <strong>2016</strong> in schulischer,<br />

sportlicher, beruflicher und gesellschaftlicher<br />

Hinsicht herausragende Leistungen erbracht haben. Diese<br />

Personen sollen zu einem späteren Zeitpunkt von der<br />

Gemeinde geehrt werden. Wenn keine namentliche Meldung<br />

erfolgt, kann auch die betreffende Person nicht<br />

erwähnt bzw. geehrt werden.<br />

Wohnhaus zu verkaufen<br />

Zweifamilienhaus mit ca. 200 qm Wohnfläche<br />

und 1680 qm Grund.<br />

Siegendorf 4<br />

Tel.: 015161045829<br />

- 2 -


Erstattung von Schulwegkosten<br />

Frist für Anträge endet am 31. Oktober <strong>2016</strong><br />

Das Landratsamt Schweinfurt macht alle Schüler und Eltern<br />

darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung<br />

der Fahrtkosten für den Schulweg für das auslaufende<br />

Schuljahr 2015/<strong>2016</strong> dem Landratsamt Schweinfurt bis<br />

spätestens 31. Oktober <strong>2016</strong> vorliegen müssen. Verspätet<br />

eingegangene Anträge können wegen Überschreitung<br />

der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Anträge können aber bereits jetzt abgegeben werden.<br />

Insbesondere die Abiturienten, deren Schulzeit zu<br />

Ende ist, sollten die Anträge zeitnah einreichen, denn je<br />

früher der Antrag eingeht, desto schneller kann der Antrag<br />

letztlich bearbeitet werden.<br />

Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden<br />

Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, deren<br />

Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr über 420 Euro<br />

lagen. Außerdem Schüler, die eine staatlich anerkannte<br />

Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule<br />

oder Berufsoberschule besuchten.<br />

Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der<br />

Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer<br />

beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde.<br />

Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist erhältlich im<br />

Landratsamt Schweinfurt, Zimmer E 25.<br />

Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen<br />

werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im<br />

Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die<br />

Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige<br />

Fehltage. Bitte den Antrag mit den Originalfahrkarten anschließend<br />

senden an:<br />

Landratsamt Schweinfurt,<br />

Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung),<br />

Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt.<br />

Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt unter<br />

Telefon 09721/55-445 gerne zur Verfügung.<br />

Kopier- und Schreib-Büro<br />

Georg Grembler<br />

Tel. 09382 - 8749 Georg Grembler<br />

Fax 09382 - 6285 97511 Lülsfeld<br />

eMail: georg-grembler@t-online.de Steigerwaldstr. 19<br />

Meldung der Termine für das Jahr 2017<br />

An alle Vereine, Gruppierungen, Feuerwehren, Wein- und Hofschoppenfestveranstalter, Selbstvermarkter,<br />

Firmen, Gastwirte, Heckenwirtschaften und sonstigen Veranstalter!<br />

Die Gemeinde bittet die Vereine usw. alle Veranstaltungen (Termine mit überörtlicher Bedeutung und die<br />

kleineren Veranstaltungen) für das Jahr 2017 in den unten aufgeführten Meldezettel aufzunehmen. Ferner<br />

bitten wir, bei den Veranstaltungen unbedingt den Beginn mit Uhrzeit und Veranstaltungsort anzugeben.<br />

Nur so ist die Presse bereit, die Veranstaltungen unter "Termine" in den Tageszeitungen zu veröffentlichen.<br />

Bitte unbedingt beachten.<br />

Die Veranstalter müssen auch wieder bestrebt sein, Überschneidungen im Gemeindebereich zu vermeiden.<br />

Auch deshalb ist eine rechtzeitige Meldung erforderlich, um noch Terminänderungen vornehmen zu<br />

können. Es kann und darf nicht wieder sein, dass größere Feste in der Gemeinde auf einen Termin gelegt<br />

werden. Dies schadet nicht nur den Veranstaltern, sondern ist auch dem Gast bzw. dem Bürger nicht<br />

plausibel zu vermitteln.<br />

Rückgabe des ausgefüllten Meldezettels bis zum 31. August <strong>2016</strong> bei der Gemeinde!<br />

Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, wird die Veranstaltung nicht in den Terminkalender bzw. in die Meldung an<br />

die betreffenden Institutionen aufgenommen! Wir werden dieses Jahr keinen weiteren Aufruf starten - es erfolgt<br />

auch keine weitere Rückfrage beim Veranstalter!!<br />

Bitte Rückseite ausfüllen und abtrennen !<br />

- 3 -


_____________________________________________bitte hier abtrennen______________________________________________<br />

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